MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

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Jedenfalls kann jeder noch als Beispiel dienen.

Die dort angehängte Rechnung richtet sich an den Telefonanschlussinhaber der Universität Hamburg. Die Universität beschäftigt allein 10.000 Vollzeitmitarbeiter.

Ob der Telefonanschlussinhaber auch zahlen muss, wenn jemand den Pizza-Dienst kommen lässt?
 
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Wir haben auch mehrere Rechnungen von Telemedia bekommen. Sind damit gleich zur Polizei, die kümmern sich jetzt darum.
:kotz: ...lass dir nicht son Dummfug erzählen - neimand kümmert sich um diese Rechnungen und darum, wie sie zu Stande gekommen sind!
 
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Man lese auch den dänischen Zusatzbericht
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_7571...perty=publicationFile.pdf/AbusePRSDenmark.pdf

auf S. 55
5.1. Phone Sex Services
In October 2004 the Maritime and Commercial Court of Copenhagen227 upheld the claim presented by the Danish Consumer Ombudsman that a phone sex service provider, Nordic Media, was not allowed to bill consumers on the basis of caller ID information as there was no guarantee that the adult person who is billed for using the services actually did so.228 The Court thereby acknowledged a practise established by the Consumer Complaints Board.

The judgment stated that it is beyond dispute that Nordic Media had billed consumers on the basis of caller ID information alone. This, however, was not sufficient to establish the identity and the age of the User of the phone sex services, and that text boxes are little useful when people can easily proceed despite being under age. No prior agreement was made between the Content Provider and the User concerning the use and terms of the services for which Nordic Media had been charging. Nordic Media had thus
acted contrary to the principles of good marketing practise, as set forth in section 1 of the Marketing Practises Act, by billing consumers without having the legal right to do so. The Court agreed that an invoice is misleading when it leaves a subscriber with the impression that he or she is obliged to pay even if this is not true. The billing concept was thus also found in breach of section 2 of the Danish Marketing Practises Act concerning misleading advertisement.
(...)
After this case all Danish phone sex service providers (*) accepted to abandon the billing concept based on calling number display information. This means that the providers have declared that they will cease to bill people on the basis of caller ID information unless arranged with the subscriber.
Was für Zustände bei unseren Nachbarn. Drum kamen die wohl die paar Kilometer runter und fanden südlich von Padborg abzockerfreundliche Gesetze (und Gesetzeshüter?)
[offtopic]
(*)
http://www.computerworld.dk/art/25636?cid=1&a=cid&i=1&o=13835&sNext
Forbrugermanden har tidligere modtaget klager over firmaer som Telecollect, Yellow Tell-Production, Secure Tele Transfer og Persolvo. En række af telesex-firmaerne på Forbrugerombudsmandens advarsels-liste er gået konkurs. Det gælder selskaber som IBC, Scanbill, Televoice, Telecom Billing, Telebud, Telecollect og Cavalo.
[/offtopic]
Die deutsche Fassung mit ihren fast 300 Seiten scheint auch sehr interessant zu sein.
 
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http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ118554807428995/link335922A.html
Verbraucher, die eine Rechnung von TRCTelemedia erhalten, sollten auf dem Einzelverbindungsnachweis ihrer Telefonrechnung nachschauen, ob eine der in der Rechnung benannten Rufnummern angewählt wurde. Findet sich die Rufnummer dort nicht, sollte die Zahlung verweigert werden. Dasselbe gilt, wenn laut Einzelverbindungsnachweis die Gesprächszeit nur wenige Sekunden betragen hat, denn dann hat der Anrufer in der Regel nur die Preisansage abgehört und danach aufgelegt, die Leistung also gar nicht in Anspruch genommen. Ob letztlich eine Zahlungspflicht besteht, kann jedoch nur für jeden Einzelfall beurteilt werden.
Warum wird das Modell nicht gekippt wie beispielsweise in Dänemark? Ist der VZBV nicht bereit, dies ein für allemal zu klären oder ist sind die Verbraucherschützer sich sicher, dass die Gerichte in Deutschland das nicht so entscheiden würden wie in Dänemark und anderswo?
Momax, übernehmen sie.
Hier wird das Geschäftsmodell an sich wiederum bestätigt. Armes Deutschland!
 
