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hallo so wie ich das verschtehe trotztem nicht zahlen und abwarten ist nur schit das anscheinent wieder mal solsche [ edit] davon kommen

---------- Artikel hinzugefügt um 15:27:52 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:25:02 ----------

sorry für das s....
 
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hallo ihr lieben habe heute das nächste schreiben von collector bekommen, jetzt wird mit gericht gedroht habe bis jetzt noch auf keinen schreiben geantwortet und werde es auch weiter nicht tun. das ist dann der letzte stand der dinge bei mir. wie es scheint geben sie doch so schnell nicht auf.
auf keinen fall werde ich zahlen. ich wünsche euch noch einen schönen tag
 
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hi bin mal gesbannd dan dürfte auch bei mir bald was rein flatern auf jneden fall nix zahlen erst reagiren wen vom gericht was kommt einspruch erheben dan wirt genau geprüft und die sind in der beweis flicht
 
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Hallo zusammen,
habe heute auch einen Brief von Collector bekommen wo sie mir mit Gericht drohen. Werde natürlich nicht bezahlen und wenn was vom Gericht kommt lege ich Einspruch ein und basta .

Gruß rocky
 
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Lunata schreibt:
"Habe heute Post von der Staatsanwaltschaft München bekommen."

Wer hier im Forum etwas weiter zurückblättert, findet den gleichen Brief.
Eine Neuigkeit war das also nicht.
 
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Habe heute meinen dritten Collctor-Brief erhalten! :)

"Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage" inkl. Anwalts- und Zwangsvollstreckungsdrohung - heute wollen sie 145,09 EUR auf das inzwischen gesperrte Dresdner Bank Dortmund Konto (Nr. 0161 6717 00, BLZ: 440 800 50) haben.

Ich zahle natürlich nicht und harre amüsiert der Dinge, die da noch kommen...

Ach so - schickt bitte AUF KEINEN FALL das rückseitig abgedruckte Schreiben auf der Rückseite der Seite "Allgemeine Zahlungshinweise" (falls das bei euch dabei ist) ab! Damit erkennt ihr nämlich die Ansprüche an und DANN müsst ihr auch zahlen (Zitat: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkenne die von Ihnen zum oben genannten Aktenzeichen geltend gemachten Ansprüche in Höhe von XX,XX EUR (Gesamtforderung eintragen!) in voller Höhe an.")!
Oder sehe ich das falsch? Ein kleiner Tipp von den Rechtsexperten hier?!

LG lordmacmar
 
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Die Formulierung solcher Ratenzahlungsvereinbarungen macht es in solchen Fällen oft unmöglich, später die Forderung noch bestreiten zu können.

Ohnehin wäre so etwas auch inkonsequent. Wenn man beschlossen hat, die Forderung nicht anzuerkennen, wäre es vollkommen unlogisch, dann wieder eine Ratenzahlung anzubieten.
Es gehört bei solchen Dingen immer eine Linie beschlossen und konsequent durchgezogen.

Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Ein Anwalt, der von der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Forderung überzeugt ist, schreibt nicht erst 5 Mahnungen und 3 Ratenzahlungsangebote. Spätestens nach der 3. Mahnung wird normalerweise der Mahnbescheid beantragt bzw. geklagt.

Alles andere ist "außergerichtliches Mahn- und Droh- Gegacker".
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Es bleibt in aller Regel auch dabei.
 
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So bei mir ist heute das schreiben gekommen wo steht:

letzte zahlungsaufforderung vor klage.

bis zum 1.7.09 soll ich 145,09 € zahlen.

na schaun wir mal was weiter geht.


gruss mario
 
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bin mal gesband wan ich was bekomme jetzt über ein monat von denen nix gehört es trod ne klage wele von den nasen ich lach mich tot
 
AW: Internethandel statt anderer Betrügereien

Wie ist das eigentlich, wenn mann sich für ein Probeabo bei netarena.tv angemeldet hat und dann die erste Rechnung vor Schreck bezahlt hat. Der angeblich zustande gekommene Vertrag geht über 4 Quartale und 4 Rechnungen. Muss ich jetzt im nachhinein wiedersprechen und nicht bezahlen, oder doch zahlen?
 
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Für Euch hat Collector sicher auch noch auf Lager:

.................Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage
..........Letzte Zahlungsaufforderung vor anwaltlicher Klage
........Letzte Zahlungsaufforderung vor anwaltlicher Wehklage
.......Allerletzte Zahlungsaufforderung vor anwaltlicher Wehklage
....Allerallerletzte Zahlungsaufforderung vor anwaltlicher Wehklage
... ... ... ... ... ...
d_nerd.gif
72.gif
:spitz: ..............................................................

http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413
 
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Spaß beiseite.... Wie ist das bei privater Insolvenz? Kriegt da der Insolvenzberater ne Info über das Amtsgericht und alles war umsonst?:steinigung:
 
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Wo soll der die Info herbekommen?

Ich habe einen Fall erlebt in dem jemand mit laufendem Inso bei den Anwälten der Gegenseite telefonisch unter Hinweis auf das Inso um Nachsicht gebeten hat.:wall: Der hat natürlich sofort von den Anwälten eine Mitteilung erhalten, dass man seine Restschuldbefreiung torpedieren werde.
Mir fällt allerdings wenn ich in den §290 Inso schaue kein Grund für eine Versagung ein.
 
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Das klingt einleuchtend, allerdings ist meine IV "scharf", d.h. die will an mir ein Exempel statuieren. War bisher immer brav, habe aber jetzt bissel Angst. Deswegen bin ich hier im Forum gelandet und hoffe auf Hilfe:help::help:!!!!!!
 
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