Intexus

Stopp, Dr. Boe,

ausdauernd andere Meinung ist nicht Lernresistenz oder mehr. Sondern nur hartnäckig.

Und es gibt Menschen, die hartnäckig seit Jahren eine von meiner gegenteiligen Meinung vertreten, ich bin sogar verheiratet mit einem davon :)

Das sagt aber auch nicht mehr aus, als dass es eben hartnäckig ist.
 
drboe schrieb:
BT/MOD schrieb:
[]= ein möglicherweise missverständliches Wort entfernt BT/MOD
Man kann schwerlich semantische Details mit Daileranbietern diskutieren und dabei deren Lernresistenz/Ignoranz nicht beim Namen nennen.

M. Boettcher

In dieser Form kann ich das stehen lassen. Das andere Wort sagte zwar letztendlich das selbe aus, aber kann auch mit Spitzfindigkeit anders gedeutet werden.
;) Und die andere Deutungsart wollt ich dann doch lieber verhindern ;)
 
KatzenHai schrieb:
drboe schrieb:
Ich finde es völlig OK, wie Du hier zu Deiner L[] stehst. (...)
M. Boettcher
PS: es gibt übrigens genügend Linguisten in Deutschland, die Dir den Satz gern erläutern
Äh, bitte etwas relativieren. Persönliche Angriffe führen nicht weiter - und sind bei eindeutiger Sachlage auch gar nicht nötig.
Wir sind doch Akademiker ... 8)
Na, dass Akademiker per se anders sind, glaube ich nicht. Und ja: ich bin einer. Bei dem fraglichen Satz sehe ich übrigens Nichts, was zu relativieren wäre. Der ist erkennbar ironisch, und wer's nicht glaubt, möge seinen Ironiedetektor justieren (Input siehe unten).

M. Boettcher

--
- Die Supportanfrage
- Die Antwort des Supports
- Verkehrsmeldung
- Neulich im Helpdesk
 
KatzenHai schrieb:
ausdauernd andere Meinung ist nicht Lernresistenz oder mehr. Sondern nur hartnäckig.
Bei dem Satz gibt es keine Meinungen, sondern es geht um Verständnis. "Andy" hat es nicht - bzw. gibt es zumindest vor.

Und es gibt Menschen, die hartnäckig seit Jahren eine von meiner gegenteiligen Meinung vertreten, ich bin sogar verheiratet mit einem davon :).
Ich kenne das und möchte den Widerspruch gewiß nicht missen :). Aber ich erlebe auch nie, dass einer von uns hartnäckig Tatsachen leugnet, die so selten klar formuliert sind.

M. Boettcher
 
Nun, dann haben auch wir unsere Meinungen ausgetauscht - zurück zum Thema:

Andy, wir warten auf erhellende Neuigkeiten!

Wahrig Deutsches Wörterbuch:
ent'spre|chen <V.i. 246; hat> einer Sache entsprechen zu einer Sache passen, einer S. ähnlich sein; ihr genügen; jmdm. entsprechen jmdm. seinen Willen tun, seinen Wünschen entgegenkommen, seine Wünsche erfüllen; ich kann ihm nicht entsprechen; den Anforderungen entsprechen den A. genügen; der „Amor“ der römischen Mythologie entspricht dem griechischen „Eros“; das entspricht nicht, entspricht nicht völlig meinen Erwartungen, Wünschen; seine Behauptung entspricht nicht den Tatsachen, der Wahrheit seine B. ist unwahr; einem Zweck entsprechen einem Z. genügen
 
dvill schrieb:
Latent ist die richtige Erkenntnis schon da, nur umgesetzt werden muss sie noch. Die Zeit wird es richten.
Welche Erkenntnis ist da richtig dargestellt? Da steht zum fraglichen Problem der Schriftgröße:

In den Mindestanforderungen zur expliziten Zustimmung (OK) ist festgelegt, dass eine Schriftgröße angezeigt werden muss, die der größten Zeichengröße im Zustimmungsfenster entspricht und mindestens 10 Punkt groß ist.

Das bedeutet konkret, dass die Schrift Ihrer eigenen Layouts maximal so groß sein darf wie die Schriftgröße der OK Eingabe.
Und das ist falsch. Das bedeutet, dass die Schrift mindestens 10 pt. groß sein muss (jeder Text) und Informationstexte nicht kleiner dargestellt werden dürfen, als die Zustimmung.

