Nachbarschaft24.net zum x-ten mal: diesmal mit Rechtsanwalt Frank Michalak

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Was sagt eigentlich die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg zu der Sache?
modus333 bei gulli schrieb:
Ich habe bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg heute angerufen und mich nach dem besagten Herren erkundigt. Habe dann Auszüge aus seiner mail vorgelesen. Die Dame die dort am Telefon war, sagte mir, daß ich einen Beschwerde einreichen könne und das habe ich gemacht.
 
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Unser Freund K. A. von nachbarschaft24
Wie ist eigentlich die ladungsfähige Anschrift unseres Freundes K.A.???

Ich hätte ihn so gerne besucht. Leider ist die in den Registrierungsunterlagen angegebene Adresse nicht existent. (Höchstens, er "haust" in einem ausgehöhlten Baumstamm, denn mehr als Bäume gibts dort nicht, nicht mal Baumhäuser....;) )
 
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Offenbar hat man dort bereits Kenntnis über die Nebelkerzenaktionen.
Für die Suchbegriffe nachbarschaft24 bzw nachbarschaft24.net ist die Stinkbombenwerbung
wieder eingeschaltet. ( es geht auf´s Wochenende zu )

Eine vermutlich bisher einmalige Methode Desinformation als Werbung zu schalten,
was ohne jeden Skrupel genau wie die Fallenstellerwerbung von Google ausgeführt wird:
pecunia non olet
 
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Freundschaft per Klick kann teuer werden | MDR.DE
Forderungen sind nicht rechtens

Keiner der Betroffenen muss nach Ansicht der Verbraucherschützerin daher die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen. Der Anwalt scheint aber auf die Unkenntnis der Verbraucher zu setzen. Frank Michalak bietet sogar eine Telefonhotline für Betroffene an. Für fast einen Euro pro Minute kann man mit ihm sprechen. Soviel angeblichen Service findet sogar die Anwaltskammer unseriös und prüft mögliche Schritte gegen den umtriebigen Rechtsanwalt aus Potsdam.
 
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Internet-Betrug: Erstmals Haftstrafen für Abofallen-Betreiber | strafrecht | news
Per Spam-Mail bewarben sie die Seite, sowie ein angebliches Gewinnspiel. Internetnutzer sollten dadurch Zugriff auf eine angeblich geheime Liste mit Adressen von Veranstaltern für besonders günstige Fabrikeinkäufe bekommen. Durch das Anklicken des Links landete man zunächst auf einer sogenannten Sprungbrettseite, von der man erst durch ein weiteres Klicken auf einen Button weitergeleitet wurde. Auf dieser Seite war dabei in kleiner Schrift vermerkt, dass nach „ Anmeldung“ einmalig Kosten von 86 Euro fällig würden. Das Landgericht Göttingen (Urteil vom 17.08.2009, Az.: 8 KLS 1/09) sah in diesem Vorgehen nun den Tatbestand des Betruges erfüllt, es handelte sich eindeutig um eine Abofalle.
Man fragt sich, was bei den Nachbarn aus dem Sandkasten anders gewesen sein soll. Die Einschüchterungsfalle wurde massiv mit Müllwerbung per Email beworben und Datenfelder automatsich vorausfüllen konnten die auch:

Nachbarschaft24

Die eingegebenen Daten bezogen sich auf eine Suche, nicht auf einen Vertragsschluss:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de

14 Tage waren kostenfrei. Der Hinweis auf eine mögliche kostenpflichtige Mitgliedschaft steht weder räumlich noch logisch in Verbindung zur Suche, die offensichtlich kostenlos war.

Heute behauptet ein Rechtsanwalt andere Bildschirmseiten, als sie damals waren, nämlich mit Fettschrift des Preises und anderen Texten auf der rechten Seite.

Da ist wieder das LG Göttingen gefragt.
 
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Man fragt sich, was bei den Nachbarn aus dem Sandkasten anders gewesen sein soll.
...
Da ist wieder das LG Göttingen gefragt.

Der Unterschied ist der, dass der Betreiber des "Nachbarschaftskasper"-Projekts bisher nie beweiskräftig mit ladungsfähiger Anschrift ermittelt werden konnte.

Der frühere hessisch-schweizerische Betreiber hat das Projekt über eine Briefkastenfirma in Dubai betrieben. Dass der hessische Wahlschweizer verantwortlich war, wusste jeder, man konnte es ihm aber nie nachweisen.

Der neue Betreiber (ob vorgeschoben oder nicht) ist bisher ebenfalls nicht mit ladungsfähiger Anschrift bekannt. In dem oben schon beschriebenen Gestrüpp ist er jedenfalls ersichtlich nicht wohnhaft.

Mithin hätte sich eine Ermittlungsbehörde als allererstes die Frage zu stellen, mit wem der Anwalt M. aus Potsdam da Geschäftskontakte pflegt. Irgendwohin muss der Anwalt doch die Post an den Betreiber zustellen. An das Gestrüpp in Bensheim wird er jedenfalls seine Anwaltsrechnung nicht zustellen können. Ob es die Fehlheimer Str. ist, weiß niemand sicher.

