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http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.pdf
Ordnungsgeldverfahren: IContent versandte an Verbraucher, die sich vermeintlich beim outlets.de registriert haben lassen, Rechnungen mit der unzulässigen Klausel: „Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus“. Dieses Verhalten verstößt gegen die von uns erstrittene gerichtliche Entscheidung. Wir haben am 28.06.2012 beim LG Frankfurt ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.