Sehr geehrter Herr P., sehr geehrter Herr M.,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom **.03.2008 fordere ich Sie hiermit auf, die geltend gemachte Forderung auf gerichtlichem Wege einzufordern. Den Mahnbescheid hatten Sie zwar freundlicherweise schon ausgefüllt, jedoch würde dieser Mahnbescheid spätestens durch den angeblichen Schuldner (also mich) vor Gericht erfolgreich angegriffen werden. Offensichtlich haben Ihre Mitarbeiter wenig Erfahrung im Umgang mit Mahnbescheiden, denn sonst wäre ihnen aufgefallen, daß die Zeilen 11 bis 16 fehlerhaft bzw. überhaupt nicht ausgefüllt wurden.
Deswegen habe ich mir erlaubt, Ihnen einen fertig ausgefüllten Mahnbescheid beizufügen, den Sie lediglich noch zu unterzeichnen und im ebenfalls beigefügten fertig adressierten und frankierten Briefumschlag an das für Sie zuständige Mahngericht zu senden brauchen.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, daß ich im Falle, daß Sie nicht den gerichtlichen Weg zur Geltendmachung einschlagen, davon ausgehe, daß die Forderung unberechtigt ist. In diesem Fall werde ich nach Ablauf des 21. Tages (gerechnet ab Zustellung dieses Schreibens an Sie) Strafanzeige wegen versuchten B******* gegen Sie beide persönlich erstatten. Zur Untermauerung meines Verdachtes werde ich die Staatsanwaltschaft natürlich auf die unzähligen Betroffenen in diversen Internetforen hinweisen und diese als Zeugen für meinen Vorwurf benennen.
Mit freundlichen Grüßen"