Reducal
Forenveteran
@ Jan, Du hast ja ein bischen Recht aber das Thema ist doch viel komplexer, als man meinen mag. Die RegTP reguliert nur die Verwendung von Mehrwertnummern, nicht die Einwahlen über die anderen Gassen. Hierzu fehlt schlichtweg momentan eine eindeutige gesetzliche Regel. Natürlich schreibt der § 43b die Verwendung der 09009 Gasse und die Registration von Verbindungsprogrammen vor. Aber genau hier hört dann die Zuständigkeit der RegTP auf, da sich die Initiatoren fremder Nummerngassen, wenn nicht sogar bösartiger Technologien bedienen. Hier ist erstmal die Strafverfolgung am Zug, d. h. zuständig für die Prüfung der strittigen Sachverhalte ist die Staatsanwaltschaft Hamburg.
Die RegTP wollte Anfangs natürlich informiert werden. Doch zwischenzeilich hat sich das Problem zu einem Massenphänomen entwickelt, durch das die RegTP an ihre Kapazitätsgrenzen getrieben wird.
Die RegTP wollte Anfangs natürlich informiert werden. Doch zwischenzeilich hat sich das Problem zu einem Massenphänomen entwickelt, durch das die RegTP an ihre Kapazitätsgrenzen getrieben wird.