AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia
Man beachte aber: Das ist Stand 2005! Damals war der Ton noch ein anderer
In diesem Falle liegt kein Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern vor, weshalb die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht befugt ist, einzuschreiten. Lediglich der Staatsanwalt kann gegen die vermutlich betrügerisch agierende Firma ermitteln. Deshalb empfehlen Sachsens Verbraucherschützer allen Empfängern der dubiosen Rechnungen von MCMultimedia, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und sich auch von nachfolgenden Inkasso-Schreiben nicht zur Zahlung nötigen zu lassen.
Diese Möglichkeit der "juristischen Verfolgung" gibt es. Man kann aber auch in der Kapelle im Wald um eine Strafe Gottes beten. Woran man halt glaubt. (--> Voodoo?)
Die Verbraucherzentrale
Niedersachsen (nicht Sachsen) formuliert übrigens (zu meiner Verwunderung)
erheblich vorsichtiger. Ich weiß aber nicht, ob ich das zitieren darf, ohne die Quelle anzugeben. Die entsprechende Meldung finde ich bei der VZ nicht (mehr?), daher bin ich etwas unsicher.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
15.03.2007
TRC Telemedia Ltd. stellt angebliche Serviceleistung in Rechnung
Herr B. aus Oldenburg erhielt zwei Rechnungen der Firma TRC Telemedia Ltd. aus Petersberg über jeweils 60 Euro. Von seinem Handy aus habe er verschiedene Festnetz- und Mobilfunknummern angerufen und dabei eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen
Bei der Prüfung seiner Einzelverbindungsnachweise stellte Herr B. fest, dass die genannten Nummern nicht aufgeführt waren, und er somit beweisen konnte, dass er sie nicht angerufen hatte.
Es scheint sich hier um einen dreisten Abzockversuch zu handeln und Herr B. sollte nicht zahlen, sondern Strafanzeige erstatten. ..............Der Tipp der Verbraucherschützerin: Den Einzelverbindungsnachweis auf die in Rechnung gestellten Verbindungen hin prüfen. Wer bisher keinen solchen Nachweis von seinem Telefonanbieter erhalten hat, bekommt diesen auf Antrag kostenlos.
Wenn keine Verbindungen festgestellt werden, sollte man die Forderung schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) zurück weisen und die Firma auffordern, den Beweis für den angeblichen Vertrag zu erbringen. Im Zweifel sollte man sich rechtlich beraten lassen.
Zweifel ergeben sich spätestens in den Fällen, in denen eine solche Nummer angewählt wurde (also wenn es nicht um eine
angebliche Serviceleistung geht, sondern um einen aus einem
angeblichen Vertrag stammende
angebliche Zahlungsverpflichtung für eine (wie auch immer erbrachte/genutzte) Serviceleistung
zu den von TRC dargestellten Bedingungen).
Zählt das nach Ansicht der VZ bereits zu den "Einzelfällen"? Lese ich daraus etwa eine Art von Zahlungsverpflichtung "in Einzelfällen" heraus? Muß ich etwa die VZ so verstehen, dass sie das Verhalten, das ich, wenn ich betroffen wäre (angerufen, Dienst [kurz?] genutzt, Preis nicht Vertragsbestandteil geworden, Vertragsschluß umstritten), als sinnvoll erachten würde (kein Vertrag, also lasst mich in Ruhe), in Einzelfällen
nicht als richtig ansieht?
Leider findet sich keine
AKTUELLE Stellungnahme einer VZ. Oder weiß jemand eine? Sonst würde sich direkt mal eine Nachfrage lohnen.
Vor allem nach dem Durcheinander, dass die Experten der StA Fulda hier präsentiert haben... :wall:
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