Netarena.TV

AW: Netarena.TV

Hallo und guten Tag,

habe heute auch eine nette Email bekommen mit beschriebener Einladung für 14-Tage Gratis NetArena.TV

Tolle Angebot wenn das kleingedruckte nicht wäre.

AGB´s genauer studiert und siehe da:
5.2 Hat netarena.tv mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Dienstleistung begonnen oder hat der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig.

Auf deutsch:

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  • kündigen
= 12 monatiger Vertrag mit Kosten. Widerrufsrecht erlischt sobald Leistung bezogen worden ist.




RICHTIGE REIHENFOLGE:


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  • Kündigen
  • Nutzen
und schon biste auf der richtigen Seite........

habe auch gleich mal auf die Mail geantwortet und hoffe mal auf ein Feedback seitens [email protected]
 
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Hallo Leute,
habe heute von dem COLLECTOR Haufen die 2. Zahlungsaufforderung bekommen.
Diesmal mit einem neuen Konto und zwar bei der Volksbank Oelde!
Ich soll bis zum 17.11. 138,07€ zahlen!
Natürlich werde ich nichts bezahlen!
Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden.
Gruß
ajwe60
 
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Auf deutsch:

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= 12 monatiger Vertrag mit Kosten. Widerrufsrecht erlischt sobald Leistung bezogen worden ist.

RICHTIGE REIHENFOLGE:


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und schon biste auf der richtigen Seite........
Sorry, wo soll da der Unterschied sein? M.E. gibt es keine "richtige" Reihenfolge, in allen Varianten wird die Gegenseite einen Vertrag behaupten.
 
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Hallo zusammen,
habe heute auch solch eine Mail von netarena erhalten.
Nach Durchsicht dieser Seite musste ich Folgendes lesen

Zitat aus dem Bereich der Kundeninformation von netarena.tv:

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

(Unfug, Hobby-Juristerei-Geschwurbel und verbotene Rechtsberatung gelöscht/modaction)


Abschliessend noch ein Wort allgemein:
In der heutigen Zeit hat niemand etwas zu "verschenken", niemand bietet im Internet aus Lust und Dollerei irgendwelche Leistungen umsonst an, irgendwo gibt es immer eine Stolperfalle bei dem man anschliessend sich über die Kosten wundert. AGB's werden mittlerweile so dermassen formuliert das man sie nur noch schematisch überfliegt und sich dabei das Hirn verdreht.

Fazit: e-mails von unbekannten Absendern ungeöffnet in den Müll befördern. Und wenns doch passiert ist, mehr Courage zeigen und solchen (...) kräftig vors Schienbein treten, im juristischen Sinne.:wink:
Auch sollten Leserbriefe in geeigneten Medien sehr hilfreich sein, solchen Unternehmen das Handwerk zu legen.:sun:

In diesem Sinne,
lieben Gruss
Kazaam
 
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....gibt es für netarena.tv gar keinen dahinter stehenden Inkassodienst und Rechtsanwalt die sich um die Geldeintreibung kümmern könnten, zumindest ist keiner bekannt!http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenÜbersicht.htm
Natürlich ist der bekannt! Das kommt dann aus Herford oder Kalletal, vom üblichen Verdächtigen. Die Firmengruppe, die netarena.tv plaziert hat, oder mymovies oder movie-tester, wird hier schon seit ewigen Zeiten beobachtet und der Inkassopuzi natürlich auch.

Auch sollten Leserbriefe in geeigneten Medien sehr hilfreich sein, solchen Unternehmen das Handwerk zu legen.
...weil Leserbriefe ja auch dazu geeignet sind! :wall:
 
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Sorry, wo soll da der Unterschied sein? M.E. gibt es keine "richtige" Reihenfolge, in allen Varianten wird die Gegenseite einen Vertrag behaupten.


Hey Teleton lies mal bitte genau die Reihenfolge.....
..... genau darauf haben es solche AGB´s abgesehen, in meiner Auflistung ist ein kleiner aber feiner Unterschied vorhanden:

1.Das wiederrufsrecht erlischt SOFORT wenn du.....
- dich anmeldest, TV schaust (Leistung beziehst auf eingenen Wunsch) und erst dann kündigung schreibst.....

2. Das Wiederrufsrecht erlischt nach 14 Tagen PROBE, wenn du....
- dich anmeldest, SOFORT wieder kündigst (aufheben, wegen datum und uhrzeit) und dann erst Leistung beziehst.


