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Wieso, es sind sicher schon dutzende Male die Infolinks gepostet worden.Ich habe alle eure Beiträge gelesen und bin total verunsichert.
Die Links zu allen Ratschlägen stehen oben auf der Seite. Lesen mußt du sie schon selberIch hoffe es kann mir jemand einen guten Rat geben!
Das ist deine Entscheidung, die dir niemand hier abnehmen darf ( Rechtsdienstleistungsgesetz)Tja und nun wieder die Frage: Was macht man am Besten?
Was könnte passieren, wenn ich gar nicht reagiere?
Könnte Schweigen als Zustimmung oder gar Anerkenntnis des Vertrages gewertet werden? NEIN, denn Schweigen im Rechtsverkehr hat grundsätzlich gar keinen Erklärungswert. Wo kämen wir da hin - nur weil irgendein bescheuerter Hansel glaubt, Kohle zu bekommen, muss ich dem doch nicht widersprechen
Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.
Wenn Du eine dieser Seiten meinst:In diesem Forum wird z. B. geschrieben, dass man auf diese Schreiben am Besten nicht antwortet. Allerdings habe ich auf andere Seiten schon gegenteiliges gelesen.
Was gebt ihr mir für Tipps dazu.
EOS Solutions: BDIU distanziert sich von Beitreibung für Abzock-UnternehmenDie Berichterstattung über unseriöse Versender und Abzock-Gewinnspiele häuft sich. Oftmals werden Inkassounternehmen genannt, die für derartige Anbieter Forderungen beitreiben. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) distanziert sich von derlei Praktiken.