MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Girgel schrieb:
Und hier nun die gewünschte Zusammenfassung. Mehr braucht man eigentlich nicht zu wissen.
.... gelöscht ....
Grüsse aus Ufr.
Super. Danke.

Ich werd wohl mal mit meiner RV telefonieren. Ich hoffe die unterstützt das, habe schliesslich genug Beiträge gezahlt.

Gruss
kre
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=153934#post153934
Girgel schrieb:
4. Für diejenigen, die aktiv an die Sache herangehen möchten, gibt es den Weg der sog. Negativen Feststellungsklage, mit der man gerichtlich feststellen lassen kann, ob die Forderung der MCM gerechtfertigt ist, oder nicht.
Dieses Vorgehen hat noch den angenehmen Effekt, dass der MCM im Falle des Unterliegens (was m.E. mit höchster Wahrscheinlichkeit immer der Fall sein wird) ordentlich Kosten überbürdet werden. Wenn genug Betroffene diese Vorgehensweise einschlagen würden, könnte man der MCM recht einfach finanziell das Wasser abgraben.
Sorry! Bin neu hier und hab -technisch gesehen- noch nicht ganz den Durchblick.. :-/
Habe nun ein paar Abende geopfert, um hier ALLES durchzulesen und bin zu dem Entschluss gekommen, die Sache aktiv anzugehen. Mit einer negativen Feststellungsklage.

In unserem Fall war's angeblich mein Sohn, der "irgendeine" der Nummern gewählt haben soll. Ein Anruf von der Telekom in der letzten Woche, verhieß ihm ein WM - Trikot, woraufhin er freudig unsere Adresse preisgab. :-(
Wir stehen also noch ganz am Anfang - und daher jetzt meine Frage an "Girgel":
Wie muss ich vorgehen, um die o.g. Klage zu erheben?
Warte ich bis zur 1. Mahnung? Oder bis zum Mahnbescheid? Brauch ich einen RA?

Vielen Dank im Voraus!
Die Echte
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Warte ich bis zur 1. Mahnung? Oder bis zum Mahnbescheid? Brauch ich einen RA?
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Du wirst zwar einen Haufen Mahnungen erhalten, ggf. Briefe von Inkassoabzockern oder Anwälten, spare dir aber das Geld für den Antwort, denn die Firmen werden diese Forderung nicht per Gericht durchsetzen , zumindest gab es hier im Forum kaum ein Fall , wo eine dieser [edit] Firmen einen Mahnbescheid per Gericht beantragt hat.

Also Ruhig Blut.
 
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pasmaster schrieb:
zumindest gab es hier im Forum kaum ein Fall , wo eine dieser [edit] Firmen einen Mahnbescheid per Gericht beantragt hat.
Korrektur: ersetze "kaum ein" durch "keinen"

Selbst wenn das geschehen würde, zum x-ten Mal: erst danach kommt (nach erfolgtem Widerspruch per Kreuzchen) die Stunde der Wahrheit.
Den Gang zum Gericht und einem deutschen Richter in die Augen zu sehen hat
noch nie einer von denen gewagt.
Im Gegenteil: bei Girgel haben sie schmählich gekniffen (negative Feststellungsklage)
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=153934#post153934
 
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Vielen Dank für die prompte Antwort! Ich werde also der Dinge harren, die da kommen.. Sowas kann ich gut!! :wink:
Außerdem werde ich die Telekom anrufen - mal sehen, was die davon halten, dass in Ihrem Namen Adressen erschlichen werden..

Viel Glück alle Miteinander!
 
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WerthersEchte schrieb:
Habe nun ein paar Abende geopfert, um hier ALLES durchzulesen und bin zu dem Entschluss gekommen, die Sache aktiv anzugehen. Mit einer negativen Feststellungsklage.

..............

Wir stehen also noch ganz am Anfang - und daher jetzt meine Frage an "Girgel":
Wie muss ich vorgehen, um die o.g. Klage zu erheben?
Warte ich bis zur 1. Mahnung? Oder bis zum Mahnbescheid? Brauch ich einen RA?