Der Punkt 5.2 der AGB´s ist zwar nicht wirklich vorhanden ist aber Juristisch einwandfrei......
Mein Arbeitgeben macht es genau so und hat das auch in den AGB´s mit RA abgeklärt und für in Ordnung befunden......
 
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Buko schrieb:
Hey Teleton lies mal bitte genau die Reihenfolge.....
Ich verstehe es immer noch nicht.

1 Widerrufsrecht und Kündigung sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsinstitute.
2. Nur weil eines von Beiden möglicherweise futsch ist betrifft dies die Wirksamkeit des anderen nicht (egal in welcher Reihenfolge die ausgeübt werden)
3.Der 5.2 der AGB gibt letzlich nur den Inhalt des §312d Abs 3 BGB wieder. Ob da tatsächlich das Widerrufsrecht futsch ist, darüber streiten die Juristen (vgl
MIR 2008, Dok. 284: AG Montabaur, Urteil vom 15.01.2008 - Az. 15 C 195/07 - Ausschluss des Widerrufsrechts nach Freischaltung des DSL-Anschlusses - Der Ausschluss des Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt bei Dauerschuldverhältnissen wie ).

Ich befürchte daher, dass egal nach welcher Reihenfolge Du vorgehst eine Rechnung eintrudelt.
Ist ja alles mangels wirsamen Vertrag halb so schlimm, aber es gibt keine "sichere" Nutzung.
 
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Hallo zusammen,

nachdem ich mir jetzt die 20 Seiten hier durchgelesen habe, bin ich ganz schön beruhigt. Auch wir haben von den Kerlen aus Ottobrunn eine Rechnung i.H.v. 79,80 € erhalten. Nur weil mein Freund meinte, dass er UEFA und Bundesliga online *kostenlos* testen muss (trotz Premiere-Komplettpaket) *tzzz...Männer*

Aber nun werden wir wohl Platz im Briefkasten schaffen, dass die Dubaianer uns auch schön zumüllen können ;)

Ich hab mich dazu entschlossen, keinen Widerspruch o.ä. zu schreiben, wenn es eh vergebene Liebesmüh ist, dann spar ich mir jeden Aufwand, der meine Zeit verschwendet *fg

Nun harren wir der Dinge, die im Hinblick auf Erinnerungen, letzten Erinnerungen, Mahnungen, letzten Mahnungen und Collector auf uns zu kommt. Mal sehen, ob dieser ostwestpfälischer Pferdemisthändler noch nen Fake-Anwalt findet, der nach Collector weiterbetreut ;)

DANKE an alle, die hier die Tips, Links und Infos zur Beruhigung der Betroffenen reingestellt haben. Ihr habt teilweise sehr gute und juristisch verwendbare Recherchen verlinkt. Danke euch!

Ich halte euch auf dem Laufenden ;)
 
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...von den Kerlen aus Ottobrunn...
Das ist nicht richtig - in Ottobrunn wurde vor wenigen Tagen nur ein derzeit leerer Büroraum angemietet. Die Initiatoren sind mMn in München, in der Lepoldstr. 19.
 

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Das ist nicht richtig - in Ottobrunn wurde vor wenigen Tagen nur ein derzeit leerer Büroraum angemietet.
Nimm das mal nicht so tierisch ernst. In dieser Branche sind Realität, Scheinwelt
und Fiktion nur schwer auseinander zu halten, was ja auch so beabsichtigt ist.
Das macht es auf den andern Seite auch so leicht, deren Forderungen als Müll zu verarzten.
 
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@Reducal:
Ja, ich habs im Thread gelesen. Habe mich nur auf Ottobrunn bezogen, weil das der Absender auf unserer Rechnung ist :-D

Im Briefkopf steht: Dubai, 10.11.08, in der Fußzeile ist die P.O. Box Anschrift aus Dubai.

Als Geschäftsführer wurde bei mir ein Gabriel N.C. angegeben, diesen Namen habe ich hier glaub noch nirgends gelesen (vielleicht auch überlesen?).

Was mir grad so in den Sinn kommt: WARUM geben die Herren eigentlich Geld für Miete von Geschäftsräumen aus (die sie nicht beziehen), wenn doch eine Postfachadresse bzw. irgendein Briefkasten völlig ausreichen würde? Welchen Hintergrund hat das?
 
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Die holen die Kohle ja nicht durch eigenes Personal in bar an der Haustür ab. Das Einschüchterungsgewerbe lässt vornehm bargeldlos überweisen und braucht permanent neue Eintagskonten, weil die immer so schnell wieder futsch sind.

Banken sind so altmodisch und wollen eine Büroadresse, die beim Scoring gut abschneidet.
 
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