Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

guten abend an alle,

nun lassen die sich ne neue masche einfallen. habe eben endlich.. nach wie langer zeit meines widerrufs eine antwort erhalten. da steht unter anderem..."[
COLOR="Red"]Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht ist somit nach Ihrer Aktivierung des Datenbank-Zuganges erloschen, da wir Ihren Zungang freigeschaltet haben und unter anderem bereits eine eigene Ahnenhomepagen für Sie angelegt haben.
Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. "[/COLOR]
muss gestehehen, dass ich nun doch wieder ins grübeln komme. leider :wall:
lg von divi
 
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Wer liest so einen Schwachsinn, der per unaufgeforderter Mail mit nicht nachvollziehbaren Absenderdaten im Posteingang auftaucht?
 
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öh dvill,

ich lese so was offensichtlich :wall: hast ja recht:steinigung: danke für deine schnell antwort.
schönen abend noch
 
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Hallo zusammen, leider bin auch ich auf den namen-und-ahnen Kram reingefallen.
Natürlich hab ich den Vertrag direkt widerrufen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich mein 2wöchiges Widerrufsrecht in Anspruch und kündige auch gleichzeitig die Mitgliedschaft für mich, M* W*, email *@gmx.de.
Entstanden ist diese am 18.04.08 zwischen 17.49 und 18.01.
Selbstverständlich werde ich ihrer Zahlungsaufforderung NICHT nachkommen.

Weiterhin bitte ich um eine Bestätigung des Eingangs dieser Mail und der Abmeldung aus ihrem System.

Mit freundlichen Grüßen"

Ok, hab mich geirrt, sind nicht 2 Wochen sondern sogar ein Monat.

Hier meine Frage:
Ist die obige mail ausreichend oder habe ich einen wichtigen Punkt übersehen?

Danke für eure Antworten!
 
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Du wirst dieselbe Antwort erhalten, wie alle anderen auch: Leider können wir ... bla bla.

Mach dir mal den Spass und schick nochmal eine Mail mit dem Text: "Hallo, wie wird das Wetter morgen" - und vergleich die Antwort mit deinem Widerruf.

Aber heb dir trotzdem die Antwort für alle Fälle auf, du hast damit quasi die Empfangsbestätigung.
 
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Wie aus der Akte-Sendung vom 06.05.2008 zu entnehmen war, wurde endlich Anklage wegen Betrug erhoben. Was dabei rauskommt, wird die Zukunft zeigen.

Wer das Video sich anschauen will, einfach bei MyVideo.de nach "Neues zu Online Content Ltd" suchen.
 
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Tag zusammen, heute mal wieder Mail bekommen:

"leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung [.......]
vom 22.04.2008 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

12 - Monatszugang Namen-und-ahnen.de 89,00 Euro
---------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 89,00 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zu Ihrer Information:
Die aufgef�hrte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag �ber die
Bereitstellung der Online-Datenbank Namen-und-ahnen.de. Sie haben sich f�r dieses Dienstleistungsangebot
unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegen�ber
best�tigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausge�bt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr m�glich, vgl. � 312d
Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss �bermittelten und auf der Seite
Namen-und-ahnen.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich �ber die Entgeltlichkeit des
Dienstleistungsvertrages informiert:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 89,00 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. �ber diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von � 614 BGB
nach Vertragsschluss f�llig."

Hinweis:
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegr�ndend und bewirkt gem. �� 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
Ersatz des sog. Verz�gerungsschadens verpflichtet sind. Dazu geh�ren insbesondere auch die weiteren Kosten
der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsb�ros oder
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
Disposition."


Irgendwie sieht das für mich so aus, als ob man schon teilweise auf das erhöhte Auftreten gleichartiger Widerrufmails reagiert hätte bezüglich "Nutzung" der Seite und so weiter...?

Locker durch die Hose atmen.... oder?
 
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Irgendwie sieht das für mich so aus, als ob man schon teilweise auf das erhöhte Auftreten gleichartiger Widerrufmails reagiert hätte bezüglich "Nutzung" der Seite und so weiter...?
Nö, dieses Blabla gibts schon immer. Je nach Nutzlosanbieter etwas anders, aber sonst fast inhaltsgleich.
 
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Hallo,:-p

Es gut zu wissen, das nicht nur wir uns mit diesem Verein rum ärgern müssen.
Mein Sohn 10 Jahre hat sich auf deren Seite locken lassen und hat dort rum gespielt. Er hat wohl erst seinen Namen eingegeben, um zu sehen was er bedeutet. Dann wollte er herausfinden, ob er adelig ist und hat das Feld ausgefüllt. Natürlich im Glauben, das es nichts kostet.
Am 1.4. kam der die Zugangsbestätigung und am 26.4. haben wir die Rechnung erhalten. Als wir das mitbekommen haben, habe ich sofort Widersprochen, da ja unser Kind minderjährig ist und unsere Erlaubnis nicht hatte. Nach dem die 1. Mahnung kamm und es hin und her ging (immer die gleiche mail) Kamm jetzt eine sehr Nette: :rolleyes:Weil man dort das Geburtsdatum angeben kann, wäre das ja Urkundenfälschung und wir als Eltern hätten unsere Aufsichtspflicht verletzt.:eek: So der Inhalt der e-mail in kurz Form. Wir haben gleich 4 von der Sorte am gleichen Tag erhalten. Habe mir jetzt vorgenommen nicht mehr zu antworten:stumm: und lasse mich auch nicht erpressen von dennen.

