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Rechtverfolgungskosten können als Verzugsschaden ( §286 BGB) erstattungsfähig sein: "Verzug= Schuldhaftes Nichtleisten trotz Fälligkeit und Mahnung"
Nach Auffassung der meisten Gericht ist erstattungsfähig derjenige Betrag, den auch ein Anwalt verlangen dürfte. Das sind bei Streiwert bis 300,- Euro 32,50 + 6,50 Auslagenpauschale für eine durchschnittlich schwere Angelegenheit. Ob "Zahl sonst Ärger" durchschittlichen Schwierigkeitsgrad erreicht ?
Nach Auffassung der meisten Gericht ist erstattungsfähig derjenige Betrag, den auch ein Anwalt verlangen dürfte. Das sind bei Streiwert bis 300,- Euro 32,50 + 6,50 Auslagenpauschale für eine durchschnittlich schwere Angelegenheit. Ob "Zahl sonst Ärger" durchschittlichen Schwierigkeitsgrad erreicht ?
Die Typen von diagonal inkasso haben nämlich auch den Weihnachtsfrieden eingehalten, und mir erst heute wieder so ein nettes Brieflein per billiger Infopost zugestellt mit der putzigen Überschrift: MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN ? Und sie drohen schon wieder mit dem Mahnbescheid. Die Hauptforderung von 4 € hat sich inzwischen zu einer Forderung von 55 € aufgeblasen und ich denke nicht im entferntesten dran, diese dubiose Textbausteinfirma anzurufen oder Ihnen irgendeine Erklärung schriftlich zukommen zu lassen. Nur wird der Mahnbescheid leider nicht kommen, denn dafür müsste Diagonal nämlich zuerst in Vorkasse für die Mahnbescheidskosten treten und wenn ich dann natürlich Widerspruch einlege, wirds erst richtig teuer für sie, weil sie nämlich keinerlei Grundlage für ihre bis jetzt durch nichts belegte Forderung haben. Ich kann nur hoffen, dass viele dieses Forum finden und sich von solchen Typen nicht einschüchtern lassen.