AW: Jennys-Homepage Abzocke oder nicht?
hab wieder ne mail bekommen die wollen jetzt zu mir kommen können die das überhaupt ??? habe die seite auch garnicht genuzt
Terminvereinbarung
Sehr geehrter Kunde!
Da Sie auf die Ankündigung zur Weitergabe in unsere Rechtsabteilung nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie gegen die weitere Vorgehensweise keine Einwände haben.
Um die Situation und die weitere Vorgehensweise zu besprechen und ggf. ein weiteres Anwachsen Ihrer Schulden zu verhindern, werde ich versuchen, Sie in den nächsten Tagen persönlich anzutreffen. Ihre Unterlagen halten Sie bitte hierfür bereit!
Natürlich steht es Ihnen frei, den offenen Betrag von 109,- Euro (inkl. 40,- Euro Mahngebühren) auch sofort zu zahlen!
Wir wollen natürlich verhindern, dass die Kosten für Sie weiterhin ins Unermessliche steigen. Daher möchten wir Ihnen dringend anraten, den ehrlichen Weg einzuschlagen und die offene Forderung zu bezahlen. Sie haben unseren erotischen Service nachweislich genutzt und daher sind wir berechtigt diese Nutzung auch in Rechnung zu stellen.
Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:
Ihre E-Mail:
[...]@yahoo.de
E-Mail Provider: [...].de
Anmeldedatum: [...] Uhr
IP Nummer: [...]
Provider: [...].de
Die zugehörige Adresse zu diesem Anschluss kann von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden.
Das laufende Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Magdeburg bekommen Sie im Falle der Nichtzahlung von uns zugeschickt, um dieses evtl. Ihrem Anwalt zu übermitteln.
Seien Sie ehrlich zu sich selbst und begleichen Sie Ihre Aussenstände, entsprechend der Ihnen mehrmals zugesandten Mahnungen in Höhe von bereits 109,- Euro (inkl. 40,- Euro Mahngebühren).
Aufgrund dieser Mahnungen befinden Sie sich bereits entsprechend §283 BGB im Verzug. Eine Verweigerung der Zahlung stellt zudem eine Verletzung Ihrer Vertragspflichten dar, die Schadensersatzansprüche gemäß §§ 281, 280 Abs. 1 BGB zur Folge haben kann.
Sollte ab dem heutigen Tag der Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein, so werden wir von allen folgenden Ermittlungen gegen Sie absehen und die Angelegenheit ist somit für Sie erledigt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann. Aus dem daraus resultierenden Vollstreckungstitel besteht dann die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 30 Jahren gegen Sie die Zwangsvollstreckung (z.B. Kontopfändung, Lohn-/Gehaltspfändung ) zu betreiben.
Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von
109,- EURO (inkl. 40,- Euro Mahngebühren) an:
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habe ein fehler grad gemacht die ip und email adresse stehn gelassen bitte lasst es auch dabei das es nur dort steht und nix anderes damit passiert bitte ... können die überhaupt zu mir nach hause kommen
---------- Artikel hinzugefügt um 17:12:18 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:10:44 ----------
bitte antwortet mir nochma ich weiß ich nerv abund zu ma sorry okii aber antwortet mir ma
[Persönliche Daten entfernt. (bh)]