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Nettes Forum hier und irgendwie fühlen ich mich gleich wie zu Hause bei all den Leidensgenossen. TRC war das Thema, wenn ich mich nicht ganz irre. Bitte seht es mir nach, dass ich bei so vielen Seiten nicht jeden Beitrag gelesen habe, daher schiesse ich einfach mal ins Blaue und hoffe, dass ich das folgende nicht zum x-ten Mal zum Besten gebe.
Ich habe auch vor gut 3 Monaten Post erhalten von besagter Firma (Forderung über 60 € für ein angeblich geführtes Gespräch am 18.03.2006). Sitz der Firma TRC laut "Rechnung" ist Petersberg, gehört zu Großenlüder. Also Rathaus Großenlüder angerufen, zwecks Gewerbeamt. Wollte halt erstmal wissen, ob die Firma überhaupt existiert, was nicht bestätigt werden konnte mit Weiterverweis an Fuldaer Polizei.
Da angerufen, konnte man mir zum Einen die Existenz von TRC und desweiteren weitere Anrufe von Betroffenen bestätigen. Der Polizeibeamte (Name leider nicht notiert) gab mir zwei Möglichkeiten zur Auswahl, IGNORIEREN oder ZAHLEN um Ruhe zu haben wie er sagte.
Ich entschied mich für Tor 1.
2 Wochen später erhielt ich eine Mahnung über 90 €. Generös wie ich bin, kein Einspruch sondern Zahlung in Höhe von 60 €, da mir die Mahngebühr von 30 € doch etwas hoch erschien. Folge des Ganzen war ein Schreiben 3 Monate später von Allinkasso über ~ 80 €. Was nun? Telefonrechnung von März 2006 rausgesucht (Gesamt ~ 60 €), beim Telefonanbieter angerufen wegen Einzelverbindungsnachweis, aber die Daten sind leider schon gelöscht, Kalender geholt, aha, 18.03.2006 war ein Samstag. Kene Ahnung, was ich da so gemacht habe, aber ist ja schon mal schön zu wissen. Ja soll ich jetzt Einspruch beim Inkasso einlegen gegen die Rechnung oder was? Irgendwelche Ideen? Danke schon mal für die bisher gelesenen Beiträge, alles schon ziemlich informativ, aber die meisten wollen aussitzen, was sich bei mir schon erledigt hat.
 
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... 2 Wochen später erhielt ich eine Mahnung über 90 €. Generös wie ich bin, kein Einspruch sondern Zahlung in Höhe von 60 €, da mir die Mahngebühr von 30 € doch etwas hoch erschien. ...
Wenn ich es richtig verstehe, dann hast Du den eigentlichen Rechnungsbetrag gezahlt? Damit ist die eigentliche Forderung von Dir anerkannt worden (vermute ich), und es geht nur noch um die Mahn- und Inkassogebühren. Hinweise zu deren Angemessenheit findest Du z.B. > hier <.
 
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Wenn ich es richtig verstehe, dann hast du den eigentlichen Rechnungsbetrag gezahlt? Damit ist die eigentliche Forderung von Dir anerkannt worden (vermute ich), und es geht nur noch um die Mahn- und Inkassogebühren. Hinweis zu deren Angemessenheit findest Du z.B. > hier <.
Tja was heißt anerkannt. Rein vom rechtlichen her wohl schon, denn ich hab ja gezahlt. Aber tatsächlich wollte ich einfach nur meine Ruhe haben und hab gezahlt.
Frage ist jetzt nur, ob ich denn weiterhin zahlen muss, da ich die 60 € schon zahlte und ob eine Bearbeitungsgebühr von 32,25 €, wie sie im Inkasso-Schreiben angegeben ist, überhaupt in Ordnung ist. Wenn nicht, ist da noch der "Rest von 30 € Rechnungsgebühr (90-60) + Mahngebühr und Zinsen (Gesamt ~ 50 €). Und abschließend, wenn ich denn tatsächlich weiterhin zahlen muss und ich dem Schreiben des Inkasso-Unternehmen Folge leiste, ist es dann abgeschlossen?
 
