mega-downloads.net: Probleme, Rechnungen, Mahnungen

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Hi, meine 1. Mahnung kam auch am 12.04.2008 ....... seitdem nichts mehr gehört obwohl ich doch die gesetzte Frist von 10 Tagen missachtet habe ;-)

........ ob die mich vergessen haben???

na ja abwarten ich glaube nicht das die so schnell aufgeben......

Michaela
 
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Och menno :cry: ....

Ichh offe nur das sich hier schnell jemand meldet ich weiß nämlich auch nicht genau wie ich mich verhalten soll.

Ihr habt doch den Thread bereits gefunden. Ein oder zwei Seiten zurück und dort steht der Link zum "Erste-Hilfe"-Kasten. Manchmal verstehe ich nicht, wie wild im Internet geklickt werden kann, persönliche Daten unbekümmert eingegeben werden aber mundgerecht aufbereitete Informationen nicht gelesen werden. Ich verstehe es nicht. :wall:

Persönliche Beratung darf in Foren nicht gegeben werden.
Daher mal wieder die Hinweise zum lesen und zum hören / sehen.

In Ruhe durcharbeiten und verstehen, dann erübrigen sich alle weiteren Fragen und die Ängste sind wie weggeblasen.

Viele Grüße,
Jens
 
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Hallo,


bin auch letztens auf die Ärs... reingefallen. Habe meine richtige Adresse etc. angegeben und mein Alter höher angegeben als ich bim. Ich bin noch Minderjährig, können die mir dann was anhaben?



Mfg S1ckness
 
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Hallo,
bin auch letztens auf die Ärs... reingefallen. Habe meine richtige Adresse etc. angegeben und mein Alter höher angegeben als ich bim. Ich bin noch Minderjährig, können die mir dann was anhaben?
Mfg S1ckness
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?[......]
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Allgemein gesehen spielt nach Meinung kompetenter Juristen eine falsche Altersangabe keine Rolle, wenn jemand nicht davon ausging, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag einging.
 
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So, hab wieder ne Mail bekommen! Die erste Mahnung!
Full quote gekürzt modaction

Ein freundliches Hallöchen aus Berlin -
auch ich habe so einen Brief erhalten. Meine Bitte den Vertrag zu stornieren wurde nur mit dem bekannten " Kleingedruckten -Gesetz ect. " beantwortet.
Bin schon älter an 75 Jahre alt und ich wies darauf hin,dass ich nicht in der Lage bin 98,--€ im voraus zu bezahlen weil mein Einkommen Rente zu gering ist.Mehrere e Mails wurden noch versand.Hatte angeboten, 3 € monatlich
zu überweisen - KEINE Antwort ! Mega Downloads schwie,bis ich die 1. Mahnung erhielt die ich nicht mißachten sollte.Darauf hin bekam ich Post/ eMail mit dem Hinweis, dass der Betrag nicht mehr an die
Bayrische Hypovereinsbank sondern an Validea GmbH auch die gleiche Bank, aber ein anderes Konto. Mit dem Vermerk Verwendungszweck und dann die Nummer : M 500 ... Bin nicht bereit den Voraausbetrag von 98,--€ zu zahlen und so hatte ich lediglich 1 Rate von 8,--€
( insgesamt sind es 12 X 8,--€ eingezahlt.denn ich habe nur 1 Programm
heruntergeladen, gegen Viren .Kann aber nicht mehr sagen,welches Programm das war,denn es ist nicht mehr auf meinen Rechner ersichtlich.
Meiner Ansicht nach ist die Fa. MEGA DOWNLOAD so eine richtige
[.......] Im Prinzip können die mir doch eigentlich garnichts ?
Denn mein Einkommen ist eben so gering,dass nur die Lebenshaltungskosten gerade einmal so bestritten werden können.Außerdem bin ich 100% schwerbehindert und ein Pflegefall.
Lieber Forumteilnehmer - es würde mich sehr freuen,wenn ich Ihre Meinung
erfahren könnte ob mein jetziges Verhalten so richtig war.
Freundliche Grüße aus Berlin von der Knospe.24

Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
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ich habe das selebe problem wie ihr hab mich angemeldet (leider unter falschem Namen )
ich muss jetzt wissen ob ich wegen dem Falschem Namen richtig ärger kriegen kann
bitte helft mir !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:(
 
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Ich hab jetzt echt muffen sausen weil die schreiben die wollen mich wegen betrugs anzeigen
habe schon eine anwältin eingeschaltet
und bin erst 16
helft mir bitte
 
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Hallo,

die Antworten stehen sogar schon auf dieser Seite...
OK, für den Fall dass Du den Scrollbalken rechts nicht gesehen hast,
der direkte Klick zum Link -> HIER <-