Damit das auch "Andy" versteht: es ist ausdrücklich untersagt Kleingedrucktes zu verwenden. Entweder er rafft es, oder seine derzeitigen Dialer gehen den selben Weg wie die 400.000 Dialer seines Hauses zuvor.

M. Boettcher
 
Ich meinte diese richtige Erkenntnis:
Die Verordnungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sind eindeutig und nicht diskutierbar. An letzter Stelle bleibt nichts übrig als sich an den Gegebenheiten abzuarbeiten, d.h. die Bestimmungen einzuhalten.
An der Realisierung hapert es halt noch.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Ich meinte diese richtige Erkenntnis:
Die Verordnungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sind eindeutig und nicht diskutierbar. An letzter Stelle bleibt nichts übrig als sich an den Gegebenheiten abzuarbeiten, d.h. die Bestimmungen einzuhalten.
An der Realisierung hapert es halt noch.
Jupp! Er kann sich dann also nicht herausreden, er hätte das Alles gar nicht gewußt. :cool:

M. Boettcher
 
dvill schrieb:
An der Realisierung hapert es halt noch.Dietmar Vill
Da hapert es nicht nur bei einer Firma. Bei so manchem Dialer wird das Augenmerk auf den Blickfang OK gerichtet und der Preis verschwindet in einem kryptischen Zahlensalat aus Hashwert und Rufnummer des Mehrwertdienstes.
 
KatzenHai schrieb:
Vorsichtige Rückfrage in die Runde:

Welcher Dialer ist nicht so gestaltet?
Vermutlich keiner. M. E. kommt es auch nicht darauf an, ob ggf. der eine oder andere Dialer tatsächlich die Vorgaben erfüllt. Entscheidend ist, dass es tatsächlich welche gibt, die das definitiv nicht tun, und zwar systematisch und trotz Kenntnis der Anforderungen. Das der Regulierungsbehörde darzustellen, dürfte wohl ein Klacks sein. Danach wäre es 'mal wieder Zeit für eine Pressemeldung der RegTP, nämlich dass einige hunderttausend Dialer gestrichen werden.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
KatzenHai schrieb:
Vorsichtige Rückfrage in die Runde:

Welcher Dialer ist nicht so gestaltet?
Vermutlich keiner. M. E. kommt es auch nicht darauf an, ob ggf. der eine oder andere Dialer tatsächlich die Vorgaben erfüllt. Entscheidend ist, dass es tatsächlich welche gibt, die das definitiv nicht tun, und zwar systematisch und trotz Kenntnis der Anforderungen. Das der Regulierungsbehörde darzustellen, dürfte wohl ein Klacks sein. Danach wäre es 'mal wieder Zeit für eine Pressemeldung der RegTP, nämlich dass einige hunderttausend Dialer gestrichen werden.

M. Boettcher

Sorry. Das Bezugsfenster ist nicht registriert, da nicht Dialer.

Lore
 
Anonymous schrieb:
Also jetzt noch mal die Verfügung:
".4.c) Im Informations- oder Zustimmungsfenster müssen Informationen bzw. die Zustimmungserklärung
..... · in einer Schriftgröße angezeigt werden, die der größten Zeichengröße im Zustimmungsfenster entspricht und mindestens 10 Punkt groß ist"

Ich beziehe mich jetzt mal auf das "bzw" (Die Zustimmungserklärung). Die muss die "größte Zeichengröße" haben. Und das hat sie.

Der Irrtum besteht darin, daß die vom Kunden abzugebende "Zustimmungserklärung" nicht ausschließlich aus zwei von ihm eingetippten Zeichen ("O" und "K") besteht, sondern aus allem, was vom OK-Empfänger mit dem OK-Eintippen (genauer: mit dem Eingang einer Mitteilung an ihn bzw. an sein Programm, daß auf dem Kundenrechner nacheinander die Tasten "O" und "K" betätigt wurden) als erklärt verstanden werden will. ( Denn schließlich will der Empfänger des OK-Signals dieser Äußerung eine viel weitergehende (Willens-)Erklärung des Tastatur-Betätigers beimessen dürfen als nur dessen schlichte Kundgabe der Absicht, nacheinander zwei Tastatur-Symbole betätigen zu wollen. Dasselbe gilt für jeden Inhaber einer Mehrwert-Rufnummer: wer vorgibt, einem eingehenden Anruf eine weitergehende Willenserklärung (als nur die Beauftragung mit der Herstellung einer TK-Verbindung) beilegen zu dürfen (nämlich als Bestellung einer Mehrwertdienstleistung in Form von Beratung, Gesprächsführung, Bildübertragung usw.), der muß sämtliche Umstände dafür darlegen, weshalb sein Vertrauen auf ein entsprechendes Verstehen-Dürfen des eingehenden Anruf-Signals gerechtfertigt sein soll.)

