Sehr geehrte Damen und Herren,
Dank für Ihre Warnungen im Internet vor den im Betreff erwähnten Gaunern.
Im Juni habe ich eine Rechnung der
Connection enterprises per E-Mail mit Hilfe Ihres Musterschreibens und moralisch unterstützt von der hiesigen Verbraucherzentrale abgewimmelt.
Daraufhin erfolgte bis zum Montag dem 24.11.08 nichts, dann erhielt ich eine briefliche Mahnung der Deutschen Inkassostelle, unterschrieben von Herrn Polzin, der nunmehr einen um c 40% höheren Preis bei mir eintreiben wollte, und zwar zur Einschüchterung versehen mit der Internet-Adresse [noparse] www.aktuelles-inkassorecht.de [/noparse] , wo angebliche Urteile von einem sächsischen und einem andern Gericht dargestellt waren (wesentliche Daten geschwärzt), wonach der Preis der sog "Serviceleistung" auf der angegebenen Seite "offensichtlich" sei und der beklagte User seine "Schuld" bei dieser Firma bzw bei
Connection enterprises zu begleichen hätte.
Doch etwas verunsichtert, recherchierte ich nochmals im Internet und sah auf einschlägigen Seiten, dass die Deutsche Inkassostelle bereits angezählt zu sein scheint und im
Oktober 2008 eine weitere Einstweilige Verfügung kassiert hat, auf der Basis dessen, dass die verfügende hessische Richterin bezweifelte, dass die "Gläubiger"-Firma
connection enterprises überhaupt existiert, und dass sie die ganze Mahnerei der DIS allem Anschein nach als B[...]g einschätzt.
Deutsche Inkassostelle kassiert erneut einstweilige Verfügung! - News - Nicht Abzocken e.V.
Ich hätte drei Anliegen:
1) Vielleicht wäre es nützlich, auf Ihrer Seite
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenÜbersicht.htm
auch einen Hinweis auf diese Einstweilige Verfügung vom Oktober 2008 anzubringen.
2) Ich wäre Ihnen für Ihre Einschätzung der Urteile der Seite [noparse]www.aktuelles-inkassorecht.de/"[/noparse]] dankbar (oder für ein Link auf eine klare Einschätzung, falls vorhanden).
3) In dem vom 4.11. datierten, erst 20 Tage später bei mir eingegangenen Mahnschreiben der DIS wurde ich ferner aufgefordert, auf der Seite [noparse]www.deutsche-inkassostelle.de[/noparse] eine Datei "Schuldner-Login" zu öffnen, um Einzelheiten über meinen Fall zu erfahren; falls mein Verfahren mittlerweile eingestellt sei. Ich habe natürlich nichts dergleichen getan, da mir schien, dass ich ja bereits mit dem Einloggen eine Art Anerkenntnis meines Status als angeblicher "Schuldner" abgelegt hätte, was ich ja auf keinen Fall gewollt hätte. Sehe ich das richtig und wäre Herr Polzin nicht auch schon wegen dieser neuen Falle juristisch zu belangen?
Mir scheint bei diesen Methoden der unlauteren Einschüchterung, je eher Herrn P. die Lizenz entzogen würde, desto besser.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Adresse]