Es kann natürlich auch sein, dass der Anwalt mit seinem Mandanten lediglich über konspirative Briefkästen kommuniziert. Anhand seiner früheren Tätigkeit könnte der Anwalt ja auch hinreichende Erfahrung mit der operativen konspirativen Tätigkeit und mit dem Handling toter Briefkästen haben. Dann würde er gegenüber den Ermittlungsbehörden mit Nichtwissen bestreiten, Kenntnis von einer ladungsfähigen Anschrift seines geschätzten Mandanten zu haben. Damit kommt man in Deutschland wohl auch durch.
 
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http://www.deinding.vzniedersachsen.de/viewtopic.php?p=9822&sid=bcc93b4052d4440bf548043c7ee9936b
Dadrauf habe ich von meinem Namen n Brief geschrieben, dass ich mich da absichtig NICHT angemeldet habe und somit auch nichts bezahlen werde, unter allem anderen weil ich noch nicht volljährig bin. Ich dachte die Sache sei vergessen, nur nach einem halben Jahr bekomme ich wieder n Brief von denen, wo die meinen, dass ich denen betrogen habe, da man das Alter ja in dem Katen auswählen soll, ausserdem soll ich ihnen eine Kopie meines Ausweises schicken als den Beweis für mein Alter, und somit die 40 Euro als Verarbeitunggebühren - damit sollen die die Sache vergessen. Die Bedingungen habe ich erfüllt, aber nach einem halben Jahr bekomme ich wieder ein Brief. Und zwar jetzt meinen die wieder, dass da ich ja schon 40 Euro bezahlt habe, muss ich "in 5 Tagen" die weitere Summe (fast 200 Euro) auf das folgende Konto überweisen
so schön waren die 12 Monate, in denen ich nichts von N24 bekommen habe. Aber heute kam ein neuer Brief. Diesmal von dem Herrn Frank Michalak aus Postdam.

„… ich bin beauftragt, für „Netsolutions FZE“ die offene und fällige Forderung anwaltlich geltend zu machen. Das vorliegen einer ordnungsgemäßen vollmacht wird anwaltlich versichert. Sie ist zudem auf meiner Homepage (w*w.rechtsanwalt-michalak.de) hinterlegt…“

Langer Rede kurzer Sinn – ich muss in der kürzesten Zeit 111,96 Euro überweisen.
Ein schönes Beispiel, warum Brieffreundschaften mit dem bandenorganisierten Einschüchterungsgewerbe nur Nachteile einbringen. Komplett ignorieren wäre bis heute und auch zukünftig die einzig richtige Lösung.

In der Sache ist das natürlich ein Klopper.

Der Jugendliche liefert den Nachweis der Minderjährigkeit, wird zu einer "Strafzahlung" gepresst und nun nach einem Jahr von einem Rechtsanwalt, der alles nach eigenen Angaben gründlich geprüft haben will, erneut mit schwachsinnigen Mahndrohschreiben belästigt.
 
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Ein schönes Beispiel, warum Brieffreundschaften mit dem bandenorganisierten Einschüchterungsgewerbe nur Nachteile einbringen. Komplett ignorieren wäre bis heute und auch zukünftig die einzig richtige Lösung.
Das Gefühl "etwas getan zu haben" bzw "getan haben zu müssen" wird zum Boomerang.

Leider kapieren das die Schreibseltanten und Onkels, insbesondere selbsternannte
Rechtsberater in Foren/Blogs, Anwälte, die zwar gute Juristen sein mögen aber Null Ahnung
vom Internet und Nutzlosbranche haben und besonders ärgerlich noch immer im
großen Stil die Verbraucherzentralen nach über vier Jahren noch immer nicht.

Wenn jemand unbedingt was schreibseln will, kann er etwas nützlicheres und erfolgversprechenderes beitragen
Beschwerde bei der Bank des Nutzlosanbieters
Dieser Musterbrief ist dazu geeignet, um sich im Fall der typischen Webseiten-Abzocke seitens eines Nutzlosanbieters mittels einer Beschwerde an seine Bank zu wehren. Dies ist ein sehr effektives Mittel, um dem Nutzlosanbieter seine "Arbeit" zu erschweren, da er auf diese Weise zum Teil im 2-Wochen-Turnus ein neues Konto anlegen muss.
 
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http://www.planetopia.de/archiv/2009/planetopia/12_13/4.html

Alles wie gehabt. Kein Servicecenter an der angegebenen Adresse, keine Firma in Dubai an der angegebenen Adresse, Mahndroh-Anwalt nicht erreichbar, Gutachten-Anwalt nicht erreichbar, Mahnbedrohungen aus dem Nichts ...

Planetopia schätzt 10.000 Zahlungserpressungsschreiben bei dieser "Runde".
 
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Und außerdem verdichten sich Gerüchte, dass die Anwältin, die das ach so positive "Nachbarschafts"-Gutachten erstellte, eine mehr als "sehr gute Freundin" des Hasimaus-Betreibers R. K. geb. F. (früher R. F.) sein soll...:wink:

Dieser bezahlt ja denselben Mahn-Schreibknecht wie die geheimnisvollen "Nachbarschaftler".
 