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Im Eifer ist mir noch eins entgangen und zwar zu Verzugsfristen:

Erste Rechnung kam am 10.04., bezahlt habe ich am 09.05.2007. Ist doch eigentlich noch innerhalb der 30 Tage, nach deren Ablauf man nach dem Gesetz in Verzug gerät, oder nicht? TRC schrieb zwar unter die Rechnung "innerhalb von 8 Tagen zahlen", aber ist doch meines Erachtens nicht bindend, siehe auch BGB § 286 (3) :-? Und würde das wiederum bedeuten, dass die Mahnung nichtig ist bzw. der Betrag von 90 € und somit auch die noch ausstehende Differenz von 30 €?:-?
 
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Der Polizeibeamte (Name leider nicht notiert) gab mir zwei Möglichkeiten zur Auswahl, IGNORIEREN oder ZAHLEN um Ruhe zu haben wie er sagte.
Frage: seit wann sind Polizeibeamte Berater in zivilrechtlichen Fragen?
(Würde mich nie der unmaßgeblichen Meinung eines Dorfsheriffs in solchen Fragen anvertrauen)
aber ist doch meines Erachtens nicht bindend, siehe auch BGB § 286 (3) :-? ?
Frage: Wieso bezahlt jemand, der sich so gut im BGB auskennt, "nur um seine Ruhe" zu haben?

und die dritte Frage: ist überhaupt ein Anruf/Gespräch geführt worden? wenn ja, wielange?
 
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Tja, jupp11, erst mal Danke für die Lorbeeren, aber das mit dem BGB war wohl ein Glückstreffer. Die andere Sache ist, wie ich schon im ersten Posting geschrieben habe, dass ich einfach nicht mehr nachvollziehen kann, was ich vor über einem Jahr um 18:11 Uhr getan habe, daher auch die Zahlung. Ich hab sicher schon mal so einen Service ausprobiert, aber da war ich 15 oder so und war einfach neugierig. Wie gesagt, ich kann es nicht mehr nachvollziehen und meine Telefongesellschaft hat auch keine Nachweise mehr. So ist es nun mal.:wall:
 
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Merkwürdig, wer von mir Geld haben will, muß das nachweisen. (Selbst wenn ich Gedächtsnisverlust hätte)
ganz offen: wer 60 Euronen mal so rausschmeißt, muß etwas davon zu viel haben:
Wie wär´s mit der Kontonummer: Ich kann immer was gebrauchen :scherzkeks:
 
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[...], aber da war ich 15 oder so [...] meine Telefongesellschaft hat auch keine Nachweise mehr. [...]
Ich glaube kein Wort. So eine Kamelle wird hier selten aufgetischt.

15-Jährige pflegen selten eine Telefongesellschaft zu haben. Die rufen auch nicht beim Gewerbeamt an, um dort von einem Polizisten einen Rat zu erhalten. BGB-Kenntisse sind auch eher selten. Wenn man zahlt, um seine Ruhe zu haben, zahlt man ganz. Zahlen mit Abzügen erzwingt vorsätzlich Unruhe.

Das ist absurdes Theater, sonst nix.
 
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Ja soll ich jetzt Einspruch beim Inkasso einlegen gegen die Rechnung oder was? Irgendwelche Ideen?
Aus den Beiträgen im Forum müßte deutlich hervorgegangen sein, dass hier keine individuelle
Rechtsberatung stattfindet. Auf Hinweise in allgemeiner Form hat Timster hingeweisen.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=199539#post199539
Weitere fallbezogene Fragen sind daher überflüssig und werden auch nicht beantwortet.
 
