Intrum Justitia aus abgetretenem Recht

"richerliche Hinweise"

Anonymus1 schrieb:
Jetzt hatte ich doch gedacht, daß es mit der totalen Verspätung wirklich mal klappt, aber es muß ja immer anders kommen...
Die Post nach Darmstadt brauchte (gem. EB) sechs Tage länger als anderswo hin.
Also nicht zu früh freuen (oder rechtzeitig vorher nachhaken)

Schöne Grüße, /ur

@/ur - :eek:

Dieses überragende Wissen ist jetzt recht überraschend. Bitte registriere dich und lasse per PN mal "die Hose" runter, wer du bist - Kollege (...)??

Anonymus2 schrieb:
Das sollte ein RA aber wissen: Die Aktivlegitimation hat nichts mit der Zulässigkeit der Klage zu tun, sondern ist eine Frage der Begründetheit. => Gehe zurück an die Uni

@komischer Strafjurist: Vielen Dank für die Rechtsbelehrung. Es gibt Postings, auf die ich nicht eingehen möchte; bevorzugt stammen diese von "Gästen". Und ich gehe gerne immer wieder mal an die Uni - ich kann ja mal meine Studenten fragen, was sie so dazu sagen. Die kennen tatsächlich sogar noch andere Urteile als das des AG Kitzingen (Danke an Gunnar). Möchtest du auch teilnehmen? Seminartermine per PN ...

An alle anderen:

Es wäre beim Hinterlassen juristischer Informationen, auf die - auch wenn sie hier alle ohne Rechtsgarantie abgegeben werden - sich einige Verbraucher verlassen, mindestens guter Stil, sich anzumelden, um PN etc. zuzulassen. Auch die ständige "Hin-und-her-Selbstbenennerei" einiger "Gäste" ist auffällig, lästig und dem Sinn und Stil dieses Forums nicht gerecht.

Und jetzt wieder: Ab in den Kampf! :devil:
 
Re: "richerliche Hinweise"

KatzenHai schrieb:
Möchtest du auch teilnehmen? Seminartermine per PN ...

Ähem, dürfen da auch mal "renitente Bürger" reinschauen ??!! ;)

Es muß ja nicht gleich bis zum promovierten Anwalt sein, aber ein bischen erhötes "Grundwissen" für unsere Dialergeschichten schadet nie.
:supercool: :supercool: :supercool: :supercool: :supercool: :supercool:

Neblige Grüße aus dem MKK

Chemiker
:schreiben:
 
Anonymous schrieb:

Ergebnis: Es ist auch eine Frage der Zulässigkeit, ob (...) & Kollegen eine fremde Forderung der Intrum einklagen können. Somit hat KatzenHai folgerichtig zunächst die Sachurteilsvoraussetzungen gerügt, indem er die Klage als unzulässig bezeichnet hat. Ohne diese Rüge würde das im Prozess nicht geprüft. Es wäre von KatzenHai in seiner Sache fahrlässig gewesen, nicht so vorzugehen.

Im übrigen gilt der Satz: iura novit curia - Das Gericht kennt das Recht.
Das Amtsgericht muss nun prüfen und entscheiden.

[Virenscanner: Zitat etwas "lesbarer" gemacht]
 
Kritikerschelte?

Lieber "Gast",

da du ja renitent eine PN-Möglichkeit verweigerst, hiermit so:

Ich muss mal davon ausgehen, dass du dich selbst noch an der Uni befindest, also schön brav Gutachten pinnst (nicht vergessen: Tote werden nicht geprüft!) und daher die schönen Lehrmeinungen zur dogmatischen Zuordnung von Prozessstandschaft, Aktivlegitimation, Zulässigkeit und Begründetheit in-und-auswändig kennst.

Gut. Fein. Weiter so. Kluge Juristen braucht das Land!

Nur: Prozesstaktik wie "Streichposten", "Pflege der richterlichen Eitelkeit", "Ablenkung der Gegenseite" etc. ist nicht Gegenstand der universitären Ausbildung und kommt selbst in der Referendarzeit recht kurz. Ohne solide "Fronterfahrung" sollte man daher mit der Bewertung fremder Vorgehensweisen innerhalb des Fensters bleiben.

