MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Sehr geehrter dvill!

Auch ich bin juristischer Laie, ein Grund warum ich hier im Forum bin.

Meine Geschichte beruht auf der Wahrheit.

Warum meine Aussagen nicht stimmig sein sollen mußt du mir echt mal erklären!!!
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Das mit der Rechtsberatung ist ja echt krass (dass dazu nur Anwälte befugt sind und andere Personen bestraft werden können, wenn sie jmd. beraten).
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Das am 13. Dezember 1935 beschlossene Gesetz (RGBl. I S. 1478 ) ist im Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzen zu sehen.
Ein Gesetz was von den Nazis erlassen wurde und de facto bis heute unverändert gilt.
siehe auch
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=44089

PS: Ausnahmen gelten für Verbraucherzentralen
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Warum meine Aussagen nicht stimmig sein sollen mußt du mir echt mal erklären
Hatte ich schon.

Eine Rechnung an einen längst Verstorbenen kann man lochen und abheften.

Wenn noch eine Rechnungsanschrift per Anruf ermittelt wurde, dann sicherlich nicht die des Verstorbenen.

Das passt nicht.
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Auch ich bin juristischer Laie, ein Grund warum ich hier im Forum bin.

Meine Geschichte beruht auf der Wahrheit.
Dann kann ich ja guten Gewissens wie folgt replizieren:
Meine Standardantwort zur Frage zum weiteren Vorgehen mit der Bitte um Beachtung. - modaction.sep

Warum meine Aussagen nicht stimmig sein sollen mußt du mir echt mal erklären!!!
Wurde getan.
Ist aber auch egal - denn hier wird eh keine Rechtsberatung betrieben, sondern höchstens Hilfe zur Selbsthilfe. Also: Lesen, Überlegen, Entscheiden, Handeln.

THX.
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Ein Gesetz was von den Nazis erlassen wurde und de facto bis heute unverändert gilt.
siehe auch
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=44089

PS: Ausnahmen gelten für Verbraucherzentralen

das ist ja gleich noch krasser: Ein altes asiatisches Glückssymbol (Swastika) wird verboten, weil vom Massenmörder Hitler missbraucht. Ein Gesetz, das der gleiche Massenmörder erlässt, hat heute noch Gültigkeit:wall:
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

das ist ja gleich noch krasser: Ein altes asiatisches Glückssymbol (Swastika) wird verboten, weil vom Massenmörder Hitler missbraucht. Ein Gesetz, das der gleiche Massenmörder erlässt, hat heute noch Gültigkeit:wall:
1. Das war nicht nur ein Typ, der 12 Jahre ein ganzes Volk ganz alleine unterjocht hat, alle Gesetze alleine erließ und alle Symbole alleine annektierte ...

2. Diese Diskussion passt überhaupt nicht zum Thema hier.

3. Seit 1949 ist an Hand vieler Urteile der Status "nach-konstitutionell" für das RBerG von unserer GG-konformen Justiz festgestellt worden. Das Gesetz gilt weiter - aus anderen Motiven als bei Erlass.
Was übrigens für viele Gesetze gilt ...

EOE (end of exkurs), bitte.
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Die Fa. "Allinkasso" in München hat im Gegensatz zu MCM sogar eine Homepage (w*w.allinkasso.de)
Sie befindet sich in der Oberföhringer Str.93 81925 München. Inhaberin eine Frau M[...] H[...]. Diese Fa hat sogar AGBs und Konditionen. Ich wurde ja nur einmal von denen [...], jemand von Euch öfters? Eine einmalige Anmahnung ist nämlich für den Auftraggeber kostenlos, falls ohne Erfolg. Anscheinend war MCM sogar für die €30.- zu geizig, die ein mehrstufiges, vorgerichtliches Mahnverfahren kosten würde (bei Misserfolg).
Die Vorgehensweise von MCM erinnert mich an eine Geschichte von Roald Dahl (der Archivar/the Bookseller), wo ein gerissenes Gaunerpärchen Rechnungen an Witwen verschickt (Todesanzeigen wurden studiert). Der holde verstorbene Gatte hätte noch eine Buchrechnung offen (darunter einige Sex-Titel). Die Witwen bezahlten natürlich aus Scham ohne murren. Die gingen aber etwas schlauer vor als MCM.:wink:

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

@ Katzenhai!


Vielen Dank für die Infos, habe schon eine Kostenrechnung gemacht die ich dem Gericht vorlegen werde!


Viele Grüße aus Thüringen !
Geisterfrank
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Hallo zusammen,

jetzt meld ich mich auch mal zu wort, verfolge dieses thema schon ein weilchen und bin selbst "Kunde" bei MCM.

Habe damals nen Gutschein für 50eur bei Saturn gewonnen, mir ist allerdings gleich nach dem anruf die masche klargeworden. Ich war im ersten Moment einfach zu verduzt über den "angeblichen" Gewinn.

