Neue Masche: Einladung zum Lebensprognose-test mit Gewinnspiel

AW: Neue Masche: Einladung zum Lebensprognose-test mit Gewinnspiel

@Walmart,

halte uns bitte auf den Laufenden, falls du was erreichst.
Deine Einstellung gefällt mir.

Ich kriege auch die Krise, wenn ich sehe was passiert und das nichts gegen die unternommen wird. Will gar nicht wissen, wieviel Leute aus Angst zahlen!
Deren Werbung findet man mittlerweile überall als popups :-?

@Knerbel:
Super recherchiert :thumb: !
der 2. Musterbrief ist besser!
 
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Ich habe auch an dem Test teilgenommen das war vor ca. 2 einhalb Monaten.
Habe mich mit falschen Daten bei denen eingeloggt nun kommt dieses schreiben!
Sehr geehrter Herr [ edit] ,

Sie haben unseren Service lebensprognose.com bestellt, den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert.

Trotz der Rechnung vom 05.12.2006 und der 1. Mahnung vom 14.12.2006 haben Sie noch nicht reagiert.

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 03.12.2006 23:18:27 mit der IP [ edit] einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.


Laut unseren Unterlagen wurden bei Ihrer Registrierung falsche Daten angegeben. Folgende Angaben liegen uns vor:

[ edit]
Deutschland
Geburtstag: [edit]

Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten umgehend mit.


Wir erwarten innerhalb der nächsten 7 Tage eine Reaktion Ihrerseits, ansonsten müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.

Folgende gespeicherte Daten können wir den Ermittlungsbehörden vorlegen:

- Registriert am 03.12.2006 23:18:27 mit der IP [ edit]

- Anmeldung verifizert am 03.12.2006 23:20:34 mit der IP [ edit] in Verbindung mit der Email-Adresse: ****@gmx.de

- Handy-Verifizierung: Eingetragene Handy-Nummer 0049160*****, bestätigt am 03.12.2006 23:26:43

- Anzahl Login auf lebensprognose.com: 1, letzter Login am 03.12.2006 23:20:34 mit der IP [ edit]
Also das die mir mit IP nix anhaben können das weiss ich!
Wie seiht es jedoch mit der Handy nummer aus??
Prepaid Kunden werden wohl weniger Probleme haben aber wie sieht es mit leuten aus die einen Handyvertrag haben?? Der echte name ist ja im Handyvertrag angegeben!

persönliche Daten gelöscht siehe NUB modaction
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
 
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die können dir sowieso nix anhaben, wenn du falsche Daten gegeben hast.

Lies mal
http://www.verbraucherrechtliches.de/.../faq-internet-vertragsfallen/

Zitat:
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?

Hier muss man als aller erstes betonen, dass noch kein einziger Fall bekannt wurde, in dem die häufige Drohung mit der Betrugsanzeige wirklich wahr gemacht wurde. Folglich gibt es auch – soweit bekannt – noch kein Strafverfahren gegen einen derjenigen, die auf die Angebote hereingefallen sind. Bislang wurden lediglich Verfahren gegen einzelne Seitenbetreiber eingeleietet.

Und in aller Regel wird man eine Strafbarkeit wegen Betruges auch von vornherein verneinen können. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren scheitert es bereits daran, dass sie nicht strafmündig.

Aber auch in den anderen Fällen ist der Vorwurf eines Betruges völlig absurd, da es in aller Regel jedenfalls an dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der unzureichenden Kosteninformation nicht ausgegangen werden. Es ist also höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den Schreibtisch flattert.
 
