Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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Die DIS veröffentlicht auf ihrer HP neue "news"
Wenn man den Nebel verstreichen lässt, bleibt die Information, dass Banken Kunden, die ekelhafte Geschäftsmodelle betreiben, nicht mögen.

Zugleich muss man sich bei Äußerungen in der Öffentlichkeit über Firmen hüten, die Grenzen der Zulässigkeit zu überschreiten, auch wenn diese Firmen durch ihre Geschäftsmethoden menschlich verständlich viel Wut hervorrufen.
 
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Zugleich muss man sich bei Äußerungen in der Öffentlichkeit über Firmen hüten, die Grenzen der Zulässigkeit zu überschreiten, auch wenn diese Firmen durch ihre Geschäftsmethoden menschlich verständlich viel Wut hervorrufen.

Eben...
Die Firma xyz sind Betrüger, deshalb fordere ich Sie auf, das Konto zu sperren...
ist ganz schlechtes Kino und eine Steilvorlage für Anzeige wegen Verleumdung.

Erfolgreicher und auch mit weniger Gefahren für den Meldenden läuft es z.B. so:
Bitte schauen Sie bei Ihrem Kunden xyz mal genauer hin, es gibt einige Beschwerden (Google-Treffer einfügen). Auch ich habe Probleme mit ihm. Bitte überprüfen Sie die Sachlage und entscheiden Sie dann selbst, wie Sie weiter verfahren. ;)

Solange ein Betrüger nicht rechtskräftig wegen Betruges verurteilt ist, darf man ihn nicht Betrüger nennen, so weit geht die freie Meinungsäusserung dann nicht.

Aber es ist schon bitter, wenn ein Inkassounternehmen derart polemische "News" veröffentlicht. :-? Herr Roxxxxal bekommt dabei sicherlich Angst. :scherzkeks:

Für die unfreiwilligen Kunden ändert sich jedoch gar nix. Bevor Mahnbescheide in grösserer Anzahl ausgestellt werden wird noch viel Wasser den Rhein lang fliessen. ;) Solange müssen halt geschwärzte Urteile herhalten.

Viele Grüße,
Jens
 
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Jetzt, da der erste Nebel verstrichen ist, wirken die "news" auf mich so:

Wenn ein Unternehmen, das sich nach außenhin bislang seriös präsentiert (ich meine die HP), plötzlich emotional bis polemisch wird, muß es schwer getroffen oder angeschlagen sein (?).

Aber ich dachte die hören auf und machen unter neuem Namen woanders weiter? Wieso dann überhaupt die Aktualisierung???

Gruß
Harvester
 
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Aber ich dachte die hören auf und machen unter neuem Namen woanders weiter? Wieso dann überhaupt die Aktualisierung???
Nun, wie das OLG Frankfurt mitteilte, wurde gegen den am 21.07.2007 erfolgten Widerruf der Inkassoerlaubnis Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt/M. erhoben. Diese Anfechtungsklage habe aufschiebende Wirkung, sodass die Gesellschaft weiterhin zur Ausübung der Inkassotätigkeit berechtigt ist. Der Präsident des Amtsgerichts Frankfurt vertritt in dieser Angelegenheit das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. (Zitat OLG Frankfurt)

Die "Verlagerung" von Eschborn nach Mainz sowie die Einrichtung der neuen dortigen Geschäftsstelle (im Augenblick weist nur ein Papierschild auf das Unternehmen hin) dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen.

Das "Weihnachtsgeld" wird aber wohl sehr dringend benötigt. Deshalb schiesst man nochmals aus allen Rohren, um möglichst viel Kohle einzufahren.
 
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Solange ein Betrüger nicht rechtskräftig wegen Betruges verurteilt ist, darf man ihn nicht Betrüger nennen,
Nicht mal dann. Erlaubt ist nur die Sachausage : der xy ist wegen Betruges verurteilt.
Erfolgreicher und auch mit weniger Gefahren für den Meldenden läuft es z.B. so:
Bei Strafanzeigen empfehlenswert
"ich möchte folgenden Tatbestand zu Protokoll geben und bitte um strafrechtliche Würdigung"
 
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Hallo,

ich habe die DIS-News auch mit Interesse gelesen. Wirklich schade, daß weder Aktenzeichen noch Gerichtsorte der (natürlich echten) Urteile angegeben sind.
Ich wüßte zu gerne, welches gericht so entscheidet.
Dem gegenüber steht ein ganz anderes Urteil aus Frankfurt:

[.....]

Ein Bußgeld wird auch hier angedroht, aber nicht dem "Kunden" der DIS.
Ich hoffe, daß damit auch beim Letzten die Angst verflogen ist.

Gruß
 
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Arbeiten unterschiedliche Gruppierungen des Einschüchterungsgewerbes neuerdings zusammen?

"Viper Media LLC" wetzikon - Google-Suche

Es könnte natürlich auch sein, dass die Postanschrift eines dort nicht existenten Servicecenters für die Ausbeute egal ist und man einfach was Repräsentatives schreibt.
 
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Die gestellte Frage kann man wohl entscheiden. Ich habe von einem verschmutzungsfähigen Mailkonto den Support um Erklärung der Zahlungsmöglichkeiten gebeten. Der Support besteht nur aus einem Mailresponer mit Universal-Bedrohung.

Die Zahlungsmöglichkeiten sprechen für die Taschengeldbande, die aufgrund vorliegender Erfahrungen auf Pseudofirmen in Graz oder Umgebung verzichtet.
 

