Rüdiger Kunz
Forenveteran
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia
Natürlich! Hierzu wäre der gesamte Vorgang beizufügen, von der Rechnung über Anzeige bis zur Einstellungsverfügung. Im Sachverhalt sollte man darlegen, warum man nun davon ausgeht, dass hier womöglich behördliche Schlamperei oder gar eine gezielte Straftat vorliegt.
Könnte man so eine Strafvereitelung im Amt nicht auch mal zur Anzeige bringen?
Natürlich! Hierzu wäre der gesamte Vorgang beizufügen, von der Rechnung über Anzeige bis zur Einstellungsverfügung. Im Sachverhalt sollte man darlegen, warum man nun davon ausgeht, dass hier womöglich behördliche Schlamperei oder gar eine gezielte Straftat vorliegt.