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Um nicht einen falschen Eindruck beim geneigten Leser entstehen zu lassen, erlaube ich mir an dieser Stelle wiederholt folgende Anmerkungen. Ob der Anbieter (zumal aus deutscher Sicht im Ausland) eine Anzeige erstattet, kann durchaus bezweifelt werden. Man muss aber unterscheiden zwischen der Eingabe von Nonsensdaten (z. B. Max Mustermann in Musterstadt) und der Eingabe fon Daten real existierender Personen. Nicht zu letzt sind es diese Personen, die Strafverfahren auslösen, da sie im Schriftverkehr mit dem Anbeiter dazu aufgefordert werden. Unter dem Hintergrund dieser Tatsache, hier mal ein paar persönliche Bemerkungen zu dem zuvor stehenden Zitat:


Es ist also höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den Schreibtisch flattert.
Aber natürlich, das ist ja dessen Pflicht nach der StPO!
coluche schrieb:
Hier muss man als aller erstes betonen, dass noch kein einziger Fall bekannt wurde, in dem die häufige Drohung mit der Betrugsanzeige wirklich wahr gemacht wurde.
Das scheint so zu sein nur wirklich wissen tut das niemand, wenn nicht einer selbst davon betroffen ist.
coluche schrieb:
Bislang wurden lediglich Verfahren gegen einzelne Seitenbetreiber eingeleietet.
Aber auch nur solche, wo Leute der Meinung waren, über´s Ohr gehauen worden zu sein - die Meinung sei ihnen unbenommen, was fehlt sind i. d. R. Beweise, zumal die Klärung ob eine Forderung zu Recht besteht oder nicht, nicht die Aufgabe der Strafverfolger ist sondern die ziviler Gerichte.
coluche schrieb:
Und in aller Regel wird man eine Strafbarkeit wegen Betruges auch von vornherein verneinen können. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren scheitert es bereits daran, dass sie nicht strafmündig.
Kommen wir zurück zur Eingabe von Nonsens- und falschen Daten. Auch gegen Nutzer unter 14 Jahren sind Ermittlungen durchzuführen, da ja nicht bekannt ist, wie alt sie sind. Außerdem sind sie zwar nicht strafmündig aber der Gesetzgeber verlangt bei einer Straftat dennoch die Aufklärung des Sachverhaltes. Was den Tatbestand des Betruges angeht, so kann man diese Meinung durchaus teilen, da es an den erforderlichen Tatbestandsmerkmalen fehlt. Was aber gern übersehen wird, ist der Tatbestand des Fälschen beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB.

Siehe dazu auch > hier <.
 
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Hallo, mein Beitrag:
Jetzt hab ich aber doch eine überraschende e-mail von denen erhalten,
ich bin mir zu 99 % sicher daß ich dort nicht meine richtige adresse angegeben hatte, die e-mail mit der Rechnungsforderung war auch an meinen
e-mail Fantasienamen gerichtet,
deshalb habe ich nach der 2. mail (die übrigens innerhalb von minuten kam, ist also anzunehmen, daß das doch automatisch generiert wird, oder?)
geantwortet daß sie weitere forderungen doch bitte schriftlich stellen sollen.
darauf kam die antwort:
wir haben ihre e-mail zur kenntnis genommen.

(hat eigentlich irgendjemand was schriftliches von denen erhalten?)
 
Ich bin 13 jahre alt und soll 59€ bezahlen

Hi
ich bin 13 jahre alt und habe bei Lebensprognose.com einen Test ausgefüllt,wie alt ich werde.Ein paar Tage später habe ich eine Mail erhalten inder steht
dass ich 59€ für den Test bezahlen!Als ich den Test ausgefüllt habe,habe ich nicht meine richtigen Daten eingegeben.Aber sie haben meine Ip adresse gespeichert können sie damit etwas machen?

Aus Online Handel verschoben, bitte anmelden, sonst werden solche Postings gelöscht modinfo
 
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Hallo, ich habe heute ein Brief von Rechtsanwaltskanzlei G.G. bekommen. Leider hatte ich in Lebensprognose.com meine reale Daten eingegeben :/. Seit September '06 schickten sie mir mehrere Mahnungen, dann kam DIS dazu und jetzt will diese Kanzlei mich anklagen falls ich bis 19. Feb nicht zahlen sollte. Was soll ich nur tun? Hat schon jemand was von diese Kanzlei was gehört?
 