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Zumindest gibt es in Kent, Ohio keine Viper Media LLC
Meine Kristallkugel kennt eine einschlägige Firma in Kent, Ohio - aber das war eine andere Baustelle (an die man sich kaum noch erinnern kann). Die Uni in Kent ist auch in dieser Ecke. Und die Telefonnummer ist ja geblieben.
 
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Zur "News" vom 9.12.:

Wie schnell sind eigentlich deutsche Landgerichte, wenn es um Weihnachtsmärchen geht?

Bekannt ist ein Fall, dass am 22.10.08 eine Erklärung mit ähnlichem Hintergrund gewünscht wird:

DIS - Deutsche Inkassostelle mahnt Vater eines minderjährigen Opfers ab. - News - Nicht Abzocken e.V.

Da war man bescheiden und wollte 5.000 Euro pro Wiederholungsfall.

Zugleich hätte ein Fall, der aktuell zur Entscheidung gekommen wäre, aus dem letzten Jahr oder wenigstens aus dem Jahresanfang resultieren müssen. Und das LG hätte mal eben 250.000 Euro pro Wiederholungsfall angesetzt? Würde ein LG noch das Unterschreiben verlangen? Setzen die nicht einfach fest?
 
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Guten Abend zusammen ich habe ein problem und suche ein rat von euch folgenes:nachbarschaft24.net habe mich vor 1 jahr angemeldet und habe die erste zahlung bezahlt und samstag kam die nächste 100 euro wieder was komisch ist ich hatte nicht mal die chance die hauptforderung zu zahlen von 54,00 euro sondern die firma inkasso hat mich sofort angeschreiben und muss 100 euro zahlen geht es da mit richtigen dingen zu ich habe agb angeklickt und die 1 zahlung gezahlt es handelt sich angeblich um ein 2 jahres vertrag aber es ist doch kein echter vertrag mit unterrschrichft im brief des inkasso stand : sie haben auf die vertragliche verteinbarung bereits eine zahlung geleistet und damit die forderung anerkannt
 
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Voraussetzungen für die Registrierung sind:
• Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
• Theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder in den Teilbereichen die
abgedeckt werden sollen
• eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
250 000 Euro für jeden Versicherungsfall.
Neu ist, dass registrierte Inkassounternehmen künftig ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen dürfen, und zwar bis zur Abgabe an das Streitgericht. Eine Erstattungspflicht des Schuldners für die Vergütung des Inkassounternehmens besteht aber nur bis maximal 25 Euro.
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/.../Gewerberecht/RechtsdienstleistungsGesetz.pdf

Das kann ja heiter werden.
 
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Dazu liegt mir ein recht aktuelles Schreiben von Frau Zypries (bzw. ihres "persönlichen Referenten") vor:
[...] Ihre Hinweise und die von Ihnen geschilderten Sachverhalte haben sowohl das für das Wettbewerbsrecht als auch das für das allgemeine bürgerliche Recht zuständigen Referate des Bundesministeriums der Justiz zur Kenntnis genommen. Ich beschränke mich als zuständiger Referatsleiter für den Bereich des Inkassowesens in meiner Antwort auf Ihre Ausführungen zum Inkasso.

Der Gesetzgeber hat errst jüngst mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) die Grundlagen für das Inkassogewerbe neu geregelt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat insoweit das alte Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zum 1. Juli 2008 abgelöst.

Danach bestehen für Inkassounternehmen weiterhin besondere Zulassungsvoraussetzungen und die Möglichkeit, beim Vorliegen unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs (also insbesondere auch bei unseriösen Inkassomethoden) die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG zu widerrufen mit der Folge, dass Inkassotätigkeiten nicht mehr zulässig und Zuwiderhandlungen nach § 20 RDG bußgeldbewehrt sind.

Zuständig für die Registrierung und ihren Widerruf sind die Landesjustizverwaltungen; die genauen Zuständigkeiten in den einzelnen Ländern können Sie unter Justizportal - Verfahren in Erfahrung bringen. Dort werden ab dem Ende der Übergangsfrist, also ab dem 1.1.2009 auch alle in Deutschland erlaubter Weise tätigen Inkassounternehmen auf einen Blick abrufbar sein.

Diese Transparenz zusammen mit den Möglichkeiten der Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden, die gegenüber der früheren Rechtslage in vielen Bundesländern konzentriert und überwiegend auf der Ebene der Oberlandesgerichte angesiedelt wurden, gewährleisten, dass die "schwarzen Schafe" unter den Inkassounternehmen - vorausgesetzt, es gehen substanziierte Beschwerden ein - vom Markt entfernt werden können. Daneben bestehen bei betrügerischem Verhalten die Sanktionen des allgemeinen Strafrechts.

Durch die Neudefinition des Begriffs "Inkasso" in § 2 Abs. 2 RDG wurden darüber hinaus Schutzlücken, derer sich unseriöse Inkassounternehmen in der Vergangenheit teilweise bedient haben, geschlossen und der gesamte Bereich der Forderungsbeitreibung engmaschig gesetzlich reguliert.

Ich bitte Sie, sich mit konkreten Beschwerden über einzelne Inkassodienstleister unmittelbar an die jeweilige Registrierungsbehörde zu wenden, damit von dort aus die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.
:wall:

....und sie mahnen immer noch.....

[Oh what a day, late July back in 2007....]
 
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Nonsense poetry by Christian Morgenstern
Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im Klaren:
Wagen (= Inkasso ) durften dort nicht fahren ( = stalken ) !

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schliesst er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
Genau so kommen die mir auch vor: Nicht sein kann, was nicht sein darf.
 
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