MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

@ Zwafrie

Wäre ja toll, wenn Argumente fruchteten. Realistisch ist aber wohl, dass sich bei der voraussichtlichen Überzahl jener, die diese Rechnungen begleichen, der Stress mit den wenigen Zahlungsverweigerern für die nicht lohnt. :evil:
 
Adele schrieb:
der Stress mit den wenigen Zahlungsverweigerern für die nicht lohnt. :evil:

Nicht nur das......... Zum Einen wissen die ganz genau, dass sie mit Ihren Forderungen nicht durchkommen, zum Anderen wollen die mit Gerichtsverhandlungen o.ä. keinen Staub aufwirbeln.

Folgerung: Wer nur abwartet wiegt zwar SICH SELBST in Sicherheit, fördert aber damit indirekt das Geschäftsgebahren der MCM.

Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an.

Grüsse
 
Kurzer Zwischenstandsbericht:

Auf meine negative Feststellungsklage hin hat Frau A.H. schriftlich gegenüber dem zust. Amtsgericht erklärt, dass sie die Forderungen gegen mich nicht weiter verfolgt.

Allerdings will sie diese Erklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Sinne einer schnellen Erledigung" abgeben.

Das Amtsgericht hat Ihr darauf deutlichst geantwortet, dass Ihre Erklärung so nicht nachvollzogen werden kann.

Der Richter hat jetzt Frau H. folgende 2 Möglichkeiten aufgezeigt:

1. Schriftliche Anerkenntnis des Feststellungsantrags, mit der Folge, dass ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren möglich ist.

2. Sollte dies nicht geschehen, folgt eine mündliche Verhandlung beim Amtgericht, die für Frau H. mit weiteren Kosten verbunden sein wird.

Na also............ Geht doch.............

Ich kann jetzt nicht sagen, dass mit der neg. Feststellungsklage besonders viel Mühe oder Aufregung verbunden war.

Sicher ist sie hat innerhalb kurzer Zeit zu greifbaren Ergebnissen geführt.

Sicher ist auch, dass dies der Frau H. einige Euronen kosten wird und das tut Ihr sicherlich am meisten weh.

Vielleicht kann sich jetzt doch noch der Eine oder Andere entscheiden, diesen Weg einzuschlagen.

Weitere Infos zum Ausgang folgen.............


Grüsse
 
Zunächst mal: Glückwunsch - das lässt hoffen....


Aber:
Girgel schrieb:
Sicher ist auch, dass dies der Frau H. einige Euronen kosten wird und das tut Ihr sicherlich am meisten weh.

Wenn die Dame aber nix hat... Der Spruch heißt: "Einem nackten Mann nimmt man nichts aus der Tasche"
Will sagen: Der Kläger bleibt gegebenenfalls (trotz anders lautender Kostenentscheidung im Urteil) auf seinen Anwaltskosten und ggf. sogar auf den Gerichtskosten sitzen...
 
Teleton schrieb:
dito , wenn andere dem Beispiel folgen, wird es eng für die Dame und dass sie nichts haben sollte,
kann sie wieder dem Richter erklären, dann muß sie den Finger hochnehmen...
Girgel schrieb:
Nicht nur das......... Zum Einen wissen die ganz genau, dass sie mit Ihren Forderungen nicht durchkommen, zum Anderen wollen die mit Gerichtsverhandlungen o.ä. keinen Staub aufwirbeln.

Folgerung: Wer nur abwartet wiegt zwar SICH SELBST in Sicherheit, fördert aber damit indirekt das Geschäftsgebahren der MCM.
Darum geht es, demotivieren ist billig und spielt der Dame in die Geldbörse

cp
 
wenn die Dame nichts hat???????????
:-?

Wenn ich die Debatte hier richtig verfolgt habe, gibt es noch ein nettes Häuschen und diverse Luxuskarren. Abgesehen mal davon, lohnt sich das Geschäft offenbar so sehr, dass sie sich (zumindest in der BILD) inzwischen inzwischen zwei Werbeblocks mit insgesamt 13 Rufnummerm (eine nette Kombination zwischen Festnetz- und Handynummern) leisten kann. Das kostet.... :devil2:
 
Surdo schrieb:
Wenn die Dame aber nix hat... Der Spruch heißt: "Einem nackten Mann nimmt man nichts aus der Tasche"
Will sagen: Der Kläger bleibt gegebenenfalls (trotz anders lautender Kostenentscheidung im Urteil) auf seinen Anwaltskosten und ggf. sogar auf den Gerichtskosten sitzen...