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Dabei belegt das "Gutachten" bei genauem Lesen das Gegenteil der im Rahmen einer Desinformationswelle behaupteten Schlussfolgerung.

Es bezieht sich auf die heutige Gestaltung der Startseite und befindet die Sichtbarkeit des Preises bei fetter Schrift usw. also minimalst ausreichend. Die Anzeigen der Startseite für die heute zur Zahlung Gepressten hatten keine Fettschrift und noch weniger Zusammenhang der Dateneingabe mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung.

Die Tarnung der Drahtzieher hinter virtuellen Postfachadressen bemängelt sie als gesetzwidrig und stellt selbst das "Gutachten" an eine Postfachadresse zu, welches zu einer nicht auffindbaren "Firma" gehört.

Ich sehe hier eine klare Komplizenschaft.
 
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Schade, der Planetopia-Bericht war eher mäßig recherchiert: Man kann dort nicht zwischen Mahnung und Abmahnung unterscheiden, und als Beweis, dass das Angebot kostenlos sein sollte, hat man den Kostenhinweis per Kameraeinstelung weggeschnitten. Viel besser wäre wohl gewesen, wenn man die Landingpage gezeigt hätte, die man beim Click auf den Link in der berüchtigten "Ihre Nachbarin hat Ihnen eine Nachricht hinterlassen"-Mail gesehen hat, ie gibts nämlich auch noch im Internet zu finden. Und da existiert wirklich keinerlei Kostenhinweis.
 
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das video von planetopia is ja mal richtig genial das muss bei den leuten klick machen und zeigen das bezahlen zwecklos is.
mal ehrlich wer hat ne anwaltskanzlei in ner Physiotherapie?

lächerlich:wall:
 
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Hallo liebe Leute.

Ich bin auch im Jahre 2007 Opfer einer "sie haben eine nachricht" Mail geworden.

2008 kam das Inkasso schreiben.
Widerspruch eingelegt sowie Art und Weise der Abzocke angefochten etc (für das Schreiben unterstützung von gelehrten gehabt ;) )via Einschreiben mit Rückschein in die Hauptstelle in der Schweiz.
Rückschein zurückerhalten als "zugestellt".

Ruhe.

Dezember 2009: Allgemeinbekanntes Schreiben von Herr RA M aus P

Aufgrund von IP angaben etc war ich eingeschüchtert etc.
Habe unter der 0900 Telefonnummer jemenden dran gehabt und mich mit demjenigen auf eine Ratenzahlung ab Jan. 2010 geeinigt.
Auf eine eMail, diese Einigung der Ratenzahlung zu bestätigen kam bisher nichts zurück.

Ich war wärend des Gespräches auch mehrfach der Meinung mit einem Band zu Sprechen (ist das überhaupt möglich? Zwecks "logischen" Antworten?)

Dann gestern Abend der Bericht im Sat 1.
Nun bin ich hellhörig, lese seit fast 4 Std ununterbrochen in euerm Forum, schaue mir die Videos von Kollege Katzenjens an, sowie andere Sat 1 Sendungen bei youtube...

In wiefern ist meine Mail nun bindend?
Ich habe keinerlei Antwort bekommen obwohl ich um eine Antwort zur Bestätigung der Einigung bat.

Kann ich an selbe Adresse nun noch einen Widerspruch aufgrund Aktuellen anlasses und aufklärungen von zB Sat 1 schicken?
Darf ich darin auf Sender, Sendung etc verweisen?
Oder bin ich bereits zu weit auf die Verarsche eingegangen und muss nun zahlen?

MfG Trusty
 
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Brieffreundschaften mit virtuellen Postfächern, Mailfreundschaften mit Antwortrobotern, Telefonfreundschaften zu Stöhnnummernkosten sind erfahrungsgemäß unergiebig.

Man kann besser seiner Spülschüssel die Relativitätstheorie erklären wollen.
 
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Ob so eine Mail "bindend" ist, das hängt davon ab, was dort drin geschrieben wurde. Das hängt von der Formulierung ab. Das können wir hier aus der Ferne nicht beurteilen. Wir dürfen auch solche Schreiben nicht anhand des Einzelfalls bewerten, das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte die Mail am besten der Verbraucherberatung oder einem Anwalt gezeigt werden.
 
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ARD Mediathek: Hier ab vier - Freundschaft per Klick kann teuer werden - Freitag, 11.12.2009 | MDR Fernsehen
. Doch Vorsicht: Freundschaftsdienste wie die von "Nachbarschaft24" können teuer werden.
Nur für den der sich nicht informiert, von Nebelkerzen einräuchern läßt und
ohne Not zur Zahlung er/pressen läßt

Stimme aus dem off schrieb:
Und deshalb muß keiner der Betroffenen die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen
 
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Ja ist gut zuwissen. Wollte mich ja auch woanders informieren aber die seite da ist mir nicht so geheuer...

Wollte mich da anmelden und als ich die bestätigung bekam war die seite nicht mehr errreichbar...
 
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