Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

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sry aber nö ich entschuldige mich dafür wenn ich jemandem auf den sack gehe aber ich hab sone panik(auch wenn hier steht man soll nit den kopf verlieren)das ich nit richtgi denken kann
 
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Du bist 13. Die einzige Panik könntest Du vor Deinen Eltern bekommen, den Du dürftest eh nichts machen.
 
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bloß leider habe meine eltis nit viel geld und auf der straße landen will ich auch nit unbedingt weil ich si blöd war und mich bei ner seite angemeldet hab obwohl ich das eig nit darf
:wall::wall::wall::wall::wall:
 
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Informiere Dich lieber mal bzw. das sollen Deine Eltern machen und dann seht Ihr ja was Sache ist.
 
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Hi an alle, ich bin da auch drauf geraten und habe mich sogar eingetragen. Als dann gleich die 2. Mahnung kam mit Androhung Schufaeintrag, Rollkommando, Erschießung usw. mußte ich erst mal lachen. :auslach:. Aber es ist nicht meine Art, so etwas auf die leichte Schulter zu nehmen, zumal mein Sportgeist geweckt worden war. Zunächst habe ich mich ein wenig informiert über das Netz der "seriösen" Hintermänner um M. B., Gebr. S. u.v.m. sowie deren "Geschäftsmodelle". (Ich finde es an der Stelle durchaus angebracht, die Namen derer zu nennen, die ja letztlich, unser Geld bekommen wollen.) Dann habe ich mir mal ein wenig Zeit genommen, weil ja wie gesagt, ich mich durchaus persönlich angesprochen gefühlt habe und habe mal alle deren Seiten durchgeklickert und mich dort unter den klang- und phantasievollsten vollsten Namen, die mir halt so einfielen, registriert.

Und ist es denn die Möglichkeit??? Die machen ja richtig mit!!! Ich bekomme die herrlichsten Rechnungen von denen :devil:

Wollen wir mal eine davon veröffentlichen... kann sein, dass bei den anderen, die ein oder andere Namensnennung ein bisschen zu saftig ausgefallen ist.


ONLINE CONTENT LIMITED
ZIMMERSMÜHLENWEG 11
D- 61440 OBERURSEL/TS.
Telefon: +49-180-3471133-649
Telefax: +49-180-3471133-710
Steuernummer: 025/248/71023

(...)



ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
Rechnungsnummer: (...)
Kundennummer: (...)




14.05.2008
Sehr geehrte/r Herr / Frau (...),
wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von Kochrezepte-net.de Seit Ihrer Anmeldung ist nunmehr ein Monat verstrichen, ohne dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen. Kochrezepte-net.de Ihr Zugang zum Datenbankangebot ist noch bis zum 08.10.2008 freigeschaltet. Der hier aufgeführte Rechnungsbetrag umfasst den gesamten Nutzungszeitraum bis zu diesem Datum; insbesondere entstehen Ihnen keine weiteren, wiederkehrenden Kosten für die Inanspruchnahme des hier aufgeführten Dienstleistungsangebots. Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unsere Datenbank: http://www.kochrezepte-net.de/member/ Sollten Ihre Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, rufen Sie bitte http://www.kochrezepte-net.de/zugang.php auf. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes bis zum 26.05.2008 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben. Inhaber: Online Content Ltd
Konto: [...........] BLZ: 10050000 Berliner Sparkasse IBAN: [............]
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Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir
Ihnen unter +49-180-3471133-649 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder [email protected] zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Kochrezepte-net.de - Team

Ich habe an Euch abschließend nur eine Bitte. Nie, aber auch wirklich niemals zahlen, egal, was für eine Drohkulisse aufgebaut wird!!!
 
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Hallo erstmal zusammen,

habe in den vergangenen Wochen mit Interesse eure Beiträge verfolgt, da meine Tochter, (gerade volljährig) auch auf die Seite reingefallen ist und mich um Hilfe gebeten hat.
Bisher ist bei uns ebenfalls alles so abgelaufen, wie es in den meisten Berichten
geschildert wurde.


