MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wird unter dem Aktenzeichen 5*** Js **/01 ein Sammelverfahren gegen die Verantwortlichen der IBC geführt.
echt wahr?
Die Mutter eines minderjährigen Jungen, der per Wiener Ortswahlnummer bei IBC angerufen hatte, protestierte gegen die Forderung über 3.500 Schilling
Man möge den Schluss selbst ziehen und auf den Abschluss des Ermittlungsverfahren vor der nächsten Währungsreform hoffen. Hamburg, sorry, aber das kann man keinem ersparen...
 
MCMultimedia

Ich stelle gerade fest, dass ich seit August dieses Jahres in Sachen MCM mehr Zeit am Rechner verbringe, als es dies Abxxxxxxx wert ist. Wäre da nicht diese absolute Panik meiner zunehmend um dieser Sache wegen Schlaganfall gefährdeten Mutter, der eigentlich Betroffenen, die grundsätzlich das Klientel vertritt, an dem Firmen wie MCM offenbar gut verdient, würde ich mich gemütlich in meinem Stuhl zurück lehnen und den lieben Gott bis zum Eintreffen des Mahnbescheids einen guten Mann sein lassen. In Anbetracht ihres aktuellen Gesundheitszustandes versuche ich natürlich, jede Möglichkeit zu nutzen, um den Ablauf möglichst zügig abzubremsen. Natürlich hoffe ich, dass das fortgeschrittene Alter meiner Mutter das Pfund ist, mit der sie und ich wuchern kann. Ich wünsche Euch allemn eine Gute Nacht und möglichst wenige üble Träume. Aber so langsam werde ich daran müde.

Gruss

Adele
 
Aka-Aka schrieb:
Man möge den Schluss selbst ziehen und auf den Abschluss des Ermittlungsverfahren vor der nächsten Währungsreform hoffen. Hamburg, sorry, aber das kann man keinem ersparen...
Das Ermittlungsverfahren wurde soweit ich mich erinnere u.a. deswegen eingestellt weil IBC glaubhaft versicherte NIEMALS wegen der Forderungen vor Gericht gezogen zu sein. Die Vermögensgefährung war daher nur sehr gering, wer zahlte wirds schon genutzt haben wer nicht zahlte dem passierte ja nix.
 
mc multimedia- inkassoschreiben

Hallo Ihr da,
meine Schwester hat schon ein Schreiben von der Allinkassi aus München erhalten.Hab da auch schon angerufen. Sehr unfreundlicher Herr, der gesagt hat, die Polizei hätte MCM überprüft und die Abrechnungen seien rechtlich!!??? Hat von Euch schon jemand so ein Schreiben bekommen und was könnt Ihr mir raten?
 
Re: mc multimedia- inkassoschreiben

fraegle schrieb:
...Sehr unfreundlicher Herr, der gesagt hat, die Polizei hätte MCM überprüft und die Abrechnungen seien rechtlich!!?
Lächerlich, die Polizei kann da gar nichts prüfen, ohne den Laden dicht gemacht zu haben und Persilscheine stellen Strafverfolger so eh nicht aus. Wahrscheinlich war Herr Allinkasso nur genervt, wegen der zahlreichen Anrufe und seinem entgehenden Umsatz mit jedem Anruf.
 
also, ich bin froh das ich nicht der einziege bin der kontakt mit der firma hat :), bei mir war es ein einkaufsgutschein eines namhaften warenhauses den ich gewonnen hätte. bums 60€uronen. und nun auch mitlerweile die erste rechnung. ohne (seriöse) kontaktadresse, ohne unterschrift (maschineller brief) und ohne rechtsbelehrung. nach dem ersten schreck (etwa 2 sec) habe ich die für mcmultimedia ernüchterne entscheidungf getroffen: GIBT NIX!!!
auch diese telefon[...] kann nicht seriös sein, teilweise 60€ für eine telefonische "serviceleistung" zu verlangen, das bringt ja nicht mal eine 0190/0900 nr. ich werde wie gesagt dem ganzen gelassen begegnen, in der kommenden woche eine rechtsberatung (wofür ist man schliesslich versichert :)) in anspruch nehmen und der dinge harren die da kommen.

ps. das namhafte warenhaus wurde von mir über den namensmissbrauch aufgeklärt und ist nicht gerade begeistert gewesen dieses zu erfahren.

pps. hatte schonmal spass und freude mit allinkasso münchen, die geben auch irgendwann auf.
 
MC Multimedia

Hallo Leute,

ich muss jetzt nochmal fragen.

Ist schon irgendjemanden bekannt, ob MC Multimedia schon weiter gegangen ist als zu ALLINKASSO. Sprich hat irgendjemand schon ein gerichtliches Schreiben bekommen?

Also ich warte schon auf das nächste schreiben und bin gespannt was kommt. In den letzten beiden Briefen von ALLINKASSO wurde mir ja beim nächsten Mal das Gericht gedroht.

Servus
 
Re: MC Multimedia

Andy!?! schrieb:
Sprich hat irgendjemand schon ein gerichtliches Schreiben bekommen?