Vielen Dank im Voraus!
Die Echte

Hi Echte,

zu Deinen Fragen:

Ich glaube, Du musst nicht warten.........allerdings kann ein Einspruch nie schaden........

Meines Erachtens brauchst Du keinen Anwalt ( bin kein Jurist, falls das so nicht richtig ist, bitte ich die Juristen im Forum, mich zu verbessern..... ist ja keine Rechtsberatung, sondern eine theortische Frage.....)

In meinem Fall habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da ich mir sicher war, dass die Angelegenheit zu meinen Gunsten entschieden wird.

Die Anwaltskosten durfte daher unsere Freundin in Petersberg dann auch noch begleichen.

Also, warum sich selbst rumärgern???

Viele Grüsse
 
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WerthersEchte schrieb:
Habe nun ein paar Abende geopfert, um hier ALLES durchzulesen und bin zu dem Entschluss gekommen, die Sache aktiv anzugehen. Mit einer negativen Feststellungsklage.

In "meinem" Fall ist es der minderjährige Sohn eines Freundes. "Wir" sind z.Z. bei ersten Allinkasso-Schreiben angelangt.

"Wir" stehen also nicht mehr ganz am Anfang - und daher jetzt meine Frage an "Girgel":
Wie müssen "wir" vorgehen, um die o.g. Klage zu erheben?
Warten bis zum Mahnbescheid? Braucht man einen RA?
 
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korsberg schrieb:
"Wir" stehen also nicht mehr ganz am Anfang - und daher jetzt meine Frage an "Girgel":
Eigentlich ist im Forum alles nachzulesen.............

SEP hat es mit seiner Standardantwort genau auf den Punkt gebracht:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=149279#post149279
korsberg schrieb:
Wie müssen "wir" vorgehen, um die o.g. Klage zu erheben?
Eine konkrete Fallberatung darf und wird Euch hier niemand geben......

Zu negativer Feststellungsklage guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
korsberg schrieb:
Warten bis zum Mahnbescheid?
Nicht nötig.
korsberg schrieb:
Braucht man einen RA?
Einen Anwalt benötigt man vor dem Amtsgericht nicht. Es genügt sein Ansinnen schriftlich vorzutragen.


Viele Grüsse
 
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Oh Mann, Wikipedia.
Hätte ich auch selber mal drauf kommen und gucken können.

Habe heute erst einmal dem Inkassobüro geantwortet, dann gegen MC Multimedia Strafanzeige (versuchter Betrug, versuchte Nötigung, versuchte Erpressung, versuchte Wucherei und Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz) bei zwei StA's gestellt (Ich habe nämlich noch zwei andere Anschriften und eine davon gehört nicht zur StA Fulda). Gegen das Inkassobüro habe ich ebenfalls Strafanzeige gestellt, wegen Beihilfe zu den ersten vier Punkten.

Mit der negativen Feststellungsklage muss ich erst meinen Kumpel überzeugen. So recht will er noch nicht.
 
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korsberg schrieb:
Habe heute erst einmal dem Inkassobüro geantwortet, dann gegen MC Multimedia Strafanzeige (versuchter Betrug, versuchte Nötigung, versuchte Erpressung, versuchte Wucherei und Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz) bei zwei StA's gestellt (Ich habe nämlich noch zwei andere Anschriften und eine davon gehört nicht zur StA Fulda). Gegen das Inkassobüro habe ich ebenfalls Strafanzeige gestellt, wegen Beihilfe zu den ersten vier Punkten.
Bisher hat sich Fuldaer Strafverfolgung und Justiz als ziemlich wirkungslos erwiesen, dem Treiben Einhalt zu gebieten.
Wir lassen uns dennoch gerne überraschen, was diese Anzeigen bringen werden.
 