LG
wahlhesse
 
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Wie bekannt hat man ja ein widerrufsrecht von 14 tagen bei dieser firma nicht sobald die rechnung eingeht ist der vertrag bindend nur leider weiss man ja vorher nicht was man da abgeschlossen hat und somit sitzt man in der Falle. Selbst wenn man die 14 tage hat sind sie beim eintreffen der rechnung verstrichen.
Nicht so voreilig mit dem Widerrufsrecht.
Die Frage wann die Frist überhaupt beginnt ergibt sich aus §355 Abs 2 BGB wird hier näher erläutert. http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131439#post131439

Die weitere Frage ob das Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung tatsächlich durch Nutzung erlischt (§312 d Abs 3 BGB) ist unter den Juristen strittig.
 
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Auch ich habe eine hochoffizielle Rechnung von dieser noblen Firma (Bankkonto in Österreich und Firmensitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Soll 100 € für ein Abo zahlen, sonst würde ich bis zur Bewusstlosigkeit gemahnt werden.

Da ich erst 14 Tage nach der angeblichen Bestellung die Rechnung erhalten hatte war es für einen Widerruf zu spät.

Wie kann man beweisen, daß man nichts bestellt hat und wie kommen die an meine Adresse?

Muss bei einer Bestellung im Internet als Beweis beim Empfänger nicht auch die IP-Adresse gespeichert werden?
 
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Hallo Jetztreichts,

1. [ edit]
2. [ edit]
3. ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro hat nicht mehr Rechte als jeder Privatmann auch
4. Mahnungen und Deine Schreiben aufbewahren
5. [ edit]
6. vor Gericht gehen sie nicht - da müssen sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen beweisen und dann würden ihre [ edit] -Methoden gleich auffliegen
7. die IP Adresse haben sie bestimmt, aber nur das Gericht kann damit auch was anfangen
8. der Umsatz dieser[ edit] - die haben oft 10-20 solcher Internetseiten am Laufen - liegt bei 5 - 10 Mill. Euro - laut Insider im TV - Akte 08
9. zudem - die Downloads gibt es überall kostenlos, auf einem neueren Stand und funktionabel - sind meist unnützes Zeug, keine Musik, keine Filme oder wirklich interessante Programme


Sie haben die Adresse, weil man sich ja registriert hat - auf die Startseite wird man aber nie gelenkt - wo alles dick und farblich markiert aufgeführt wird.

Die Dorf-Polizei hat meine Anzeige abgelehnt - aber die Medien interessieren sich sehr für solche Fälle - Beitrag von letzter Woche "Akte 08" und gestern bei "Taff".

Ich werde dennoch nicht bezahlen, sehe ich gar nicht ein, habe ja wissentlich nichts bestellt und bin kein Abo eingegangen.

Schreib doch mal das Mitglied skater an, der sucht noch Leute für einen großen TV-Sender zum Interview

Mach dich nicht verrrückt. Im Fernsehen - Akte 08 - wurde von 50.000 bis 60.000 angezeigter Fälle gesprochen - die Dunkelziffer wird wesentlich höher sein.

Es grüßt

rose.sontra
 
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Hallo rose.sontra, danke für die Antwort. Aber nochmals nachgefragt: da ich mich absolut nicht erinnern kann auf der Seite von Mega-downloads gewesen zu sein und von dieser Firma etwas heruntergladen zu haben, können die auch meine IP-Adresse nicht haben. Deshalb werde ich denen auch nicht antworten, sonst würden sie die ja auf diese Weise bekommen. Sie müssen meine Wohnadresse bei einem anderen Registrierungs- oder Bestellvorgang im Internet abgefangen haben, anders kann ich mir das ganze nicht erklären.

Gruß

Jetztreichts
 
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Ich reihe mich mal ein. Das habe ich am [...].08 bekommen. Angeblich habe ich mich da am [...].2008 angemeldet.

Sehr geehrte Frau XY,

Vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir hoffen, Sie finden Gefallen an unserem Service. Anbei
erhalten Sie nun Ihre Rechnung für Ihre bestellte Leistung. Ein Jahreszugang zu [noparse]www.mega-downloads.net[/noparse].
Die Kosten belaufen sich auf EUR 8,00 (inkl. MwSt.) monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus zu einem Gesamtpreis
von EUR 96,00 (inkl. MwSt.).

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der
nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt,
benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Validea GmbH

.................................blablabla


Meine Antwort


Sehr geehrte Damen und Herren


Ich habe bei ihnen kein Abo Megadownload bestellt (Verwendungszweck: XXXXXX) und werde den von ihnen geforderten Beitrag (Jahresbeitrag) nicht bezahlen.