Hier und soweit ich sehe auch in anderen Foren hat sich bisher noch niemand gemeldet der mit Klage oder gerichtlichem Mahnbescheid überzogen wurde.


Ein Gläubiger der eine möglicherweise doch nicht bestehende Forderung versucht im gerichtlichen Mahnverfahren durchzusetzen hat einige Risiken. Zum einen muss er (bei einem Streitwert bis 300,-€) 18,- Gerichtskosten vorschiessen. Die sind futsch sind wenn das Verfahren nicht mehr weiter betrieben wird.
Zum anderen kann er dann auch in ein Klageverfahren "gezwungen" werden wenn der Antragsgegner die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt (und die restlichen Gerichtskosten i.H.v. 57,- € zahlt).
 
MC Multimedia bzw. Allinkasso

Hallo, mein 15-jähriger hat eine Sex-Nummer (0190-xxxxxx) angerufen, wie er uns - nach Erhalt der Telefonrechnung - beichten musste. Er hätte aber sofort wieder aufgelegt, was den Gebühren zufolge wohl stimmt. Naja, auch wir, bzw, meine Frau als Anschlussinhaberin, bekamen eine MC Multimedia Rechnung. Die Begründung war witzigerweise, dass der Anrufer mit seinem Anruf einen Sexdienst geordert hat, den er, trotz Rückruf innerhalb der vereinbarten Zeit, nicht in Anspruch genommen hat, wodurch nun quasie Verdienst- bzw. Gewinnausfall geltend gemacht würde. Also nochmal ein bisserl ums Eck .... Auf Antwortschreiben von uns kam keine Reaktion, die Handynummer ist ein Dummy, klar - dann kam mal das erste Schreiben von Allinkasso. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mal MC Multimedia und auch Allinkasso eingegoogelt und habe - Gott sei Dank - realisiert, dass wir nicht alleine sind. Das hat mir Mut gemacht durchzuhalten in dieser Gesellschaft mit dem Scheuklappen-Rechtssystem. Heute kam von Allinkasso die zweite außerger. Mahnung (244,45 €) und ich hatte den Drang, mal zu recherchieren. Die GF von Allinkasso GmbH hatte zuvor oder parallel eine Allinkassa, firmiert/e unter
ALLINKASSA
[...]
Walkürenstraße 1
82110 Germering
Telefon 0 89 - [...]
Fax 0 89 - [...]
[...]

[Bitte die NUBs beachten. (bh)]
 
MCMultimedia

@ Gast_rt

Nanu? Zwei Adressen? Die Allinkasso-Forderungen meiner Mutter hatten den Absender Oberföhringer Str. 93 in 81925 München. :-? Klingt ansonsten wie eine neue Masche von MCM.

Am 25. 11. ist laut Rückschein der hier gepostete Widerspruch gegen die Allinkasso-Forderungen eingetroffen. Bin neugierig, ob die reagieren.
 
MCMultimedia

@ Gast_rt

Hast Du eine 0190-Nummer nebst Telefonzeit auf Deinem Einzelverbindungsnachweis? Das solltest Du zunächst mal klären, bevor es zu wilden Vermutungen kommt. Allerdings wäre ich ganz persönlich froh, wenn MCM endlich mal Mehrwertdienstnummern missbrauchte und damit doppelt abkassierte. Das würde mA einiges vereinfachen. Aber wie gesagt: Erst im EVN nachsehen.

Was MCM Deiner Beschreibung nach angibt ist, glaube ich, identisch mit einem Ausfallshonorar (Mal abgesehen von der "Rechtmäßigkeit" der MCM-Forderungen). Das gibt es auch bei Dienstleistern wie Ärtzten. Ein entsprechendes Honorar wegen Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung zu fordern funktioniert aber nur, wenn der Dienstleister eine Bestellpraxis betreibt sprich: Er hat den vereinbarten Zeitraum einzig für den entsprechenden Klienten reserviert und hat wegen dessen Nicht-Erscheinen einen Verdienstausfall erlitten. siehe www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05261.html Ob das für eine angebliche Telefonsex-Hotline gilt, wage ich anzuzweifeln. Selbst wenn so ein Anbierter lauter wäre, dürfte er keinen Mangel an einspringenden Kunden haben.
Wo sind die Juristen, die mich korrigieren?
:laber:
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
Wo sind die Juristen, die mich korrigieren?
Schon da, keine Hektik ;)

Sowohl bei Dienstverträgen als auch bei Werkverträgen gilt die gleiche Konstruktion: Ist ein Vertrag geschlossen, und der Empfänger ruft die Leistung nicht ab oder kündigt vorzeitig, dann hat der Leistende Anspruch auf "die vereinbarte Vergütung, wobei er anzurechnen hat, was er durch andere Aufträge eingenommen hat oder hätte einnehmen können (wenn er sich bemüht hätte), sowie unter Abzug der ersparten Aufwendungen (Lohn, Material etc.)".