Meine Geschichte das selbe:
Rechnung-60€_09/2006;
1.Mahnung-90€_10/2006;
2.Mahnung(mit "Personalstammblatt")-190€_11/2006;
3.Mahnung-190€_12/2006.
Forderung Allinkasso-X€_01/2007

Habe ein Gespräch zur angegebenen Nummer lt. Verbindungsnachweis 1,27min geführt. Habe damals mehrere solcher Nummern angerufen und kann mich nicht erinnern was sich genau bei dieser Nummer abgespielt hat. Was ich allerdings sicher weiß ist, dass ich keine Einwilligung zu einer kostenpflichtigen Leistung gegeben hab.
Wenn ich mich recht an die BGB-Basics im Studium erinnere, erfordert so ein Vertragsabschluß doch immer eine gegenseitige Willenserklärung, oder?
Naja, hab auf jeden fall mal Widerspruch zur Rechnung eingelegt (Einschreiben m. RS), der natürlich nicht beachtet wurde.
Mittlerweile ist jetzt auch ein Schreiben von Allinkasso da, bin nur die nächste Zeit nicht zuhause, deshalb hab ich's noch nicht gelesen.

Meine Frage ist eigentlich nur ob's was bringt denen von Allinkasso auch ein Widerspruchsschreiben zu schicken bzw. ob die darauf reagieren? Hat da jemand Erfahrung?
Wie ich hier gelesen habe tut sich bei ner Anzeige ja auch nicht viel außer, das es in manchen Fällen zu ner Gegenanzeige kommt (worauf ich nicht unbedingt wert lege).

Danke schon mal für die Antwort
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Wie ich hier gelesen habe tut sich bei ner Anzeige ja
auch nicht viel außer, das es in manchen Fällen zu ner Gegenanzeige kommt.
In diesem Forum nicht bekannt.
Ansonsten der übliche Hinweis auf das erfolgreiche Beispiel von Girgel
in Form einer negativen Feststellungsklage

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=153934#post153934
vor allem mal den Thread gründlich durchlesen
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Weiß nicht ob ich das hier gelesen habe, ist scheinbar in diesem zusammenhang schon passiert!
Das mit der neg. Feststellungsklage hab ich schon gelesen gehabt, eigentlich sollte jeder so verfahren. Ich habe allerdings keine lust mit knapp 100€ in vorleistung zu gehen (das soll die bearbeitung ja zunächst mal kosten).
Desweiteren bin ich mir über die genaue Rechtslage nicht bewußt, ich mein ich hab definitiv dort angerufen.

Was anderes:
Diese angebliche "Firma" schickt ja sicher zig Briefe pro Tag raus, wieso haben die sich dann nicht mal ne Frankiermaschine rausgelassen? - Die lecken sich ja die Zunge wund. Das muß sicher der kleine Kötte aus der bizz-reportage sein (habs leider nicht gesehen) - aber die Unterschrift auf meinem Rückschein schaut mir auch sehr nach Förderschulniveau aus. Wahrscheinlich ist er der Leiter der Poststelle!
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

aber nochmal zu meiner frage ob's was bringt bei allinkasso widerspruch einzulegen? zumindest machen die meiner ansicht nach ein seriöseren eindruck wie mcm, wenn man das von nem inkassounternehmen überhaupt behaupten kann.

was auch wirklich bitter ist, dass manche die rechnungen bezahlt haben, aber trotzdem laufend gemahnt werden - das ist ja schon [.........]

siehe:

http://forenzeit.de/phpbb124/betrug-oder-nichtbetrug-t25-15.html

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

das szenario ist allerding ein bischen anders, da
hier schon gezahlt wurde und danach die anzeige geschaltet, siehe
Der Blogeintrag stammt vom 17.09.06 und was daraus geworden sein soll,
erfährt der geschätzte Leser nicht, ansonsten versucht dort ganz frisch ein Troll anonym zu verunsichern:
Kommentar von: Unglaublich [Besucher]
.....[Völlig merkbefreiter Kommentar]
Permalink 20.01.07 @ 00:01
aber nochmal zu meiner frage ob's was bringt bei
allinkasso widerspruch einzulegen?
Hellseher ist hier niemand und zum x-ten Mal Rechtsberatung ist nicht gestattet.
Die Schlüsse muß jeder selber ziehen oder sich anwaltlich oder durch eine
Verbraucherzentrale beraten lassen.

PS: empfehle dieses Posting mal gründlich zu lesen
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=123262#post123262
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Hallo ich habe ja mittlerweile auch schon sämtliche Schreiben bekommen die es gibt , nach dem Bericht in Prosieben ,hatte ich auch lange ruhe bis vor kurzem nochmal ein Schreiben von Mc Multimedia kam ,mit einer geringeren Forderung als davor ,heute allerdings habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Fulda bekommen in der mir mitgeteilt wurde , das das Strafverfahren gegen A.H. (jeder weiss denke ich mal wer gemeint ist ) eingestellt wurde da der Inhaberin in keinerlei Form ein Betrügerisches Vorgehen nachgewiesen werden konnte , das Schreiben ist vier Seiten Lang und erläutert sämtliche Sachverhalte . Heisst das jetzt das die Firma Narrenfreiheit hat und man doch bezahlen muss ??
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

hi all´s
wie der capt. und ich schon des öffteren gepostet haben, wer bezahlt ist
sebst dran schuld.
N O C H M A L S : warten auf den GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID
WIEDERSPRUCH einlegen und zurück an das GERICHT
wo der MAHNBESCHEID ausgestellt wurde!!!!!!!!!!!!
so nun warte mal ab was passiert, denn jetzt ist der ANTRAGSTELLER
in der beweispflicht, daß ber MAHNBESCHEID seine richtigkeit hat.:wall:
es gab bislang noch KEINEN GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID in dieser
angelegenheit. wie sagte mal olle helmut kohl ??? " man muß es aussitzen "
also keine panik und stöber mal die postings in dieser sache durch.
gruß aus berlin
peter
 
Zurück
Oben