Rein hilfsweise: Solltest du erfahrenes Frontschwein sein - warum so eitel und zugleich uneitel? Wenn du wirklich meinst, besser zu sein - zeige dich! Ich gratuliere gerne, wenn du mir fundiert erläuterst, dass deine Strategie besser ist.

Für alle anderen:

Zwei Juristen - drei Meinungen. Lasst euch nicht verschrecken, die Quote der Eitelkeiten ist unter Juristen besonders hoch - deshalb benutzen wir auch alle diese Exklusiv-Hoch-Sprache, die den Rest der Republik schön ehrfürchtig ausschließt.

Ad secundum: Zurück in den eigentlichen Kampf!! :fg2:
 
Re: Kritikerschelte?

KatzenHai schrieb:
Lieber "Gast",

da du ja renitent eine PN-Möglichkeit verweigerst, hiermit so:

Ich muss mal davon ausgehen, dass du dich selbst noch an der Uni befindest, also schön brav Gutachten pinnst (nicht vergessen: Tote werden nicht geprüft!) und daher die schönen Lehrmeinungen zur dogmatischen Zuordnung von Prozessstandschaft, Aktivlegitimation, Zulässigkeit und Begründetheit in-und-auswändig kennst.

Gut. Fein. Weiter so. Kluge Juristen braucht das Land!

Jetzt verstehe ich deine Äußerung nicht. Ich bin nur der Gast ohne Name. Die Beiträge der anderen Gäste (ur und Strafjurist) stammen nicht von mir. Dies nur zu deiner Vermutung, hier benenne sich ständig irgendjemand um.

Ich übrigens der gleichen Meinung wie 'Der Jurist'.
 
Hallo,
ist eigentlich bereits bekannt, dass Fa. Interum Justitia im Jahre 2001 die Schimmelpfennig Forderungsmanagment GmbH aufgekauft hat? Und trotzdem ist Intrum kein Mitglied des Verbandes der Inkassounternehmen in Deutschland e.V. !!!

PS. Nexnet übrigens auch nicht (hat ja keine Erlaubnis) :sun:
 
Forderungskauf von Internetgeb-Forderungen,ein Millionending

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Na wer bietet so etwas an?
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Quelle: aus dem Internetauftritt von www. intr....de

hoffe, daß mein "totes Kapital" lebendig in meinen Hosen bleibt! :p

frage an die kundigen Juristen "was bedeutet titulierten Forderungen"
Bedeutet tituliert berechtigt zum Vollzug? :eek:
gunnar
 
@Gunnar Artus
Talkline verkauft keine Forderungen an Intrum.

Abtretungsvereinbarung schrieb:
Die Firma Talkline ... tritt hiermit Forderungen, die zum Inkasso übergeben werden, an die Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH ... zum Zwecke der Einziehung ab ...

Die Intrum macht ein fremdes Recht geltend. Die Frage, ob die Intrum ein berechtigtes Interesse daran hat, hat sich hier noch keiner gestellt. Vielleicht wäre das was für Katzenhai?
 
Anonymous schrieb:
@Gunnar Artus
Talkline verkauft keine Forderungen an Intrum.

Das steht im meinem Thread davor nicht, dieser Hinweis auf Forderungskauf stammt von einer Inkassofirma, die angibt, daß Forderungskäufe zu ihrem Handlungsfeld gehören. Von Talkl. haben die nichts geschrieben.
Wie kommst Du darauf? 0:)
Begebe dich doch mal auf die betreffende URL
Gunnar
 
Re: Forderungskauf von Internetgeb-Forderungen,ein Millionen

Gunnar Arthus schrieb:
Forderungskauf

frage an die kundigen Juristen "was bedeutet titulierten Forderungen"
Bedeutet tituliert berechtigt zum Vollzug? :eek:
gunnar



Eine der bekanntesten titulierten Forderungen sind Urteile auf Zahlung.
Daneben gibt es noch den vor Gericht geschlossenen Vergleich oder die notarielle Urkunde in der Du Dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hast. (Das sind die Klauseln beim Hauskauf, die oft die Ehefrauen erschrecken!).
 
Gunnar Arthus schrieb:
Anonymous schrieb:
@Gunnar Artus
Talkline verkauft keine Forderungen an Intrum.