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hallo
ich habe heute wieder post von mcm bekommen dort steht auf der ersten seite ewas das ich jetzt 190 euro zahlen soll und auf der zweiten seite ein personalstammblatt hat das auch schonmal jemand bekommen ??? wenn ja bitte melden und was habt ihr gemacht. gruß jan
 
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FIRE schrieb:
....personalstammblatt ....hat das auch schonmal jemand bekommen?
Ettliche Seiten zuvor wurde dieses Käseblatt schon öfter gepostet, das scheint jeden Rechnungsempfänger zu ereilen, der nicht zahlen will. Lies´ dich mal hier im Thread durch, dann erfährst du (zumindest zwischen den Zeilen) wie man mit diesem Ungemach umgehen kann.
 
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ich hab grade mit einer anwaltskanzlei gesprochen die behandeln sowas erst garnet ich solle mich an die verbraucherzentrale wenden super oder
 
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Irgendwo habe ich gelesen, dass es mehr als 120.000 Anwälte in DE gibt - da findet sich sicherlich noch ein anderer, oder?
 
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Wozu Anwalt?????
Wer hier gelesen hat, wird festgestellt haben, das Aussitzen billiger und sinnvoller ist.
 
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FIRE schrieb:
ich hab grade mit einer anwaltskanzlei gesprochen die behandeln sowas erst garnet ich solle mich an die verbraucherzentrale wenden super oder
wo ist das Problem?
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=152569#post152569
FIRE schrieb:
hallo
ich hab nach meiner erswten rechnung mir bei der verbraucherzentrale einen musterbrief geholt und diesen an MCM geschickt bisher ist nich keine antwort gekommen. Bei der VBZ meinten sie aber ich müsste darauf nicht reagieren solange nichts vom Gericht kommt dieser Brief ist nur zu meiner Beruhigung gewesen also laut VBZ nicht zwingend erforderlich bis dann mal:sun:
hat sich irgendwas entscheidendes geändert?
 
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nur das ich jetzt bei dem dritten brief bin und die jetzt 190 euro haben wollen es einen anruf gibt von ca. einer minute zu einer der nummern und das ich jetzt ein personalstammblatt habe
 
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außer das ich jetzt bei dem dritten brief bin ich 190 euro zahlen soll und es eine verbindung gibt die ca eine minute dauerte und ich jetzt ein personalstammblatt habe sonst nichts
 
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FIRE schrieb:
außer das ich jetzt bei dem dritten brief bin ich 190 euro zahlen soll und es eine verbindung gibt die ca eine minute dauerte und ich jetzt ein personalstammblatt habe sonst nichts
nochmal wo ist das Problem? Papier ist geduldig. Offenbar zählst zu denjenigen, die sich ins
Bockshorn jagen lassen
Darauf baut dieses "Unternehmen". Lies die beiden Threads mal wirklich gründlich durch.
Dann solltest du klarer sehen
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

pasmaster schrieb:
Wozu Anwalt?????
Wer hier gelesen hat, wird festgestellt haben, das Aussitzen billiger und sinnvoller ist.

....und nimmt damit billigend in Kauf, dass die MCM ihre Geschäftsmethoden noch recht lange unbehelligt weiterbetreiben kann.
1.gif


Das ist genau einer der Gründe, warum das Modell MCM offensichtlich recht gut funktioniert und auch auch relativ lukrativ zu sein scheint.

Es gibt nicht nur wohlinformierte Internetnutzer, wie pasmaster, sondern auch genug Menschen, die über diese Informationsquelle nicht verfügen, aus welchem Grund auch immer.

Aus dieser Personengruppe lassen sich genug Betroffene durch das Gebaren der MCM einschüchtern, oder zahlen einfach aus Scham, weil sie nicht mit Sexdienstleistungen in Verbindung gebracht werden möchten.

Wie sinnvoll es ist, dabei einfach - getreu dem Motto: Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andre an. - zuzuschauen , darüber lässt es sich vortrefflich diskutieren.

Nachdenkliche grüsse aus Ufr
 
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