AW: MioTipp von Swiss Einkaufsgemeinschaft AG
Habe mich auch ein wenig eingelesen, weil meine Schwester fast auf die Masche hereingefallen wäre. Habe ihr empfohlen, die Sache "auszusitzen".
Widerruf ist natürlich erfolgt (Fax), obwohl die Widerrufsfrist mangels WR-Belehrung immer noch läuft.
Falls es jemand interessiert:
Ich habe eben bei "Mein-Parteibuch.com" im Gästebuch zu diesem Thema folgenden aktuellen Beitrag (von heute Morgen) gelesen:
Das Inkassobüro I.D.S. hat mal wieder ganz schnell einen Rückzieher gemacht. Das bestätigt die empfohlene "die ziehen das sowieso nicht durch, weil sie rechtlich nicht können"-Methode.
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Hallo zusammen,
Movie-Tester.com wollte mich ebenfalls über den Tisch ziehen. Ich habe natürlich auch keine Widerrufsbelehrung erhalten, trotzdem habe ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und auch eine Eingangsbestätigung erhalten, allerdings mit “Bestätigung: Vetrtagsende 1 Jahr”. Nach zwei Mahnschreiben habe ich letzte Woche dann vom Inkassobüro IDS mein erstes Schreiben bekommen.
Eigentlich war mir klar, dass die das nicht durchziehen, aber weil mein Freund Anwalt ist, hat er einen netten Brief geschrieben und die Begründung des Anspruchs gefordert.
Drei(!) Tage später war schon die Antwort per Brief da.
“… das wir als Inkassounternehmen nur dem Grunde und der Höhe nach fällige und unbestrittene Forderungen bearbeiten, haben wir unsere Tätigkeit in dieser Sache beendet und die Akte geschlossen. Etwaige Anfragen und sonstige Korrespondenz wollen Sie bitte direkt an die Gläubigerin richten, die über die weiteren Schritte zu befinden hat. Insbesondere werden deren Prozessbevollmächtigte zu prüfen haben, ob der Vorgang gerichtlich weiterverfolgt wird.”
So etwas nenne ich einen klaren Rückzieher. Auch wenn ein Inkassounternehmen nur unbestrittende Forderungen eintreiben darf, so tritt es normalerweise doch mit dem Schuldner in Kontakt und legt auf Anfrage die anspruchsbegründenen Unterlagen vor.
Willigt der Schuldner dann nicht ein, muss sowieso die Gläubigerin den gerichtlichen Mahnbescheid bzw. das Klageverfahren anstreben. Inkassounternehmen ist es nämlich sogar untersagt, gerichtliche Mahnbescheide für ihre Mandanten zu beantragen (Ausnahmefälle bei Inkassounternehmen, die schon seit ca. 1985 ihre Erlaubnis haben).
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