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Im Eifer ist mir noch eins entgangen und zwar zu Verzugsfristen:

Erste Rechnung kam am 10.04., bezahlt habe ich am 09.05.2007. Ist doch eigentlich noch innerhalb der 30 Tage, nach deren Ablauf man nach dem Gesetz in Verzug gerät, oder nicht? TRC schrieb zwar unter die Rechnung "innerhalb von 8 Tagen zahlen", aber ist doch meines Erachtens nicht bindend, siehe auch BGB § 286 (3) :-? Und würde das wiederum bedeuten, dass die Mahnung nichtig ist bzw. der Betrag von 90 € und somit auch die noch ausstehende Differenz von 30 €?:-?

Ich weiss nicht, was du willst?Meinst du etwa,die rücken das Geld freiwillig wieder raus?Selbst wenn du die 60Euro gleich nach Eingang des ersten Schreibens bezahlt hättest,hätten die weitere Zahlungen von dir gefordert.In diesen Forum wird auch darauf hingewiesen,wie Girgel und Geisterfrank
vorgegangen sind. [ edit]
 
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Hallo,
Mein Zitat bezieht sich auf Thread 1231 von keiner.Tut mir Leid,dass ich einen anderen Thread zitiert habe.Ist wohl noch etwas zu früh.
 
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Nochmal zum Mitmeißeln: Der User behauptet aus welchen Gründen auch immer gezahlt zu haben.
Über Sinn oder Unsinn dieser Vorgehensweise zu diskutieren ist müßig.

Er stellt konkrete Fragen zum Inkasso. Dazu gibt es den allgemeinen Informationsthread
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38724
Die Antwort muß er sich entweder selber herauslesen oder einen Anwalt konsultieren
Das Thema Inkasso ist damit beendet.
 
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So erst mal danke für die zahlreichen Antworten. Tut mir leid, wenn meine Geschichte als nicht glaubhaft erscheint oder als fragwürdige Handlungsweise. Ich erhebe auch keinen Anspruch darauf, ein Genie zu sein oder so ne coole Sau wie viele hier zu sein scheinen.Ich hätte auch einfach fragen können, wie es denn anderen ergangen ist, die gezahlt haben, wollte aber auch sagen, was mich dazu getrieben hat. Der Hinweis auf Girgel und Geisterfrank ist informativ gewesen, hat sich für mich aber schon erledigt, da ich schon gezahlt habe und die beiden haben wohl eher gleich rechtliche Schritte eingeleitet. Der wahrscheinlich beste Weg auf diese Schreiben zu reagieren, erfordert aber auch ne Menge Nerven, die nicht jeder hat. Wie gesagt, trotzdem danke für die Postings, ich glaube ich übergebe den Vorgang jetzt der Verbraucherzentrale. Mal sehen was die sagen.
 
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... Ich erhebe auch keinen Anspruch darauf, ein Genie zu sein oder so ne coole Sau wie viele hier zu sein scheinen. ...
:roll:
... Der Hinweis auf Girgel und Geisterfrank ist informativ gewesen, hat sich für mich aber schon erledigt, da ich schon gezahlt habe und die beiden haben wohl eher gleich rechtliche Schritte eingeleitet. [...] ich glaube ich übergebe den Vorgang jetzt der Verbraucherzentrale. Mal sehen was die sagen.
Aus meiner Sicht hat sich Girgels und Geisterfranks Weg für Dich noch nicht zwingend erledigt. Klär mal mit der Verbraucherzentrale ab (bitte nicht übergeben :eek:), ob die Höhe der Mahn- und Inkassogebühren angemessen ist. Falls nein, kannst Du für den Teil der Forderung diesen Weg sehr wohl noch beschreiten.
 
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