Das steht im meinem Thread davor nicht, dieser Hinweis auf Forderungskauf stammt von einer Inkassofirma, die angibt, daß Forderungskäufe zu ihrem Handlungsfeld gehören. Von Talkl. haben die nichts geschrieben.
Wie kommst Du darauf? 0:)
Begebe dich doch mal auf die betreffende URL
Gunnar

:lol: Wie witzig! Haha!
 
Anonymous schrieb:
Gunnar Arthus schrieb:
Anonymous schrieb:
@Gunnar Artus
Talkline verkauft keine Forderungen an Intrum.

Das steht im meinem Thread davor nicht, dieser Hinweis auf Forderungskauf stammt von einer Inkassofirma, die angibt, daß Forderungskäufe zu ihrem Handlungsfeld gehören. Von Talkl. haben die nichts geschrieben.
Wie kommst Du darauf? 0:)
Begebe dich doch mal auf die betreffende URL
Gunnar

:lol: Wie witzig! Haha!


Kannst Du mir die Pointe erklären? Ich würde gerne mitlachen.
 
Der Jurist schrieb:
Anonymous schrieb:
Gunnar Arthus schrieb:
Anonymous schrieb:
@Gunnar Artus
Talkline verkauft keine Forderungen an Intrum.

Wie kommst Du darauf? 0:)
Begebe dich doch mal auf die betreffende URL
Gunnar[/color]
Gast zitiert
:lol: Wie witzig! Haha!

Was ist witzig?
Ein Inkassounternehmen betreibt gegen hunderte angebliche Gebührenschuldner ein pressives Mahnunwesen, das bestrittene Gebühren, die fristgerecht zur Aufklärung anstehen, untituliert aber gleichzeitig belastet mit Mahnspesen, RA-Gebühren und Verzugszinsen
kostentreibend zum Teil mit über 100% der Ursprungsforderung zur Mahnung anstehen. Ich frage mich nach welcher Rechtsauffassung!

Nach der geltenden Rechtsauffassung muß zuerst einmal ein Verzug
gegenüber dem Gläubiger zum Schuldner nachweisbar festgelegt werden.

Dann erst kann Inkasso durch Abtretung beauftragt werden. Zuerst aber sollte der Gläubiger eine Vollstreckung versucht haben.
Ich bin juristischer Laie, schreibe deshalb vereinfacht, ohne Bezug nehmend auf §§ , Gesetzbücher usw., berufe mich auf mein Gefühl.

Witzig halte ich das Einschüchterungspotential einiger Inkassodienste
nicht, wenn man hört, liest, wie unschuldige "Schuldner " eingeschüchtert ums Geld
gebracht werden.

Der Jurist schrieb:
Kannst Du mir die Pointe erklären? Ich würde gerne mitlachen.


gunnar
 
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@alle

Verfahrensstand bei mir: 1. Zahlungsaufforderung von Intrum, vorausgegangen ist das übliche Prozedere mit Talkline. Die hatten mir sogar versprochen, sofort gerichtliche Schritte einzuleiten, nachdem ich auf ihre Ankündigung, ihr Inkassounternehmen einzuschalten, darauf hinwies, daß sie dann wohl die Inkassokosten selbst tragen werden müssen und ich doch darum bitte, sofort Klage einzureichen, da auch gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird. Nun also doch keine Sonderbehandlung für mich.

Habe nun vor, negative Feststellungsklage gegen Talkline zu erheben. Gerichtsstand dürfte wohl (auch) nach §§ 29 ZPO, 269, 270 BGB mein Wohnort sein. Zumindest teilte mir ein Referendarkollege mit, daß es beim AG Wedding, das für mich jedoch nicht zuständig ist, so gehandhabt wird. Frage, insbesondere @ Jurist: Gibt es bzgl. des Gerichtsstandes Bedenken, Du siehst es offensichtlich anders?

Ohne die (...) überschätzen zu wollen, bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich in der Klagebegründung Wissensprostitution betreiben sollte. Talkline konnte mir angeblich keinen vollständigen EVN (die letzten 3 Ziffern der angeblichen Zielnummer fehlen) übermitteln. Sie teilten dann doch irgendwann mit, daß Q 1 hinter der Nummer steckt. Ich konnte zwischenzeitlich den Dialer (piratos.de) mit der vollständigen Zielnummer auf meinem Computer sichern.

