Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Die Lösung

Hallo,

also, ich schlage mich seit einiger Zeit mit dieser Masche rum und habe eine sehr einfache Lösung gefunden:

Hinter dieser Masche, die übrigens auch von Firmen wie NEXT ID oder nexnet zusammen mit dem Berliner Anwaltsbüro Bussek & Mengede versucht wird, steckt der Versuch, die Kunden doppelt abzukassieren. Einmal über die Telekom-Rechnung und dann (oder auch vorher - je nachdem - manchmal aber auch Jahre später) noch mal auf "eigene Rechnung".

Einzige Mittel: Briefe alle als "Annahme verweigert" zurückgehen lassen! Sollte - und das ist bei mir noch nie passiert - ein Mahnbescheid kommen, Einspruch gegen den gesamten Mahnbescheid einlegen. Spätestens dann ist Ruhe.

Sollte man Lust und Laune haben hilft auch, dort anzurufen. Spaßig ist es, wenn die Mädels an der Leitung dann sauer werden. Folgendes hab ich durchgezogen:

Anruf bei Bussek & Mengede:

Ich: Guten Tag...ich habe ein Schreiben von Ihnen bekommen.....(erzähl die Geschichte von wegen "Unberechtigt" usw)
B&M: Ja, das müssen Sie zahlen!
Ich: Ich muss gar nix und ich will, dass Sie mich in Ruhe lassen!
B&M: Dann müssen wir einen Mahnbescheid beantragen...
Ich: Und warum?
B&M: Warum? Weil Sie nicht zahlen...laber laber....und außerdem wil ich jetzt nicht weiter mit Ihnen diskutieren. Zahlen Sie oder nicht?
Ich: Nein
B&M: Ok, dann beantragen wir den Mahnbescheid.
Ich: Wieso?
B&M: Das habe ich Ihnen gerade erklärt.
Ich: Machen Sie es nochmal - hab ich nicht verstanden.
B&M: Laber laber...erklärt nochmal. Haben Sie das jetzt verstanden?
Ich: Nein
B&M: Wieso nein?
Ich: Weil ich es nicht verstanden habe.
B&M: Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?
Ich: Ja!
B&M: aufgelegt
Ich wieder neu gewählt
B&M: Bussek & Mengede, guten Tag.
Ich: Wir wurden gerade unterbrochen, Sie wollten mir das mit dem Mahnbescheid erklären.
B&M: Das hatte ich schon
Ich: Das habe ich aber nicht verstanden
B&M: Laber laber...erklärt nochmal. Haben Sie es jetzt verstanden?
Ich: Nein
B&M: Sie wollen mich auf den Arm nehmen, ich beende jetzt das Gespräch. Aufgelegt
Ich wieder angerufen
B&M: Bussek & Mengede Guten Tag
Ich: Wir wurden wieder unterbrochen...
B&M: Sagen Sie mal, geht es noch?
Ich: Was geht noch?
B&M: aufgelegt
Ich wieder angerufen
B&M: Bussek & Mengede Guten Tag
Ich: Wir wurden wieder...
B&M: aufgelegt
Ich wieder angerufen....

So habe ich das so lange gemacht, bis die nicht mehr ans Telefon gegangen sind. Danach hatte ich Ruhe!
Also: NICHT zahlen und den Spieß umdrehen! Geht den leuten richtig auf die Nerven - penetrant und immer wieder!! Das nervt die am meisten!

Tip: Rufnummer unterdrücken!!!!!

Für weitere Fragen: einfach anmailen!

Viele Grüße

M
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Auch ich habe vor ein paar Tagen einen Brief dieser Anwaltskanzlei erhalten.
Es geht um eine offe Forderung, die von der Duisburger Verkehrsgesellschafft an die Kanzlei weiterverkauft wurde, welche 142,26€ beträgt.
Zu den Hintergründen:

Ich habe im März meine Fahrkarte bei der DVG gekündigt inklusive Kündigungsschreiben, Fahrkarte selbst und den Entzug der Einzugsermächtigung, die per Post rausging.
Kurz darauf wurde der Monatsbeitrag abgebucht, woraufhin ich eine Rückbuchung durchführen lies, da ich eine Überschneidung der Zeit vermutete.
Einen Monat später buchte die DVG nochmals ab und eine weitere Rückbuchung folgte, ferner wurde das Ticket laut des Schreibens der DVG gekündigt, obwohl es zu der Zeit schon längst der Fall war.
So informierte ich mich dort und mir wurde gesagt, dass dort kein Schreiben eingegangen wäre - garnichts.
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, dass ich die offene Forderung nicht zahle, da ich es nicht einsehe, für diesen Fehler, den andere machten, aufzukommen und ich einen Nachweis der Post habe, dass der Brief abgeschickt wurde.
Eine Zeit lang kam kein Schreiben der DVG mehr, was mich vermuten ließ, dass die Sache vom Tisch sei, stattdessen erhielt ich Post von Intrum Justitia einen Brief, dass ich die Summe von 142,26 bis zum 16. diesen Monats begleichen solle.

Was kann ich genau dagegen machen? Es kann dich nicht sein, dass man diese Forderung gegen mich stellt, obwohl ich nachweisbar eine ordentliche Kündigung der Fahrkarte durchgeführt habe und nur weil irgendein Mitarbeiter dieser Firma (DVG) zu dumm/dreißt ist, diese Kündigung nicht weiterzugeben (Ich vermute eher, dass das Schreiben in den Mülleimer landete).

mfg imperial5
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Es kann dich nicht sein, dass man diese Forderung gegen mich stellt, obwohl ich nachweisbar eine ordentliche Kündigung der Fahrkarte durchgeführt habe ...

Das ist hier der springende Punkt.
Ist das wirklich nachweisbar? Hast Du von der DVG eine Bestätigung der Kündigung bekommen? Wenn nicht: hast Du die Kündigung per Einschreiben geschickt? Falls auch das nicht der Fall ist, dann wirst Du wahrscheinlich die Kündigung eben nicht nachweisen können.

Am besten mal einen Anwalt oder die Verbraucherberatung fragen.
 
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Zu beiden einer fragen kurz und knackig : nein.
Bei der DVG habe ich in meinem Leben bisher 4 Fahrkarten-Abos gehabt (Das aktuelle Abo eingeschlossen).
Alle Kündigungen erfolgten genauso wie dieses Mal schriftlich, mit Einsendung der Fahrkarte selbst und ohne Einschreiben - zu Problemen wie dieses Mal kam es jedoch noch nie, weshalb es mir paradox erscheint, wieso es jetzt der Fall ist.

---------- Artikel hinzugefügt um 21:27:33 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 21:25:59 ----------

Nachtrag: Eine Kündigungsbestätigung erfolgte immer nach mindestens 3 Wochen.
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Wenn die Kündigungsbestätigung diesmal nicht gekommen ist, dann hättest Du hier nachhaken müssen.

Ohne diese Bestätigung hast Du keine Möglichkeit, der DVG den Erhalt Deines Kündigungsschreiben nachzuweisen, wenn der Brief nicht per Einschreiben rausging.

Die Briefsendung kann entweder auf dem Postweg verlorengegangen sein, oder es gibt ein internes Problem bei der DVG.
Wie auch immer: ohne den Zustellnachweis hast Du ein Problem.
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Nur um hier keine falschen Hoffnungen zu wecken: es geht darum, dass diese Firmen in betrügerischer Absicht handeln und nicht darum, eigene Gesetze und Regeln zu schaffen. Wer natürlich keinen Einspruch einlegt gegen Rechnungen oder diese einfach nicht zahlt darf sich dann nicht wundern, wenn solche Mahnungen etc. kommen.

Es geht um die Fälle - und davon gibt es genug - in denen diese Firmen doppelt oder zu Unrecht kassieren wollen.
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

ein seltsamer verein ! mir ging gestern von intrum justitia ein ähnliches schreiben ein. forderung,darlehnsrückzahlung von 2004 von einer readybank ag.ebenfalls keine angaben der summe.da ich kein darlehn aufgenommen habe und mir diese bank völlig unbekannt ist,werde ich mir einen anwalt suchen.kennt jemand ein aus berlin,der gegen intrum j. vorgeht?
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Grundsätzlich überflüssig da schon lange (seit 1.1.08 ) verjährt.
Wenn Du magst kannst Du Anzeige wg Betrugsversuch erstatten aber dann reichts an Aktivitäten. Es besteht überhaupt keine Veranlassung sich mit dem Inkassobüro in Verbindung zu setzen.
Einzig wenn die wider Erwarten in einem Anfall von geistiger Umnachtung noch einen echten Mahnbescheid über das Gericht beantragen würden müßtest Du widersprechen
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

danke für die info.hätt ich nicht gedacht.war genervt,jetzt gehts mir besser! macht spass sich auszutauschen.
 