Die Zustimmung könnte (theoretisch jedenfalls) auch durch einen Klick auf ein (bildschirmgroßes) Fenster erklärt werden; als Inhalt dieser Erklärung wäre dann eben der Fenster-Inhalt zu betrachten, auf den sich das "Hineinklicken" bezogen hätte. Entsprechendes würde beim Anklicken einer Schaltfläche für den danebenstehenden Text gelten (als Inhalt der mit dem Anklicken abgegebenen Erklärung).

Schlecht wäre es, wenn alle Texte größer wären und das OK nur ganz klein. Damit wäre die Erklärung ZU klein. Also haben wir die Erklärung ganz GROß gemacht - verbraucherfreundlich wie wir sind.

Mit derselben blödsinnigen Logik würde es bei schriftlichen Verträgen in unleserlich winziger Schrift ja ausreichen, daß ein Kunde seinen Namen in riesigen Lettern auf die Vertragsurkunde pinselt - mit dem Argument, durch das Unterzeichnen habe der Unterzeichner sein Geltenlassenwollen mit übersehbar winzigen Inhalten überdeutlich zum Ausdruck gebracht .....

gal.
 
Anonymous schrieb:
Sorry. Das Bezugsfenster ist nicht registriert, da nicht Dialer.

Lore

Ist das so? Was ist denn der Dialer, wenn nicht "Anwählprogramm"?

§ 43b TKG Bedingungen für die Nutzung von 0190er-oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern

(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. ...()...
...()...
B. Zu erfüllende Mindestanforderungen an Anwählprogramme
...()...
I. Generelle Anforderungen an die explizite Zustimmung

4. Informations- oder Zustimmungsfenster graphischer Benutzeroberflächen
...()...
c) Im Informations- oder Zustimmungsfenster müssen Informationen bzw. die Zustimmungserklärung
* so dargestellt werden, dass sie sich nicht im übrigen Text bzw. den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken.
* in einer Schriftgröße angezeigt werden, die der größten Zeichengröße im Zustimmungsfenster entspricht und mindestens 10 Punkt groß ist.
* in einer klar lesbaren und zum Hintergrund kontrastreichen Schriftart und –farbe angezeigt werden.

Wenn das Fenster nicht hierunter fällt - warum diskutieren wir dann?

Anders herum:
Da (m.E.) das Fenster auch bereits darunter fällt, gilt vorstehende Diskussion.

Wa?
 
dvill schrieb:
Anonymous schrieb:
Sorry. Das Bezugsfenster ist nicht registriert, da nicht Dialer.
Sorry. Der Registrierungsverpflichtete fügt eine rechtsverbindliche Erklärung bei, dass eine rechtswidrige Nutzung des Dialers ausgeschlossen ist.

Dietmar Vill

Wow. Hier geht es ja wieder mächtig ab.
@all. Wir werden die Angelegenheit durch die Juristen prüfen lassen. Gegebenfalls werden wir auch bei der Regtp nachfragen.
Alle anderen "Ratschläge" aus diesem Forum kann und will ich nicht bewerten. Das wir mit den hier postenden Dialergegnern nie auf eine gleiche Bewertung des "Dialers" kommen werden, ist mir klar. Wir haben rein wirtschaftliche Beweggründe - die meisten hier eher verbraucherfreundliche Beweggründe. Ich versuche nicht, hier jemanden zum "Dialerdrückertum" zu bewegen. Genauso werden wir nur kapitalistisch wirtschaftliche Fakten gelten lassen. So ist das leider.

@dvill
Richtig.

Andy
 
Was ich nicht kapiere: Da sind 2 Juristen auf der Seite genannt. Welche Funktion haben die, wenn sie sich nicht mit dem Inhalt der Seite beschäftigt haben wollen?

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Was ich nicht kapiere: Da sind 2 Juristen auf der Seite genannt. Welche Funktion haben die, wenn sie sich nicht mit dem Inhalt der Seite beschäftigt haben wollen?

Dietmar Vill

Haben sie. Auch Juristen sind manchmal unterschiedlicher Meinung.

Andy
 
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