- Rechnung per Mail, worauf wir ebenfalls per Mail Widerspruch eingelegt haben
- Reaktion auf unseren Widerspruch ebenfalls per Mail, dass der Widerspruch
nicht akzeptiert werde
- nochmalige Reaktion von uns per Einschreiben, mit dem Hinweis das keine
Zahlung von uns erfolgen werde
- Schriftliche Mahnung der Gesellschaft, ohne Reaktion von uns

Gestern erhielten wir nun einen Brief der Rechtsanwaltskanzlei
K(...) G(...) aus München, welche die Interessen der Genealogie LtD. vertrete.
In dem Schreiben werden wir aufgefordert nun innerhalb von 10 Tagen einen Betrag von 104,67 Euro inclusive Kosten zu begleichen. Was mich dabei verblüfft ist, dass in der Kostenaufstellung die Hauptforderung der Mandanschaft mit 60,00 Euro anstelle des Rechnungsbetrages von 89 Euro ausgewiesen ist. Würde mich ja gerne mal interessieren woher diese 60 Euro kommen, ich meine diesen Betrag schonmal von einer früheren Seite der ominösen Firma gehört zu haben, dass würde ja bedeuten, dass die Rechtsanwaltskanzlei auch noch alte Rechnungbeträge in den Mahnungen aufnimmt. Ich habe aber ehrlich gesagt keine Lust mehr darauf zu antworten, was ihr ja auch in euren diversen Beträgen empfehlt.
Allerdings hat meine Tochter jedoch Angst dass es zu einem Mahnbescheid kommt, was wenn ich euch Recht verstanden habe nur sehr selten vorkommt.

gruss an alle
 
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Hallo,

Allerdings hat meine Tochter jedoch Angst dass es zu einem Mahnbescheid kommt, was wenn ich euch Recht verstanden habe nur sehr selten vorkommt.

Kleine Korrektur: Extremst selten :wink: , bisher nur 2 Mal in der Öffentlichkeit gesichtet. In beiden Fällen sind die "Nutzlosanbieter" auf der Nase gelandet. Kurz und gut, Deine Tochter braucht sich keinerlei Sorgen zu machen.

Wie die unterschiedlichen Mahnungsbeträge zustandekommen, weiss oft nicht einmal mehr der "Anbieter" selbst. Sogar von eingeschüchterten Opfern bezahlte Beiträge werden bisweilen munter weiter angemahnt.

Die Frau G. mahnt inzwischen teilweise für Firmen, wo selbst der Briefkasten nicht mehr existiert.

Also, cool bleiben, die Links in meiner Signatur lesen und sich netteren Dingen des Lebens widmen.

Viele Grüße,
Jens
 
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Also mal gaaaaanz ruhig. Die liebe Frau G(...) hat auch mir gestern zum ersten Mal geschrieben :tröst: - Ihre Anschrift, die (...) Str. in München ist eine der ersten Adressen, und man muss verstehen, dass Frau G(...) mit ihren allenfalls mittelmäßigen Talenten, sich solcher Klienten bedienen muß, um sich diesen Luxus leisten zu können, aber damit wird sich die Rechtsanwaltskammer in München separat noch beschäftigen müssen - es wird voraussichtlich zu einem Mahnbescheid kommen, weil wir uns in der Endphase dieser Abzockwelle befinden. Das heißt, dass deren Umtriebe inzwischen so viel Wirbel verursacht haben, dass nun auch schon in Zeitschriften, im Fernsehen, Rundfunk usw. vor denen gewarnt wird :schluchz:. Um jetzt noch in kurzer Zeit so viel wie möglich abzocken zu können, muss die Drohkulisse so weit wie möglich verschärft werden, was in unserem Fall wohl bedeutet, dass Mahnbescheide beantragt werden. Das Gericht prüft nicht die Rechtmässigkeit oder den Bestand der Forderung, sondern wird den Mahnbescheid auf Antrag erlassen :steinigung:. Jetzt musst Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen! Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Allerdings kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollsterckungsbescheides eingelegt werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Als nächten Schritt müssten unsere lieben [ edit] Klage einreichen, wozu es aber nie kommen wird, weil es a) schon entsprechende Urteile gegen diese Masche gibt und b) auch der ignoranteste Provinzrichter die Unwirksamkeit der Forderung aufgrund der nur schweren Erkenntlichkeit des Abonnements und des Preises dafür erkennen würde, bzw. auch die angebliche Identifizierung anhand Deiner IP-Adresse als Vorspiegelung falscher Tatsachen erkennen wird. Dazu sind einfach zu viele entsprechende Urteile vorhanden. Mit anderen Worten, die können nie beweisen, und schon gar nicht anhand Deine IP-Adresse, dass Du Dich dort wirklich angemeldet hast.
Was Du mit dem Mahnschreiben tun sollst? Ich für meine Fälle habe das folgende getan:
 

