MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Aus meiner Sicht hat sich Girgels und Geisterfranks Weg für Dich noch nicht zwingend erledigt. Klär mal mit der Verbraucherzentrale ab (bitte nicht übergeben :eek:), ob die Höhe der Mahn- und Inkassogebühren angemessen ist. Falls nein, kannst Du für den Teil der Forderung diesen Weg sehr wohl noch beschreiten.
Gut, so mache ich das. Frage: "Nicht übergeben!" heißt doch nicht, dass ich denen die ganzen Schreiben nicht zeigen soll, oder? Wie sollen die sich denn dann ein Bild machen?
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Hallo "keiner"

"Nicht übergeben" heißt möglicherweise nicht, nicht lesen lassen", sondern nicht überlassen.......

Gruss

Adele
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Ich bin auch nun mit dabei nach 5 Schreiben kam heute das erste AllInkasso Schreiben an .....

Hat noch jemand für mich den Verbraucherbeitrag von der Niedersächsischen Verbraucherzentrale ??

Gruss
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Man beachte aber: Das ist Stand 2005! Damals war der Ton noch ein anderer
In diesem Falle liegt kein Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern vor, weshalb die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht befugt ist, einzuschreiten. Lediglich der Staatsanwalt kann gegen die vermutlich betrügerisch agierende Firma ermitteln. Deshalb empfehlen Sachsens Verbraucherschützer allen Empfängern der dubiosen Rechnungen von MCMultimedia, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und sich auch von nachfolgenden Inkasso-Schreiben nicht zur Zahlung nötigen zu lassen.
Diese Möglichkeit der "juristischen Verfolgung" gibt es. Man kann aber auch in der Kapelle im Wald um eine Strafe Gottes beten. Woran man halt glaubt. (--> Voodoo?)

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (nicht Sachsen) formuliert übrigens (zu meiner Verwunderung) erheblich vorsichtiger. Ich weiß aber nicht, ob ich das zitieren darf, ohne die Quelle anzugeben. Die entsprechende Meldung finde ich bei der VZ nicht (mehr?), daher bin ich etwas unsicher.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
15.03.2007
TRC Telemedia Ltd. stellt angebliche Serviceleistung in Rechnung
Herr B. aus Oldenburg erhielt zwei Rechnungen der Firma TRC Telemedia Ltd. aus Petersberg über jeweils 60 Euro. Von seinem Handy aus habe er verschiedene Festnetz- und Mobilfunknummern angerufen und dabei eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen
Bei der Prüfung seiner Einzelverbindungsnachweise stellte Herr B. fest, dass die genannten Nummern nicht aufgeführt waren, und er somit beweisen konnte, dass er sie nicht angerufen hatte.
Es scheint sich hier um einen dreisten Abzockversuch zu handeln und Herr B. sollte nicht zahlen, sondern Strafanzeige erstatten. ..............Der Tipp der Verbraucherschützerin: Den Einzelverbindungsnachweis auf die in Rechnung gestellten Verbindungen hin prüfen. Wer bisher keinen solchen Nachweis von seinem Telefonanbieter erhalten hat, bekommt diesen auf Antrag kostenlos.
Wenn keine Verbindungen festgestellt werden, sollte man die Forderung schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) zurück weisen und die Firma auffordern, den Beweis für den angeblichen Vertrag zu erbringen. Im Zweifel sollte man sich rechtlich beraten lassen.
Zweifel ergeben sich spätestens in den Fällen, in denen eine solche Nummer angewählt wurde (also wenn es nicht um eine angebliche Serviceleistung geht, sondern um einen aus einem angeblichen Vertrag stammende angebliche Zahlungsverpflichtung für eine (wie auch immer erbrachte/genutzte) Serviceleistung zu den von TRC dargestellten Bedingungen).

Zählt das nach Ansicht der VZ bereits zu den "Einzelfällen"? Lese ich daraus etwa eine Art von Zahlungsverpflichtung "in Einzelfällen" heraus? Muß ich etwa die VZ so verstehen, dass sie das Verhalten, das ich, wenn ich betroffen wäre (angerufen, Dienst [kurz?] genutzt, Preis nicht Vertragsbestandteil geworden, Vertragsschluß umstritten), als sinnvoll erachten würde (kein Vertrag, also lasst mich in Ruhe), in Einzelfällen nicht als richtig ansieht?
Leider findet sich keine AKTUELLE Stellungnahme einer VZ. Oder weiß jemand eine? Sonst würde sich direkt mal eine Nachfrage lohnen.

Vor allem nach dem Durcheinander, dass die Experten der StA Fulda hier präsentiert haben... :wall:
-->
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=199048#post199048
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

am 15.05.2007 existierte sie noch, solange keine offizielle Stellungnahme der VZ existiert,
warum sie die Meldung gelöscht hat,
würde ich kein Problem darin sehen aus der drei Monate alten Meldung zu zitieren.
Das Urteil des LG Fulda wird ja wohl nicht aufgehoben worden sein
Dieser Firma wurde mit Urteil vom 04.12.2006 des Landgerichtes Fulda untersagt, Ortsrufnummern oder Mobilfunknummern ohne Preisangabe für Werbezwecke für Sextelefonate zu nutzen.