Ich widerspreche dem das ein Vertrag von mir abgeschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
XY
KEINE ANTWORT

Also ein zweitesmal geschickt

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe ihnen per E-mail einen Widerspruch zugesendet. Da sie bis heute nicht reagiert haben sende ich ihnen diesen erneut zu.

Ich weise sie nur vorsorglich daraufhin, dass wer Rechnungen per E-mail versendet auch Kündigungen, Widerrufe und Widersprüche per E-mail Verkehr zulassen muß.
Hierzu gibt es einschlägige Rechtsauffassungen.

Ferner bin ich sehr wohl über die Machenschaften ihrer Firma unterrichtet und werde rechtliche Schritte gegen sie einleiten, sofern sie mir nicht binnen einer 10 Tage Frist eine Bestätigung zusenden über das Erhalten meines Widerspruches.

Schriftliche, per Post gesendete Drohschreiben, Rechnungen, Anwaltsschreiben, Inkasso-Mahnungen können sie sich sparen, da ich darauf nicht reagieren werde.
und siehe da:

Sehr geehrter Kunde,

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, wenden
Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an unsere zuständige Abteilung,
erreichbar unter [email protected]

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Rechnungsnummer XXXXXXXX sowie alle
relevanten Daten anzugeben.

Sollten Sie Fragen zu unserem Service haben, so zögern Sie bitte nicht
uns zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

[...]

*************************
Mega-Downloads.net
Postfach 82
1121 Wien
Österreich

Tel: 0043 1 894 00 50
Fax: 0043 1 89 040 521
*************************

PS: Bitte schicken Sie immer den kompletten E-Mail Verkehr mit
Meine Antwort

Sehr geehrte Frau [...]

Betr.. Rechnungsnummer XXXXXX und Ihre Antwort auf meinen Widerruf

Ich kann nicht wissen ob meine Daten mißbraucht wurden. Das ist auch völlig unerheblich für mich. Fakt ist das ich von ihnen eine Online-Rechnung erhalten habe über einen Vertrag den ich nicht abgeschlossen habe. Entsprechend habe ich auch keine Widerrufsbelehrung erhalten. Erst mit Zusendung ihrer Rechnung per E-mail erhielt ich Kenntnis über einen angeblichen Vertrag. Unmittelbar darauf sendete ich ihnen meinen Widerruf. Da sie es nicht für nötig hielten darauf zu reagieren sendete ich ihnen den Widerruf erneut zu. Da sie mir nun per E-mail auf meinen zweiten Widerruf geantwortet haben, ist dieser Widerruf nachweislich bei ihnen angekommen und somit wirksam.
Weitere Korrespondenz mit ihnen erübrigt sich somit für mich.

Mit freundlichen Grüßen
XY
Antwort von Megadownload von gestern

Sehr geehrte Frau XY,

Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf [noparse]www.mega-downloads.net[/noparse] am
04.04.2008 bestellt. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben,
haben wir Ihnen am 20.04.2008 per E-Mail an die E-Mail Adresse: XY @ yahoo.de die Rechnung übermittelt.

Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung
bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen.
Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt, benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Validea GmbH

Bank: Hypovereinsbank Bayern
KontoNr.: [......]
BLZ: 70020270

Verwendungszweck: [......]

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

[......]
Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. M5[...] an.

Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 1 89 040 521
E-Mail: [email protected]

Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Team


Erklärung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr [noparse]www.mega-downloads.net[/noparse] -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
[noparse]www.mega-downloads.net[/noparse] für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 87.78.226.229. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 1966-[...]. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen
.

Meine Antwort
so langsam fängt es an mir Spaß zu machen

Sehr geehrte Damen und Herren

Verwendungszweck: XXXXX

Wie bereits in meiner E-mail zuvor erkläre ich ihnen nochmal, dass es zu keinem Vertrag mit ihnen und mir gekommen ist.
Wie sie damit umgehen bleibt ihnen überlassen. Ein Hinweis in den AGB's auf das Widerrufsrecht reicht im übrigen nicht. Ferner weise ich sie darauf hin, dass es schon merkwürdig ist, dass ich angeblich einen Vertrag am [...].2008 abgeschlossen haben soll, die Rechnung jedoch erst am [...].2008 an mich gesendet wurde. Ein Schelm, wenn da jemand denkt, dass bewusst die 14 Tage Widerrufsfrist abgewartet wird. Aber die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn sie mir zugänglich gemacht wird und da reicht ein Hinweis in den AGB`s eben nicht aus. Erst am [...].2008 erhielt ich Kenntnis über einen angeblichen Vertrag, indem ich ihre Rechnung erhielt. Am [...].2008 habe ich dem Vertrag widersprochen. Da sie in keiner Weise darauf reagierten, sendete ich ihnen am [...].2008 den Widerspruch erneut zu.
Sie bestätigten das sie den Widerspruch erhalten haben.