Gruß
 
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"Urkundenfälschung." :scherzkeks:
Eine nette Variante, aber natürlich völliger Schwachsinn.

Ebenfalls kommt an dieser Stelle oft der Vorwurf des "Betrugs" bzw. "Erschleichens von Leistungen" ins Spiel.
Aber auch das ist Stuss. Eine Anzeige in so einem Fall ist auch bisher nie bekanntgeworden, obwohl das regelmäßig angedroht wird. Die werden sich auch hüten.

Das sind alles die üblichen Einschüchterungstaktiken.
 
"Urkundenfälschung." :scherzkeks:
Eine nette Variante, aber natürlich völliger Schwachsinn.
Das stimmt so nicht! Der § 269 StGB sieht das "Fälschen beweiserheblicher Daten" in der Tat so im Rechtsverkehr vor. Nur hast du sicherlich Recht damit, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner Anzeige kommen wird - und wenn ja, der Bub ist ja erst 10 und damit strafunmündig - Ermittlungen müssen eingestellt werden, sobald das klar ist. Eine Sorgepflichtsverletzung der Eltern ist weder im StGB noch über das BGB sanktioniert.

Das sowas der gut beratene exmatrikulierte Jurastudent, ähm Anbieter aus Frankfurt, nicht weiß?
 
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Wie aus der Akte-Sendung vom 06.05.2008 zu entnehmen war, wurde endlich Anklage wegen Betrug erhoben. Was dabei rauskommt, wird die Zukunft zeigen.

Wer das Video sich anschauen will, einfach bei MyVideo.de nach "Neues zu Online Content Ltd" suchen.
Doris Möller-Scheu, Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main:
„Wir hatten allein zu NetContent und ihrer Nachfolgefirma Online Content Limited 2.500 Anzeigen vorliegen. Ende April haben wir Anklage erhoben gegen Michael B. und die Geschäftsführerin von Online Content wegen gewerbsmäßigen Betruges.“

http://www.br-online.de/content/cms...online-Publikation--123181-20080505090217.pdf
Ob diese "Geschäftsführerin" (Marionette) bei einem eventuellen Prozess dann in Natura zu sehen ist?
 
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Heute kam die erste und letzte schriftliche Mahnung von dennen per Post. Sie wollen jetzt 94 euro von meinem Sohn haben wollen. Und im Briefkopf steht GENEALOGIE. Damit ist wohl auch 100% klar das dies ein und der gleiche Verein ist. Der Brief landet im Schrank und fertig. Habe schon in verschiedenen Foren gelesen das immer wieder Kinder dort rein geraten.
 
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Hallo Ihr Alle!!!

bin dummerweise auch auf "Namen und Ahnen.de" reingefallen.
Habe mir bei der Anmeldung nichts weiter bei gedacht, da ja nicht Ausdrücklich darauf hingewiesen wurde das ich nach Anmeldeabschluss 4 Wochen zwit zum Kündigen habe oder ansonsten 89,-€ zahlen soll.
habe nun genau nach 4 Wochen die Rechnung bekommen.

Weiß jetzt aber auch nicht ob ich das zahlen soll oder nicht??? :(:(:(

Ich habe mir Eure Forenbeiträge schon mal durch gelesen, bin aber immer noch ein wenig skeptisch!!!

Gruß lienchen82
 
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Weiß jetzt aber auch nicht ob ich das zahlen soll oder nicht??? :(:(:(

Ich habe mir Eure Forenbeiträge schon mal durch gelesen, bin aber immer noch ein wenig skeptisch!!!
Dann zahl am besten, wenn es Dich beruhigt und unterstütze fleißig die Nutzlosbranche. Vor allem jetzt, wo die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrug erhoben hat, wird jeder Cent von denen benötigt.*

* = Das Smilie verkneif ich mir mal. Das meine ich ganz ernst.
 
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Dann zahl am besten, wenn es Dich beruhigt und unterstütze fleißig die Nutzlosbranche. Vor allem jetzt, wo die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrug erhoben hat, wird jeder Cent von denen benötigt.*

* = Das Smilie verkneif ich mir mal. Das meine ich ganz ernst.

Also nicht zahlen!!!
So dicke habe ich es nämlich auch nicht.
Lohnt es sich denn überhaupt einen Wiederspruch hinzuschicken???:(
 
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hallo ertmal
verfolge die sache hier seit nem monat mit
muss leider gestehen das ich auch "opfer" von namen und ahnenforschung gerworden bin

hab auch paar e-mails bekommen das ich den betrag von 89 € zahlen soll
und heut is der erste brief gekommen

seh nicht ein das zu bezahlen und ich hoffe das es wenige leute gibts die das bezahlen

hoffentlich fallen diese [.......] ordentlich auf die nase bei der verhandlung


ich möchte mich hier bei allen bedanken
eure infos und aufklärungen haben mir sehr geholfen :scherzkeks:

mfg Fiasco
 
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Hier mal die nette e-mail die wir erhalten haben:

ehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Namen-Und-Ahnen.de

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Genealogie Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Genealogie Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert,
dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Genealogie Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene Ahnenhomepage angelegt haben.

Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Namen-Und-Ahnen.de - Support Team
 
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Und ich hoffe sehr das sie vor Gericht ordentlich, was auf die Mütze bekommen.:scherzkeks:
 
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