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=194100#post194100

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ118648168021103/link307132A.html
diese Meldung der VZ Schleswig-Holstein ist immerhin vom vorigen Jahr
mal sehen, ob sie auch verschwindet wie die aus dem Saarland
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=446
scheinen alle zu kneifen....

Fulda beherrscht Deutschland... ( Armes Deutschland..)
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Was ratet Ihr mir ??

Awarten bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt ??

Leider ist meine Nummer die ich angerugfen haben soll nicht bei den 5 Nummer dabei....jeweils andere Endnummern...

Habe darauf hin Einspruch per Einschreiben eingelegt..nichts..... Ich hätte angeblich alles ignoriert........

Gruss :roll:
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Und selbst wenn da steht...
Dieser Firma wurde mit Urteil vom 04.12.2006 des Landgerichtes Fulda untersagt, Ortsrufnummern oder Mobilfunknummern ohne Preisangabe für Werbezwecke für Sextelefonate zu nutzen.
sind sicher in dieses Verbot auch Fälle zu rechnen, in denen mit nicht ausreichender Preisangabe geworben wird.
Stichwort: Ein Verbraucher darf nicht erst rechnen müssen, was der Dienst kostet (Preisangabengesetz)
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Also die aufgelisteten Nummern stimmen nicht mit den Nummern auf dem EVN überein.........

Fakt. Desweiteren stimmt auch nicht mein Nachname mit dem der Anschrift überein.....sprich statt einem e in meinem Nachen taucht dort ein i auf......

Jedenfalls haben Sie meinen Brief entgegengenommen ( Einschreiben mit Rückschein) jedoch kam 5 Tage später die nächste Mahnung..genauso wie hier alles beschrieben ist ......und bin nun beim 1 Schreiben des AllInkasso Unternehmens....

Jemand einen Tipp für mich was ich nun machen muss ???

bin mom bei 245,xx € und 1XX,XX €

Gruss
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

schick mal die Nummern aus dem EVN per PN
und/oder anonymisiere die Rechnung und stell sie ein (Namen geschwärzt, deine Rufnummer geschwärzt)
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Eine der Nummern ist im "Beispiel" enthalten, die andere nicht
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=199276#post199276

Die eine Nummer:
Rufnummer: 0511-93622***
Land: Deutschland
Netz: Hannover
Vorwahl: 0511
RN-Block: 9362
Betreiber: COLT Telecom GmbH
Herriotstraße 4
60528 Frankfurt am Main
Zuteilung: 02.09.1999 00:00:00

Rufnummer: 069-509594***
Land: Deutschland
Netz: Frankfurt am Main
Vorwahl: 069
RN-Block: 50959
Betreiber: COLT Telecom GmbH
Herriotstraße 4
60528 Frankfurt am Main
Zuteilung: 13.07.1999 00:00:00

Selber ausprobieren kann ich die Nummern derzeit nicht. Die Familie ist inzwischen wieder zu Hause ;)

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=116094&highlight=colt#post116094
die von mcm genutzten rufnummern werden über den carrier colt telecom in frankfurt betrieben. dieser hat die rufnummern an newtex aus hannover zugeteilt die dann wiederum die rufnummern an mcm überlassen vielleicht direkt vielleicht noch über die ein oder andere stelle.
s.a.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=116117#post116117

Über die Hintergründe desjenigen, der mit COLT stritt, mag man streiten - das ändert nichts daran, dass COLT bei MCM mitmischt - damals wie heute!
Die damalige Aussage von COLT, dass nicht gegen den Verbraucherschutz und das Wettbewerbsrecht verstossen wird (Aussaqge vom September 2005) hat - insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Fulda - durchaus "a Gschmäckle"
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Was nun, warten auf den Mahnbescheid und dann zum Anwalt ??

mfg
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Was nun, warten auf den Mahnbescheid
Da kannst du lange warten. ;) (gerichtlicher natürlich)
Die andere Möglichkeit ist, selbst aktiv zu werden, wie es Girgel und Geisterfrank
mit einer negativen Unterlassungsklage erfolgreich durchgezogen haben.
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

oder Du suchst Dir einen Konkurrenten und klagst dann auf Unterlassung oder Du bittest das Verbraucherschutzministerium, endlich zu der von ihnen selbst veröffentlichten Studie Stellung zu nehmen, in der MCM als Beispiel genannt wird ("Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern") ;) (siehe etwas weiter oben)
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia

Ist schon bemerkenswert, wie so eine reporterrempelnde Clique es bis zur Aufmerksamkeit eines Ministeriums geschafft hat.
 
Zurück
Oben