Ich werde auch in Folge weiterer Drohungen ihrerseits, die von ihnen geforderte Rechnung nicht bezahlen und bestreite einen Vertrag mit ihnen eingegangen zu sein.


Mit freundlichen Grüßen
XY
Das nächste Mal drohen sie bestimmt mit Anwalt, Inkasso etc.

[Personenbezogene Daten entfernt. (bh)]
 
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@Lillyfee,
die Korrespondenz mit Unternehmen der Nutzlosbranche hat in etwa den gleichen Effekt, als wenn man einem Ochsen ins Horn pfetzt. :wink:
 
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Ja das ist mir schon klar das ich danach wieder ein Schreiben bekomme, dass wenn ich denke, das meine Daten mißbraucht wurden ...... blablabla erhalten werde.
Der Schriftwechsel der bis jetzt stattfand ist mein Widerruf (2mal denen geschickt) und meine letzte Antwort. Damit habe ich alles getan was ich tun muß, um vor Gericht (was sicherlich nie passieren wird) bestehen zu können. Jede weitere Post von denen, werde ich nur noch abspeichern.
Das was mich an der Sache so wütend macht, ist die Tatsache, dass ich mich nie auf deren Seite angemeldet habe. Ich weiß nur das ich am 04.04.2008 meinen PC neuinstalliert habe und die üblichen Programme runtergeladen habe. Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich bei denen angemeldet. Ich verstehe nicht wie das passieren konnte ich war z.b. bei Yahoo auf deren Seite und Antivir und Picasa habe ich mir aus dem Netz runtergeladen.
Nun gut da ich wirklich kein Freizeitproblem habe werde ich denen nicht mehr antworten. Deren (lustige) Drohbriefe und die darin enthaltenden Begründungen, gespickt mit gefährlichem Halbwissen, werde ich dann hier rein posten.
Einen schönen 1. MAI an alle
 
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Der Schriftwechsel der bis jetzt stattfand ist mein Widerruf (2mal denen geschickt) und meine letzte Antwort. Damit habe ich alles getan was ich tun muß, um vor Gericht (was sicherlich nie passieren wird) bestehen zu können. Jede weitere Post von denen, werde ich nur noch abspeichern.
Wenn, dann reicht es 1x. Was die darauf antworten oder nicht antworten ist nicht Dein Problem. Und Mails werden, wenn ich mich nicht täusche, vom Gericht eh nicht anerkannt. Darum war Deine Mailerei auch noch umsonst. :wink:
 
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Und Mails werden, wenn ich mich nicht täusche, vom Gericht eh nicht anerkannt. Darum war Deine Mailerei auch noch



Wieso sind E-Mails vor Gericht nicht gültig ?? Ich kann bei seriösen Online-Anbietern doch regulär Verträge abschließen. Z.B. bei denen ich Musik und Videos gegen Bezahlung downloaden kann. Per E-MAil bekomme ich meine Zugangsdaten usw. Und kündigen kann ich da auch. Problemlos!
Es können per E-MAil auch Straftaten begangen werden, welche sehr wohl eine rechtliche Relevanz haben und auch vor Gericht Bestand haben.
Mir ging es darum in meinem Fall eine Bestätigung von denen zu bekommen, das sie meinen Widerspruch erhalten haben. Und den Gefallen haben sie mir getan :-D. Weiteren Email-Verkehr werde ich wie gesagt nicht tätigen. Lediglich das was sie mir schreiben speichere ich. Aber in der rechtlichen Situation denke ich habe ich nicht falsch gehandelt. Wirkliche Gerichtsurteile fehlen doch bislang. Nicht umsonst wird das Thema Abofallen immer wieder auch im TV behandelt (WISO, AKTE 01 etc). Und da wird aufgrund der derzeitigen Rechtslage, je nach Fall empfohlen Widerspruch, Widerruf, hilfsweise Anfechtung usw.
 
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Wenn Du doch soweit bescheid weißt, warum dann dieser intensive Mailverkehr? Auf deren ihren Schrott wäre ich erst gar nicht weiter eingegangen. Ist eh immer in den diversen Stufen das gleiche was die Antworten. Darum wie ich schon schrieb "1x" und fertig.

Und wegen dem wie man darauf reagiert. Da wird von diversen Stellen empfohlen, entweder per Fax mit qualifizierten Sendebeleg oder Einschreiben/Rückschein.
 
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