Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Aber ich möchte doch auf deren Email reagieren, denn gar nicht zu reagieren, wäre denke ich auch nicht der richtige Weg. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag.
Danke für eine Antwort.

Warum möchtest Du reagieren?
Was ändert sich, wenn Du reagierst? Schau Dich im Forum um, viele Betroffene haben wie ein braver Bürger reagiert und die Anbieter nebst Inkassobüro und Anwälten haben auf stur geschaltet. Die "Anbieter" mahnen oft sogar frech weiter, auch wenn Betroffene bezahlt haben. Warum soll man diesen "Geschäftsleuten" welche sich in der Wüste verstecken, Respekt zollen?!

Hier lesen oder hier angucken

Danach sollte klar sein, was man tun soll... oder was nicht.
Ein klares "Tu dies" oder "Tu das" wirst Du hier nicht bekommen, ist wegen des Rechtsberatungsgesetz in Deutschland nicht möglich, aber obige Links sollten Betroffene mit der Nase drauf stossen. :wink:

LG
wahlhesse
 
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erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort an "wahlhesse". Vor allem für Ihre Geduld. Da ja wirklich schon sehr viele annähernd die gleiche Frage wie ich gestellt haben. Es ist halt die Unsicherheit, die einen plagt, und die Machtlosigkeit. Oder vielleicht ist man doch nicht sooo machtlos. Was ich mich nur frage, ist, warum der Staat nicht eingreift. Oder nicht einmal die Medien darauf aufmerksam machen. Dies ist ja ein richtiger [......] und skanadalfall. Warum gibt es keinen TV-Beitrag von z.B. "Monitor". Es gibt doch in unserer Zeit viele Möglichkeiten, sämtliche Bürger eines Landes auf so etwas aufmerksam zu machen. Denn wenn ich nicht zufällig auf dieses Forum gestoßen wäre, hätte ich in meiner Naivität gestern auch schon bezahlt. D.h. bei mir war es 5 vor 12.
Vielen Dank und liebe Grüße

Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
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Hallo,
muss mich leider noch mal zu dem Thema melden, das ich vergessen habe zu erklären, warum ich auf die emal-Rechnung reagieren möchte. Habe auf ZDFheute.de (Archiv vom 13.10.2007) folgendes gelesen:
„Der Nutzer sollte nach Erhalt der ersten Rechnung allerdings sofort schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, rät Axel Kossel vom IT-Fachblatt c't.“
Daher ist es mir so wichtig, den [......] schriftlich zu widersprechen. Aber per Email habe ich keine Chance, da ich keine Emai-Adresse finden kann. Dann wohl doch per Post (habe nichts dagegen, die Deutsche Post zu unterstützen, ist ja wenigstens ein seriöser Betrieb).
Noch einen schönen Tag und wenn jemand noch einen Tipp hat, bedanke ich mich jetzt schon mal im Voraus.

Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
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Hallo Tamina (Thrad 342),

sie haben eine Email zurück an die Nachbarschaft24 mit dem Widerruf geschickt. Könnten Sie so freundlich sein und mir auch die Emailadresse mitteilen? Hat es überhaupt geklappt? Haben Sie im Moment Ruhe?
Danke und LG
 
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Warum gibt es keinen TV-Beitrag von z.B. "Monitor".
Der gute Mann, der als mutmaßlicher Drahtzieher dieser Geschichte(n) im Hintergrund steht, war bereits zweimal Gegenstand von Berichterstattungen vom ZDF ("Der WISO-Reporter ermittelt"). Dazu hatte man die Geschäftsräume in der Schweiz besucht und auch die Büros der DIS (damals noch in der Frankfurter Rossertstraße).

Außerdem war auch BIZZ in den Schweizer "Geschäftsräumen" zu Gast!

Selbstverständlich wurde das ZDF auf die neuerlichen Projekte aufmerksam gemacht. Dort ist man es aber anscheinend leid, die Dinge ständig zu verfolgen und anzuprangern, ohne dass die zuständigen Behörden endlich mal reagieren.
(O-Ton: "Wie oft sollen wir denn da noch tätig werden? Ich kann diesen Namen nicht mehr hören"). :cry:
 
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„Der Nutzer sollte nach Erhalt der ersten Rechnung allerdings sofort schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, rät Axel Kossel vom IT-Fachblatt c't.“
Der Ratschlag ist sicher ein seriöser Ratschlag von einem seriösen Fachmann für einen Geschäftsvorfall zwischen zivilisierten Partnern. Da muss nun jeder selbst einschätzen, ob sein Geschäftspartner in diesem speziellen Fall das genannte Kriterium erfüllt. Für seriöse Geschäftspartner ist es eher ungewöhnlich, dass ein deutsches Amtsgericht vor deren Mahndrohschreiben wegen offensichtlichem Schwachsinn warnt.

Der Ratgeber der ARD argumentiert etwas angepasster.
 
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Die haben doch auch sicher die Frechheit, dass wenn man ihnen diese Abmeldung innerhalb der 14 Tagen schickt, dass sie dann sagen: "Sie waren schon mal eingeloggt, also haben sie unsere Dienste genutzt, Pech gehabt!"
Sowas traue ich denen voll zu.

Also ich bin froh, dass ich mit der Sch***** nicht alleine bin und wenn die uns alle verklagen wollen, die nicht bezahlen, dann haben sie verdammt viel zu tun. Aber da sie sich eh in ihrem Briefkasten verstecken, werde ich die Briefe immer wegwerfen, auf besser Zeiten hoffen und mich auch in meinem Briefkasten verstecken *gg*.
 
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danke dvill, genau das hab ich gemeint, die haben echt an alles gedacht.

Sag wie schaut es den mit Österreich aus, von der rechtlichen Lage her im Bezug auf N24 ?

lg Bellerophon
 
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Würde mich interessieren, ob es in Dubai die Todesstrafe gibt (ach, das war ja Texas), oder ob einem die Händ abgehackt wird (ups, das war ja Saudi Arabien).
Jetzt weiß ich auch, warum die ihren Sitz nicht in Jeddah oder irgendwo in Texas haben.
Aber mal eine ganz andere Frage: wie kann es sein, dass sich so eine seriöse und große Bank wie die Commerzbank dafür hergibt und deren Konto führt.
Einen angenehmen Tag noch
 
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Heute kam ein zweiter Mahnbrief von der DIS. Dieser enhielt eine Aufstellung der geforderten Kosten, eine Aufstellung der evtl. Gerichtskosten, falls ich nicht bezahle (was ich auch nicht vorhabe.) und ein Antag auf Ratenzahlung.

Auf der ersten Seite ist noch von einem Betrag von 89,95€ die Rede und im Ratenzahlungsantrag schon von 100,51€.

Und dann noch dieser Satz:
"Da unsere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchten wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden."

Mich sehr schätzt??? Hört sich an als ob Sie ohne mich bzw. uns nicht leben kann :sun:.
 
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Natürlich wollen die eine Einleitung eines Gerichtsverfahren verhindern. Weil dann würde ratzfatz das Geschäftsmodell der "Anbieter" platzen wie eine Seifenblase. Daher beschränken die sich lieber aufs Drohen. Leider lassen sich noch zu viele Betroffene davon beeindrucken... schade eigentlich.

LG
wahlhesse
 
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Und dann noch dieser Satz:
"Da unsere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchten wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden."
Aus der Rubrik Heiteres zum Wochenende. Die DIS kann nicht vor Gericht ziehen,
nur der/die Forderungssteller und dann müßten die hessischen Wüstenbeduinen endlich mal die Hosen runterlassen.
 
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Und dann noch dieser Satz:
"Da unsere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchten wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden."
Heißt übersetzt:
Mensch, latz endlich freiwillig die Kohle rüber, denn vor Gericht würden wir wohl eins auf den Beduinenturban kriegen... :-D
 
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Sag wie schaut es den mit Österreich aus, von der rechtlichen Lage her?
Dieser Link erklärt eigentlich alles:
http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=718

Es gibt zwar oft kleine Unterschiede im Detail, aber die Position des Verbraucheres ist mit Sicherheit nicht schlechter. Dieser Link beschreibt die rechtliche Lage ganz genau. Juristisch sauber gemacht. Allerdings zwei Anmerkungen dazu:
verbraucherrecht.at schrieb:
Wer sich sicher ist, dass er sich nie auf der entsprechenden Seite angemeldet hat und trotzdem Rechnungen erhält, sollte Strafanzeige bei der Wirtschaftspolizei erstatten.
Man kann davon ausgehen, dass wohl in den seltensten Fällen was rauskommt. Erst recht wenn gegen Firmen ermittelt wird, die außerhalb der EU liegen. Die Polizei allerdings wird für nix und wieder nix beschäftigt und andere, notwendigere Dinge bleiben auf der Strecke.

Es werden auch einige Musterbriefe (gelten nur für Österreich) angeboten. Das ist gut. Allerdings ist es mittlerweile höchst umstritten, ob es Sinn macht, eingeschriebene Briefe in alle möglichen Weltgegenden zu versenden.
 
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Oft kommt dann zum Schluß der Mahnspirale auch noch eine Mahnung, wo die Begleichung eines ermäßigten Betrags angeboten wird, "um die Sache aus der Welt zu schaffen".
Reagiert man dann immer noch nicht, ist die Sache dann regelmäßig auch so aus der Welt geschafft. Die D.I.S. darf als Inkassobüro kein Mahnverfahren einleiten, die Wüstensöhne machen es auch nicht. Wie sollten sie auch - ohne zustellfähige Anschrift.
 
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Die Bande unterhält zum allem Überfluss ein nicht zuständiges Servicezentrum in einer halbwegs zivilisierten Weltgegend. Daran sieht man, wie das Geschäft läuft. Wer seine Rechte kennt, verhandelt nicht mit Nicht-Zuständigen.
 
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