Bitte übermitteln Sie uns innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens
eine Kopie der Anzeigenbestätigung bzw. das polizeiliche Aktenzeichen der
Strafanzeige gegen Unbekannt.
Wir werden die Verfolgung dieser Angelegenheit solange zurückstellen, bis
die zuständige Staatsanwaltschaft über die vorliegende IP-Adresse(und die
zur Vertragsbestätigung genutzte E-Mail-Adresse
[email protected], den tatsächlichen Verursacher festgestellt
haben wird. Dies geschieht in der Regel unverzüglich(siehe Beschluss
Darmstädter Staatsanwaltschaft, 24.08.2007, Geschäftszeichen ER 289/06 - 323
Js 33584/06, in: [noparse]www.aktuelles-inkassorecht.de[/noparse]. Nur wenn sich herausstellt,
dass nicht Sie bzw. nicht eine für Sie handelnde Person der Verursacher war,
können wir die Angelegenheit hier abschließen.
Bitte beachten Sie, dass eine fälschlich getätigte Anzeige bei der Polizei
als Straftat gemäß §§ 145 d, 164 StGB (Vortäuschen einer Straftat, falsche
Verdächtigung) verfolgt werden kann.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir bei nicht rechtzeitiger
Übermittlung des oben genannten Beleges sofort weitere Mahnschritte gegen
Sie in Gang setzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Geschäftsführung: U. P.
HRB-Nr.: 77296 Frankfurt a.M.
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn