Sehr geehrter Herr D***,
die zahlreichen Vorteile, die das Internet und neuartige Telefonmehrwertdienste eröffnet haben, besitzen leider auch eine Schattenseite, die sich immer dann zeigt, wenn unseriöse Anbieter mit Tricks und Täuschungen versuchen, davon zu profitieren. Die 0190er und die 0900er Rufnummern sind davon in besonderem Maße betroffen. Bei diesen sogenannten Mehrwertdiensterufnummern werden neben den Telefonverbindungsgebühren auch Dienstleistungen abgerechnet. Für Nutzer ist die schnelle Erreichbarkeit des Dienstes und die bequeme Abrechnung über die Telefonrechnung jedoch nicht nur von Vorteil. Um Verbraucher vor den Tricks und Täuschungen unseriöser Anbieter besser zu schützen gilt seit dem 15.08.2003 das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (MWD-Gesetz ). Das MWD-Gesetz, das neue Regelungen in das Telekommunikationsgesetz (TKG) einfügt, und die Bedingungen für die Nutzung von 0190er- oder 0900er- Mehrwertdiensterufnummern (Amtsblatt-Verfügung Nr. 54/2003) sowie weitere aktuelle Informationen sind im Internet für Sie abrufbar:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html
Dem TKG entsprechend dürfen Anwählprogramme nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden und die von ihr vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Die von den Anwählprogrammen zu erfüllenden Mindestanforderungen und die Einzelheiten zum Registrierungsverfahren und sind im Amtsblatt Nr. 24 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 03.12.2003 mit der Verfügung Nr. 54/2003 geregelt:
Die Dokumentation der Registrierung erfolgt bei der Reg TP mit Hilfe einer Datenbank.
Die Registrierdaten werden der Öffentlichkeit auf den Web-Seiten der Reg TP zur Verfügung gestellt.
Stellt sich nach erfolgter Registrierung heraus, dass ein registriertes Anwählprogramm die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten hat, wird die Registrierung aufgehoben und die Dokumentation auf der Web-Seite aktualisiert.
Für die von Ihnen angegebene Rufnummer liegen derzeit 5 329 gültige Registrierungen vor.
Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.
Die Registrierung von mehreren Dialern unter einer Zielrufnummer ist derzeit allgemeine Praxis und verstößt nicht gegen die Bedingungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er-/(0)900er-Mehrwertdiensterufnummern.
Die eindeutige Zuordnung ist in der Dialer-Datenbank durch unterschiedliche Registriernummern dokumentiert und für den Nutzer ist der entsprechende Dialer bei der Anwendung auf seinem Computer u. a. durch unterschiedliche Dialer-Versionen und unterschiedliche Hash-Werte verifizierbar. Diese Daten können als weiteres Suchkriterium in die Dialer-Datenbank eingegeben werden um den Dialer eindeutig zu bestimmen.
Neben der Registrierungsverpflichtung müssen Dialer jedoch auch die anderen Bedingungen des TKG einhalten. Einzelheiten hierzu wurden im Amtsblatt Nr. 24 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit der Verfügung Nr. 54/2003 unter Punkt B. "Mindestanforderungen an Anwählprogramme" veröffentlicht und sind im Internet abrufbar:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-02-01-00-00_m/index.html
Nicht registrierte oder nicht die Mindestanforderungen erfüllende Dialer sind illegal. Für rechtswidrige Dialer besteht nach Rechtauffassung der RegTP keine Zahlungspflicht.
Damit die Regulierungsbehörde gegen rechtswidrig eingesetzte Dialer vorgehen kann, muss der entsprechende Verbindungsaufbau vollständig nachvollzogen werden oder anhand von vorliegenden Beweismitteln lückenlos nachgebildet werden können. Hierzu benötigen wir u. a. neben der kompletten Mehrwertdiensterufnummer auch den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis und insbesondere die Ursprungs-Web-Seite, von der aus der Dialer geladen wurde, die Programm.exe-Datei und möglichst auch die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke (Screenshots). Dabei müssen u.a. die Dateien des Rechners mit den Einwahldaten aus der Telefonrechnung - insbesondere in Bezug auf die Einwahlnummer und das Einwahldatum - übereinstimmen.
Ihre Hinweise reichen leider für weitere Prüfungen nicht aus (die Ursprungs-Web-Seite ist nicht angegeben, die Programm.exe-Datei und die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke fehlen).
Hat die Regulierungsbehörde sich gesicherte Kenntnis von einem Sachverhalt verschafft, ergreift sie nach pflichtgemäßer Ermessensausübung Maßnahmen wie beispielsweise:
Abmahnungen
Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
Untersagung der Rechnungslegung
Untersagung der Inkassierung
Abschaltung von Rufnummern
Entzug von Rufnummern
Widerruf oder Rücknahme von Registrierbescheiden
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Die Maßnahmen der Regulierungsbehörde ergehen in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten.
Informationen über abgeschlossene Maßnahmen werden von der Reg TP im Internet in der Dialer-Datenbank
http://dialer.regtp.de
und in der Liste eingeleiteter Maßnahmen
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html
sowie in allgemeinen Presseveröffentlichungen bekannt gemacht.
Die Regulierungsbehörde ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die von der Reg TP ggf. eingeleiteten Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung Ihres zivilrechtlichen Einzelfalles führen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin G***
mailto:
[email protected]
http://www.regtp.de
fon 0291/9955-206
fax 01805/734870-9008