Teleton
Sehr aktiv
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung
Klar, Talkline/Intrum aus 2003 spricht sehr für eine Dialersache. Dazu passt auch dass kein Vertrag bei Talkline selbst zu finden ist, die Sachen wurden ja über die Tochtergesellschaft Talkline ID als Beträge anderer Anbieter über die Telefonrechnung abgerechnet und dann an Intrum abgetreten. Die Talkline ID hatte u.a. die TTW, Q1, Knödel und massig Crosskirkdialerbetreiber unter ihren Kunden. Die Forderungen wurden damals auch in grösserem Umfang erst im gerichtlichen Mahnverfahren und dann im Klageverfahren geltend gemacht. Etwa 3/4 aller veröffentlichten Dialerurteile dürften TL/Intrum-Fälle betreffen.
Daher ist es auch ohne weiteres möglich, dass -wie von der Gegenseite behauptet- tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid in der Welt ist, der z.B. durch Niederlegung oder an eine alte Adresse zugestellt wurde. Oder eine Personenverwechslung liegt vor. Das alles sollte auf jeden Fall geprüft werden, der bei Aboabzockern gute Ratschlag "Stillhalten" taugt hier nicht. Sonst steht tatsächlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür, da aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid wie der Name sagt vollstreckt werden kann.
Falls tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid vorgelegt wird sollte schnellstens ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufgesucht werden.Da kann dann geprüft werden ob schon "alle Messen gesungen sind" oder wegen Mängeln Einspruch oder Restitutionsklage möglich ist.
Welche Laus ist Dir über die Leber gelaufen?Entschuldigung!
Ich hatte übersehen, dass das Forum von Intrum gesponsert wird...
Klar, Talkline/Intrum aus 2003 spricht sehr für eine Dialersache. Dazu passt auch dass kein Vertrag bei Talkline selbst zu finden ist, die Sachen wurden ja über die Tochtergesellschaft Talkline ID als Beträge anderer Anbieter über die Telefonrechnung abgerechnet und dann an Intrum abgetreten. Die Talkline ID hatte u.a. die TTW, Q1, Knödel und massig Crosskirkdialerbetreiber unter ihren Kunden. Die Forderungen wurden damals auch in grösserem Umfang erst im gerichtlichen Mahnverfahren und dann im Klageverfahren geltend gemacht. Etwa 3/4 aller veröffentlichten Dialerurteile dürften TL/Intrum-Fälle betreffen.
Daher ist es auch ohne weiteres möglich, dass -wie von der Gegenseite behauptet- tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid in der Welt ist, der z.B. durch Niederlegung oder an eine alte Adresse zugestellt wurde. Oder eine Personenverwechslung liegt vor. Das alles sollte auf jeden Fall geprüft werden, der bei Aboabzockern gute Ratschlag "Stillhalten" taugt hier nicht. Sonst steht tatsächlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür, da aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid wie der Name sagt vollstreckt werden kann.
Falls tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid vorgelegt wird sollte schnellstens ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufgesucht werden.Da kann dann geprüft werden ob schon "alle Messen gesungen sind" oder wegen Mängeln Einspruch oder Restitutionsklage möglich ist.