AW: me too Postings outlets.de
Hallo, ich geselle mich mal dazu *g*
Habe nach einer Cocuh im Netz gesucht und wurde auf outlets.de verbunden. Habe meine Daten eingegeben, die AGBs nachgeschaut (nix von Kosten gesehen) und mich angemeldet. Habe dann gesehen, das alle Anegbote nur in D sind und habs dann auch wieder vergessen. Bin on Ö zuhause. Nunja, letztes Monat am 21.10.10 kam dann diese Mail:
ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
Sehr geehrte/r Herr / Frau *****,
wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 28.09.2010 bei
www.Outlets.de,
der umfangreichen Datenbank mit über 1800 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten.
Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben,
freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.
Kundennummer: *****
Rechnungsnummer: *****
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12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 28.09.2010 - 28.09.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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Habe dann im Netz nachgeschaut und in der Verbraucherzentrak´le entdeckt, das das Betrüger sind. Ein vorgefertigtes Schreiben habe ich an outlets gesendet:
Betrifft Ihre unberechtigte Forderung – Ihr Schreiben vom 21.10.2010
Kundennummer: *****
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21.10.2010 machen Sie mir gegenüber einen Betrag in Höhe von 96 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung geltend.
Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass ich die geltend gemachte Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vollumfänglich bestreite. Es fehlt an einem entsprechenden Rechts¬grund, da ich mit Ihnen keinen rechtswirksamen Vertrag, der eine Kostenpflicht auslösen würde, abgeschlossen habe. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Vorsorglich und lediglich hilfsweise widerrufe ich den vermeintlichen Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ebenso hilfsweise erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich auch die Anfechtung wegen eines Inhalts-Irrtums und hilfsweise kündige ich fristlos.
Ihrer Zahlungsaufforderung werde ich nach alledem nicht nachkommen und gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit hiermit erledigt hat. Bitte löschen Sie unverzüglich meine bei Ihnen gespeicherten Daten.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser ausdrücklich bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Leider hat das nix gebracht und ich bekam gestern ein weiteres Schreiben von denen:
ZAHLUNGSERINNERUNG
Sehr geehrte/r Herr / Frau *****,
leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE50-714410 vom 21.10.2010 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 28.09.2010 - 28.09.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank
www.Outlets.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und auf der Seite
www.Outlets.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen über das Widerrufsrecht.
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie jederzeit unter
http://Outlets.de/request_password Ihre Daten erneut anfordern.
Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5993177-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Mit freundlichen Grüßen,
IContent GmbH
Buchhaltung
Ich werde so oder so nicht zahlen, aber: können die mir wirklich was?????