Nun bin ich also hin und her gerissen, ob ich dem Gericht mitteile, was ich weiß oder ob es aus prozeßtaktischen Gründen klüger ist, nur das vorzutragen, was Talkline mir mitgeteilt hat. Wenn das Gericht die Beweislast für einen Vertragsschluß bei Talkline sieht, ist es aus meiner Sicht klüger, nichts von piratos vorzutragen. Oder sehe ich hier Probleme, wo keine sind?

Gruß assuana

assuana
 
@ assuana


Wegen des Gerichtstandes habe ich mir keine besonderen Gedanken gemacht, weil ich das für nexnet zuständige Gericht genommen habe.
(Ich erreiche an Werktagen das AG Wedding besser, als das für mich zuständige AG Schöneberg.) Also bitte selber prüfen.

Zum Vertragschluss würde ich vorsorglich diese Argumentation übernehmen: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

In meiner Klageschrift sah das damals so aus:

....

Hilfsweise wird rein vorsorglich weiter vorgetragen, für den Fall, dass die nexnet das Zustandekommen eines Vertrages durch die Einwahl mit Hilfe eines Einwahlprogramms behauptet, dass diese Einwahlprogramme, sogenannte Dialer, auch ohne ein Zutun des Nutzers starten können und sich ohne Wissen und Wollen einwählen, weil sie entweder durch Voreinstellungen oder unter Ausnutzung von Eigenheiten des Betriebssystems die Verbindung automatisch und programmgesteuert ohne Anstoß des Nutzers des Rechners herstellen.

Diese Möglichkeit hat bisher noch nicht Eingang in die Rechtsprechung gefunden.

Dazu wird weiter vorgetragen, dass es Dialer gibt, die nach der ersten automatischen Einwahl nur noch manuell gestartet werden können.

Ferner gibt es Dialer, bei denen nach dem ersten Aufspielen auf den PC alle Schaltflächen, ganz gleich ob „Ja“, „Nein“, „Abbrechen“ oder „Schließen“ mit dem Befehl „Ja“ unterlegt sind. Wird eine dieser Schaltfläche angeklickt, startet der Dialer. Nach der ersten Einwahl werden die Schaltflächen aber mit den jeweils angezeigten Befehlen unterlegt.

Darüber hinaus ist es möglich, nicht nur den Start, sondern auch die Anzeige eines Dialers zu manipulieren.

Es gibt Dialer die bei der ersten Einwahl ohne das Anzeigen von Kosten im Hintergrund ablaufen. Sie sind selbst im Taskmanager, einer Funktion des Betriebssystems, das automatisch alle ablaufenden Prozesse auf dem PC anzeigt, nicht als aktiv zu erkennen. Bei folgenden erneuten Aufrufen zeigen sie die Kosten ordnungsgemäß an und laufen auch nicht mehr verborgen ab.

Weiter ist es möglich über präparierte bzw. voreingestellte Webseiten durch Parametern, Befehle an Dialer weiterzugeben. Diese Befehle können unmittelbar oder zeitlich verzögert ausgeführt werden. Wählt man diese Webseiten an, liest der Browser diese Parameter aus und gibt sie an den Dialer weiter. Wenn also ein Nutzer eine Webseite besucht, die die entsprechenden Parameter enthält, lädt ein Programm, ein sog. Autoloader, einen Dialer aus dem Netz und startet ihn entsprechende der Befehle, meist automatisch und verborgen. Startet man hingegen den Dialer erneut manuell von der Festplatte, verhält er sich anders und zeigt jetzt auch die Kosten an.

Die Parameter, die ein Dialer beim Start aus einer Webseite mitbekommt, liegen auf der Webseite meist in versteckten Rahmen (Frames), oder der Quelltext mit den Parametern wird dynamisch generiert. Das bedeutet, er wird nicht unverändert auf der Internetseite vorgehalten, sondern vom Server immer neu generiert, wenn ein Nutzer die Seite besucht. Damit ist der Quelltext leicht zu verändern und nur im Augenblick seines Einsatzes so aufzuzeichnen, wie er tatsächlich war. Spätere Besuche auf der gleichen Seite garantieren nicht den gleichen bzw. gleichartigen Quelltext.
Selbst wenn man versucht die Webseiten abzuspeichern, sichert man daher damit den entscheidenden Code mit den Parametern nicht.

Die vorgenannten „Eigenarten“ von Dialern können einzeln oder in Kombination auftreten.