AW: Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Sollten die allen Ernstes einen Mahnbescheid beantragen: Überleitung ins streitige Verfahren beantragen. Dann kommt es genau zu dem Prozess, den die garantiert gar nicht haben wollen. Denn dann müssen sie ihre Anspruchsgrundlage beweisen. (Und nicht etwa Du musst beweisen, dass es keinen Anspruch gibt.) Das werden sie nicht können. Und deshalb werden sie winseln und Klagerücknahme beantragen und auf die Forderungsberühmung verzichten. Das kostet die dann Gerichtsgebühr und Deine Anwaltskosten.

Daher machen die das auch gar nicht erst.
Vorher aber hast Du keine Rechtspflicht, in Aktion treten zu müssen.

Vorsichtshalber mal in einigen Monaten Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Sollte ein Eintrag diesbezüglich vorgenommen worden sein: per Anwalt, evtl. mit einstweiliger Verfügung, den Eintrag entfernen lassen. Bei einer verjährten Forderung kann das Inkassobüro kein "berechtigtes Interesse" gem. § 28a BDSG am Eintrag geltend machen. Daher kann man sich hier mit Rechtsmitteln wehren.
 
hallo in die runde...

auch ich habe schon mehrfach post von dieser "firma" bekommen, sie jedoch ignoriert (nach dem ich mich hier belesen hatte). diese forderungen seien wohl aus dem jahr 2004 u 2005, jedoch kann ich mit den forderungen an sich nix anfangen. ich bekomme hin u wieder die gleichen briefe und um die weihnachtszeit etc, bietet man sehr komische angebote an die schulden zubegleichen. ich bin bisher darauf wie gesagt nie eingegangen, da ich es für unseriös halte.
nun habe ich aber eine schufa-auskunft angefordert, in der auch diese sache vermerkt ist.
wie gehe ich dagegen vor? sind der schufa solche schwarzen schafe bekannt? werden die einträge vllt ohne anstand gelöscht? wer hat ähnliche erfahrunge?
danke schon mal
 
Wer ist denn das schwarze Schaf? Man kann sich an die Schufa wenden und seine Einwendungen gegen einen fraglichen Eintrag geltend machen. Da du aber nie auf die Forderung eingegangen warst, gilt sie als nicht betstritten und somit ist der Eintrag womöglich zu Recht erfolgt. Nur unbestrittene Forderungen dürfen vermerkt werden. Die Schufa wird dann Intrum fragen, wofür der Eintrag erfolgt ist und du bekommst dann die passende Antwort.
 
Was ist denn genau bei Schufa vermerkt? Ergibt sich daraus nirgends wessen Forderung die Intrum geltend macht? Die kaufen zwar auch Forderungen auf i.d.R. sind es jedoch fremde Forderungen die eingezogen werden.Das ist ein größerer Laden, die haben nicht nur Kunden aus dem Telekommunikationsbereich sondern z.B. auch mehrere Banken.
 
Da du aber nie auf die Forderung eingegangen warst, gilt sie als nicht betstritten und somit ist der Eintrag womöglich zu Recht erfolgt.

Bei längst verjährten Forderungen liegt ein berechtigtes Interesse am Schufa-Eintrag gem. § 28a BDSG wohl kaum vor. In solchen Fällen halte ich den Eintrag auch bei Nichtbestreiten für rechtswidrig.
 
Ohne zu wissen um was für Forderungen es sich handelt kann man auch die Verjährung nicht beurteilen. 2004/2005 könnte z.B. eine titulierte alte Dialerforderung sein.
 
Ja, aber bei titulierten Forderungen hätte er doch vorher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid kriegen müssen.
Natürlich sollte man das genauer angucken, aber es ist ziemlich sicher nur das übliche verjährte Kasperletheater.
 
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