Prinzipiell richtig, ABER:

1. Das Risiko war bekannt.

2. Sieht es bei der "Dame" nicht so aus, als sei sie mittellos. Die H`s pflegen einen ordentlichen Lebenssstandart. (Jaja ich weiß, das muss nichts heissen......... es laufen genug "Luftnummern" herum.)

3. Hat man mit (berechtigten und titulierbaren) Forderungen nette Möglichkeiten, jemanden ordentlich auf den Nerv zu gehen, so wie diese "Dame" hunderten anderen auf den Nerv geht.


Grüsse
 
Hallo !

Habe heute die 3. ALLINKASSO Forderung bekommen...
Keine Ahnung was drinne steht, da ich die Annahme verweigert habe !

Wer ist weiter ? Passiert danach ?

Was bringt mir die Annahmeverweigerung ?

VG Heiko
 
anwaltskosten

Hallo, muss MCM die anwaltskosten bezahlen, wenn ich mit anwaltsschreiben die Forderung der Allinkasso bestreite oder bleibe ich auf denen hocken?
und wenn ja, kann man ja auf diesem Weg diese Firma endlich auf die Richterbank bringen, oder? ich glaube nämlich kaum, dass die diese bezahlen.

Gruß
gast
 
Habe heute gleich eine Mahnung ohne vorherige rechnung erhalten! 90 Euro für Telefonsex, der angebl. am 29.12.06 um 10.57 Uhr stattfand. Daraufhin habe ich Serviceline der Telekom gewählt: Resultat: nicht angerufen! Ich sollte die Verbraucherzentrale interviewen, außerdem dieses Schreiben kopieren und das Original mit Widerspruch an MCM schicken. Da dort keine Telefonnr. angegeben ist, sondern nur das Postfach, kam es der Frau bei der Telekom suspekt vor:"Das macht heute kein Mensch mehr!" Außerdem hat MCM auch keine angerufene Telefonnr. dazu geschrieben. Ich sol entweder an MCM, PF 1107, 36094 Petersberg oder an Raiffeisenbk. BLZ 53062350, Kto.nr.:3286991 zahlen. Wie soll ich mich denn nun verhalten? Habe hier viel gelesen, aber konkretes ist wohl noch nicht spruchreif....
 
Noch ein Gast schrieb:
Außerdem hat MCM auch keine angerufene Telefonnr. dazu geschrieben. Ich sol entweder an MCM, PF 1107, 36094 Petersberg oder an Raiffeisenbk. BLZ 53062350, Kto.nr.:3286991 zahlen. Wie soll ich mich denn nun verhalten? Habe hier viel gelesen, aber konkretes ist wohl noch nicht spruchreif....

Da Du viel hier gelesen hast, hast Du auch zumindest Ansätze einer Lösung gefunden. Eine
weitergehende Beratung für einen Einzelfall wirst Du, dank Rechtsberatungsgesetz, hier wohl nicht finden können und auch nicht finden dürfen.

Ziehe aus allem gelesenem die Essenz und finde für dich den richtigen Weg.
 
Noch ein Gast schrieb:
Wie soll ich mich denn nun verhalten? Habe hier viel gelesen, aber konkretes ist wohl noch nicht spruchreif

Aus dem, was ich hier so gelesen habe, würde ich den Schluss ziehen, dass ich nicht zahle...

Gruß
Surdo

P.S.: Ist das jetzt ein Verstoß gg das Rechtberatungsmissbrauchsgesetz? :lol:
 
@ Gast
Nicht zahlen sollte auch weiterhin die Grundlage bleiben, schon deshalb, weil jeder säumige "Kunde" Frau H. erst mal Geld kostet. Dennoch: Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein (kostet etwa 4, 50 Euro)nebst Kopie Deines Schreibens für Dich als Beleg und Strafanzeige gegen MCM nicht vergessen.

Gruss Adele :tach:
 
Adele schrieb:
... Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein (kostet etwa 4, 50 Euro)

Sorry Adele, halte ich für rausgeworfenes Geld. Wenn ich nichts schulde, brauche ich keinen Widerspruch gegen eine Rechnung einzulegen. Schulde ich die Zahlung, hilft der Widerspruch gegen die Rechnung auch nix. Meine Devise bei mcm: Aussitzen! Und mit einem Einschreiben/Rückschein weise ich in der Regel auch nur nach, dass ein Umschlag bei dem Adressaten eingegangen ist.

Gruß
Surdo
 
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