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ist das so richtig
Also ich lösche alle Spam-Mails, Bettelbriefe, Gewinnversprechen und sonstigen elektronischen Müll und hatte noch nie anschließend ein Problem!Also wenn du ich wärst würdest du das einfach so lassen und die mail einfach löschen ist das so richtig
heißt jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz , ist aber dasselbe in grünDas deutsche Rechtsberatungsgesetz
Also wenn du ich wärst würdest du das einfach so lassen und die mail einfach löschen ist das so richtig
Neuerdings tritt angeblich auch ein Reisender für die Firma Netsolutions trading FZE auf.Der Reisende aus dem Morgenland, der als Vertreter der Firma Netsolutions FZE ...
Heise fand heraus:Ich gehe natürlich nicht davon aus dass die Handypaybetreiber gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstossen werden und sich wegen der doch im Einzelfall geringen Beträge z.B. wegen Prozessbetruges strafbar machen werden. Von daher werden die Betreiber im Prozess sicherlich keine "falschen" Fenster vorlegen.
Andererseits finde ich im Netz das angebliche Zitat aus einem Urteil bei einem AmtsgerichtDie URL für diesen Seitenaufruf lautet "http://www.nachbarschaft24.net/?x=y&mailid=5299&perso=1". Hier erscheint der Kostenhinweis in magerem Blau auf graublauem Grund. Ruft man hingegen "www.nachbarschaft24.net" direkt auf, sieht man den Hinweis in Fett. Im Klartext: Hier hat der Websiteprogrammierer einige Mühe darauf verwendet, die Verschleierung der Kosten zu verschleiern.
welches sich auf die Angaben eines Firmenvertreters stützt. Ich frage mich also, wie die als Beweis vorgelegte Startseite mit der deutlichen Preisinformation ausgesehen haben mag.Deutlich ist auf der Startseite zu erkennen, dass bei Anmeldung nach 14 Tagen 9,- € Monatsbeitrag für zwei Jahre fällig werden (Zitat aus der Urteilsbegründung).
Es ist leicht,unwahre Behauptungen in den Raum zu stellen,Tatsachen zu verdrehen oder andere zu diffamieren,wenn man sich in der Anonymität verbergen kann.
Man beachte diesen Satz
Ohne Worte:-p
EOS Solutions: BDIU distanziert sich von Beitreibung für Abzock-Unternehmen
Das Wettbewerbsrecht gäbe den seriösen Unternehmen einige Möglichkeiten. Schade, dass die nur zusehen.
Erstaunlicherweise enthält die Mitgliedliste des BDIU einschlägig bekannte Unternehmen. Da sieht man ja mal wieder wie wunderbar Selbstkontrolle funktioniert.
BTW: Sind nachfolgende Normen mittlerweile verbandsweit akzeptiert?
Star Trek - Ferengi-Erwerbsregeln