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....jetzt will diese Kanzlei mich anklagen falls ich nicht zahlen sollte.
Das wäre doch mal was neues! Vor Gericht müsste die Kanzlei dann angeben, wofür sie das Geld will und auf Widerspruch des Beklagten hin Angaben zum Zustandekommen des Vertrages machen. Als Beklagter könnte man dann Screenshots vorlegen und den Richter entscheiden lassen, ob der Vertragsschluss tatsächlich rechtens war. Empfehlenswert wäre dabei die Startseite mit den Datenfeldern und dem Anmeldebutton sowie dem ausgeblendeten Preis.
 
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Das wäre doch mal was neues! Vor Gericht müsste die Kanzlei dann angeben, wofür sie das Geld will und auf Widerspruch des Beklagten hin Angaben zum Zustandekommen des Vertrages machen

In dem Brief steht, dass diese Kanzlei die DIS vertritt. ich kann die erste Seite einscannen und hier ein Link rein tun, falls jemand das Brief lesen möchte.
 
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Aber gerne doch, schwärze aber bitte die persönlichen Daten.
 
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also scannen und dann per Bildbearbeitung schwärzen :)
Ich Volltrottel hab mal auf 'nem Staatsanwaltbrief alles mit Edding geschwärzt und dann hätt ichs noch gebraucht
:wall:
 
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Das wäre doch mal was neues! Vor Gericht müsste die Kanzlei dann angeben, wofür sie das Geld will und auf Widerspruch des Beklagten hin Angaben zum Zustandekommen des Vertrages machen. Als Beklagter könnte man dann Screenshots vorlegen und den Richter entscheiden lassen, ob der Vertragsschluss tatsächlich rechtens war. (...)
Ui :eek: na sowas!
Neue Masche, würde ich sagen. :-D

Jede Wette die werden das nicht tun. :sun:
 
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Hier sind die links:

Links gelöscht. Grafikdateien angehängt. MOD/BR
 

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hallo nochmal, meine frage:
ist so eine rechnungsstellung/zahlungsaufforderung in form einer e-mail
überhaupt irgendwie ernstzunehmen (mit anrede "sehr geehrter Donald Duck") oder wie ich es annehme nur schriftlich.

[diese gmx adresse verwende ich überhaupt nur um mich eben bei diversen foren oder so (natürlich fast immer unter falschem namen und adresse) zu registrieren, ich rufe die auch gar nicht so oft ab, und die mail von lebensprognose habe ich eigentlich nur deshalb nicht ungelesen als spam gelöscht weil mir diese geschichte daß die rechnungen versenden eingefallen ist.]
 
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Die Sache ist, wie sie bisher auch schon war - unklar. Ob die Forderung zu Recht besteht, kann durchaus bezweifelt werden. Vor den angedrohten Schritten sollte man sich deshalb nicht fürchten, denn das ist übliches Geplänkel beim Forderungseinzug.

Allerdings stellt sich mir die Frage, warum die DIS nicht selbst diese Mahnstufe durchzieht - wurde die womöglich deinstalliert oder hat sie sich selbst demontiert? Weiß der Berliner Anwalt eigentlich, welche Art der Forderung er da versucht beizutreiben und welchen Imageverlust mit dieser Sache verbunden sein könnte?

Das tolle an der Sache ist, dass die Verbraucherzentrale Berlin hier direkt wirksam handeln kann - ein Hinweis geht umgehend raus!
 
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hallo nochmal, meine frage:
ist so eine rechnungsstellung/zahlungsaufforderung in form einer e-mail
überhaupt irgendwie ernstzunehmen (mit anrede "sehr geehrter Donald Duck") oder wie ich es annehme nur schriftlich.
Du bist zwar ein kleiner Schummeler, hast hier aber Glück - über die Rechnung-/Mahnstufe per E-Mail geht das Forderungsmanagement nicht hinaus. Eine Mahnung an Donald zu schicken halte ich für aussichtslos - du bekommst mit Sicherheit keine Post aus Berlin von G. G.
 
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Weiß der Berliner Anwalt eigentlich, welche Art der Forderung er da versucht beizutreiben und welchen Imageverlust mit dieser Sache verbunden sein könnte?

Betrachtet man die Website der Kanzlei, dann fällt auf, dass die anscheinend allein für diesen Zweck eingerichtet wurde
 
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