Weiter gibt es Einwahlprogramme, die selbsttätig Schutzprogramm wirkungslos machen, und die selbsttätig den Standard-Zugang zum Internet verändern, indem sie etwa die Verbindung über DSL trennen und über ISDN neu aufbauen, ohne das der Nutzer etwas von diesem Vorgang bemerkt.

Beweis:

1.Amtliche Auskunft des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Godesberger Allee 185 - 189,
53175 Bonn



Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Kenntnisse über Dialer und deren Technik und folgende Manipulationsmöglichkeiten festgestellt:

Das BSI wird in seiner Amtlichen Auskunft bekunden, dass es möglich ist durch Vor-Einstellungen eines Dialers zu erreichen, dass er unter Windows gestartet wird und die Benutzeraktivitäten, wie Tastatureingaben, per Programm erzeugt und als Befehle an Windows gesandt werden, ohne dass der Nutzer selbst aktiv werden muss.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Benutzeraktionen wie Maus- oder Tastatureingaben bzw. Schaltflächen beliebig manipulierbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Dialer beim ersten Lauf die Funktion der Schaltflächen verändern und den angezeigten Text nicht oder verändert anzeigen bzw. ohne Anzeige auf dem Rechner ablaufen können.

Ferner wird es bekunden, dass es möglich ist, Dialer so zu programmieren, bei denen Schaltflächen sowohl bei dem Befehl "Nein" als auch "Ja" oder „Abbrechen“ den Dialer startet, danach aber dauerhaft die Befehle richtig gegeben werden.

Weiter wird es bekunden, dass alle vorgenannten Manipulationsmöglichkeiten gegeben sind, ohne auf dem Rechner verwertbare Nachweise zu hinterlassen.

Ferner wird es bekunden, dass Dialer über mitgegebene Parameter, die ständiger Veränderungen unterliegen können, unverzüglich oder zeitlich verzögert gestartet werden können, aber heruntergeladene Dialer ohne diese Parameter auf der Festplatte gespeichert werden.

Ferner wird es bekunden, dass die Parameter auf der Internetseite so verborgen werden können, dass diese nicht oder nicht mehr nachweisbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass es Einwahlprogramme gibt, die in der Lage sind Schutzsoftware wirkungslos zu machen und einen voreingestellten Zugang zum Internet, etwa DSL, zu trennen und die Verbindung über ISDN neu aufzubauen, ohne dass der Nutzer dies während des Vorgangs bemerkt.



Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) hat einen Verhaltenskodex aufgelegt, der zwar nur zu einer freiwilligen Bindung seiner Mitglieder führt. Allerdings kann der Verhaltenskodex als Maßstab herangezogen werden, wenn es darum geht, welche Anforderungen an einen Vertragsschluss bei Telefonmehrwertdiensten zu stellen ist, der auch der allgemeinen Verkehrsanschauung gerecht wird.

Danach hat ein legales oder seriöses Einwahlprogramm (Dialer) folgende Merkmale:

Es wird kein automatischer Download gestartet.
Der Anbieter weist vor dem Download deutlich auf den Preis der Nutzung hin.
Der Dialer installiert sich nicht als Standard-Verbindung.
Die Tastenvorbelegung ist so, dass ein Druck auf Return oder Enter keine Verbindung aufbaut.
Der Dialer weist vor der Einwahl deutlich auf den Preis der Verbindung hin.
Der jeweils aktuell aufgelaufene Preis wird während der Verbindung ständig angezeigt.
Der Dialer lässt sich restlos wieder deinstallieren.

Beweis:
2. Auskunft der
Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.
Liesegangstrasse 10
40211 Düsseldorf
Tel.: 01805 783378 (0,12 Euro pro Minute)
Fax.: +49 211 311 209-30
e-mail: [email protected]



Damit wird der Nachweis gem. § 16 Abs.3 TKV der Mainpulationsmöglichkeiten erbracht.

Ob das Einwahlprogramm, das die Einwahl von meinem Rechner gestartet hat, ein selbst-startendes war, weiß ich nicht. Deshalb wird von mir durch Nichtwissen bestritten, dass das bei mir abgelaufene Einwahlprogramm ein sogenannter seriöser Dialer war, der nur mit Wissen und Wollen gestartet werden kann.
 
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