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...dass Frau G(...) mit ihren allenfalls mittelmäßigen Talenten, sich solcher Klienten bedienen muß, um sich diesen Luxus leisten zu können
Im Fernsehen hieß es neulich noch:
Akte08 schrieb:
"...sie ist jung und braucht das Geld..."
Ja, jung ist sie doch die Bürogemeinschaft lässt erahnen, dass man Geld braucht, um sich überhaupt den Standort München leisten zu können. In Berlin ist das anders, gelle Frau G.?
:auslach:
 
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ich brauch hilfe hab eben diese email bekommen

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Namen-Und-Ahnen.de

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Namen-Und-Ahnen.de - Support Team
 
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@ kanne

Gestern gefragt, Antworten bekommen. Heute fragst Du wieder. Lese halt mal endlich hier was bzw. zeig Deinen Eltern das Forum. Du als Minderjähriger kannst eh nichts machen.

Und diese Blubberschreiben sind bekannt. Brauchst nicht im ganzen hier reinstellen.
 
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Hi,
ebenfalls ein Opfer ^^ ich hab aber eine Frage.....angenommen ich würde garnichts tun....können die mir was solange kein brief nach Hause kommt?....ich mein ich les nich vor jeder Seite AGB und eig. müssten die ja auf der HAuptseite vor kostenpflichtigen Dingen aufmerksam machen oder?

Ich bin erst 17 können die mir überhaupt was?
Und was wenn ich in der Zeit mein E-Mail Konto nicht mehr habe und es nicht abrufen konnte?

PLS Help weil ein Schreiben per E-Mail kann ich noch nicht so gut schreiben dazu fehlt mir das Wissen!!!!
 
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An Pro.Phet,

DU solltest gar nix an die Anbieter schreiben, da Du noch nicht volljährig und nur beschränkt geschäftsfähig bist! Überlasse das bitte Deinen Eltern. Die können notfalls auch bei einer Verbraucherzentrale Hilfe bekommen.

LG
wahlhesse
 
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Widerrufsrecht: Wer auf eine dieser Offerten hereingefallen ist, kann in vielen Fällen von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.

D.h. mir können die garnix?!
 
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Gaaanz ruhig bleiben.... Du kannst Widerspruch einlegen, es wird aber nix helfen, weil darauf nur ein Standardschreiben generiert wird, ebenso wie Dein Fall standardmäßig der Rechtsanwältin [...] übergeben wird. Das kannst Du in keinem Fall vermeiden. Aaaaber, selbst wenn Du gar nix tätest, bzw. Dir mit den Schreiben, die da kommen werden, den Hintern abwischst (Papier ist hart und hat wenig Mitnahmevermögen), können die Dir rein gar nix. Sie müßten (Zivil-) Klage einreichen, und dazu haben die bestimmt keine Lust, weil 1. deren ladungsfähige Anschrift dann offenbart werden müsste und 2. entsprechende Urteile gegen diese Abzockemasche schon zu Hauf vorliegen, so dass auch der ignoranteste Provinzrichter daran nicht vorbei käme. Dass Du nur bedingt geschäftsfähig bist, und der Vertrag somit "schwebend unwirksam" zustande gekommen ist, sei nur am Rande erwähnt.

Gruss Pidder
 
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Also demnach wenn ich mich nicht melde (was ich auch nich tun werde) machen die nichts?! Hab ich das so korrekt verstanden?
 
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