Ungeachtet vorliegender Frage, ob ein Vertrag zu Stande kam: Die Kalkulation der ersparten Aufwendungen (dann bleiben nämlich nur Gewinn und Wagniskalkulationsbetrag übrig) würde mich schon mal neugierig machen :lol:

Wobei ich glatt auch mal unterstellen würde, dass die Person während der Wartezeit andere Kunden bedienen konnte, also gar keinen Ausfall hatte :cool:

Ist aber mal ein anderer Ansatz, immerhin :rotfl:


P.S.@Adele: War der :laber: für uns Juristen?
 
MCMultimedia

@ KatzenHai

Neeeeeee! Der :laber: bezog sich auf mich selbst. War nur missverständlich platziert.

Gruss

Adelle :saint:

Ach ja, laut Gastposting hat ja ein 15-jähriger angerufen. Wie war denn da noch mal die Sache mit der Geschäftsfähigkeit Jugendlicher und der Unterwanderung des gesetzlichen Jugendschutzes?
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
... Nanu? Zwei Adressen? Die Allinkasso-Forderungen ...
@ Adele: Gast_rt spricht meinem Verständnis nach von einem anderen aktiven oder historischen Inkasso-Unternehmen, das personell mit Allinkasso verflochten ist oder war:
Gast_rt schrieb:
... Die GF von Allinkasso GmbH hatte zuvor oder parallel eine Allinkassa ...
 
MCMultimedia

:roll: Wie historisch und verflochten? Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wenn ich eine Inkassorechnung erhalte, dann ist die für mich zunächst mal aktuell, egal, um welchen Absender es sich handelt. Welcher Absender gilt denn jetzt als maßgeblich?
 
Wobei zu bedenken ist, dass die Namenssuche bei neuen "Wir treiben jede Forderung ein"-Unternehmen in der deutschen Sprache nicht unbegrenzt viele Namensmöglichkeiten auslöst.

"Alle" und "Inkasso" kombiniert - da können auch zwei drauf kommen, die nix miteinander zu tun haben, danach aber ziemlich ähnlich heißen.

Ist wie bei Rohrreinigern - die fangen auch meistens mit AAAAAAAA an ;)
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
... Welcher Absender gilt denn jetzt als maßgeblich?. ...
Der, der auf den Schreiben angegeben ist. Das stand aber auch nie in Frage.
Adele schrieb:
... Wie historisch und verflochten? Verstehe ich jetzt nicht so ganz. ...
Gast_rt hat von AllinkassO Zahlungsaufforderungen bekommen (2, wenn ich richtig verstanden habe) und hat dann den Drang verspürt, ein wenig Nachforschungsarbeit zu leisten. Dabei meint er herausgefunden zu haben, dass die Geschäftsführerin - kurz GF - von AllinkassO (soweit zur "personellen Verflechtung") auch noch ein weiteres Inkasso-Unternehmen namens AllinkassA betrieben hat (sprich "historisch") bzw. noch betreibt:
Gast_rt schrieb:
... und ich hatte den Drang, mal zu recherchieren. Die GF von Allinkasso GmbH hatte zuvor oder parallel eine Allinkassa ...
Mehr nicht. Was für eine Relevanz diese Information an und für sich hat, sei dahingestellt. Eine Relevanz hinsichtlich der an Gast_rt tatsächlich zugestellten Zahlungsaufforderungen ist meiner Meinung nach nicht gegeben. Was aber in keinster Weise heissen soll, dass solche Informationen hier - im Thread zu MCM - nicht von Interesse sind.
 
Morgen zusammmen allso habe heute das 4 oder 5 Schreiben Von All Inkasso bekommen langsam Zähle ich nicht mehr mit :).

In dem Steht

Sehr geehretr Herr ...

wir zeigen an,dass sie die forderung aus dem obengennaten Vertragsverhätnis abgetretzen wird.

Sie haben den angeführten Betrag von EUR 261,42 binnen 8 Tage zu bezahlen, wenn Sie die Zwanngsvollstrekunng vermeiden wollen.

Nach furchtlosem Fristablauf wird ohne weitere Vorankündigung das gerichtliche Mahnverfahren gegen SIe eingeleitet.

Die daraus in nicht unerhebliche Höhe enstehenden Gesamtkosten für den Mahn-vollsstreckungsbescheid und eventuellen Vollstreckungskosten ( Besuch des Gerichtvollziehers, Lohnpfändung etc. würden ca Eur.155 betragen und gehen aus dem Gesichtpunkt des Verzuges ebenfalls zu ihren Lasten.


MFG
AllInkasso

Hi..


So wer is denn nun auch so weit das er das gleiche bekommen hat??????

Will noch mal ein Wiederspruch einlegen hat jemand eine Vorlage für mich parat? Wäree echt Super :)

Wünsch euch dann auch mal ein schönes Wochenende
 
Die daraus in nicht unerhebliche Höhe enstehenden Gesamtkosten für den Mahn-vollsstreckungsbescheid und eventuellen Vollstreckungskosten ( Besuch des Gerichtvollziehers, Lohnpfändung etc. würden ca Eur.155 betragen und gehen aus dem Gesichtpunkt des Verzuges ebenfalls zu ihren Lasten.e
Die kleine unbedeutende Zwischenstation, die sich , nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
vor den Schranken eines deutschen Gerichtes abspielen müßte, wird schamhaft verschwiegen....

cp
 
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