Happy Passion GmbH

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Hab ja hier im Forum schon einige zweifelhafte Unternehmen gesehen, aber
die stehen auf der "Hitliste" von Dreistigkeit und Unverfrorenheit ganz oben.
 
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[H***]! So deutliche Worte ;)
(Irreführender Ausdruck des Erstaunens wurde editiert (aka))
 
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Link editiert.

Grund:
Der im Link zu Heise erwähnte distanzierte sich in einer PN ausdrücklich von der "B******firma" Happy Passion GmbH.
Letzte Handelsregister-Meldung (03.09.2007)
28.08.2007 (3085)
Happy Passion GmbH, in Frauenfeld, CH-270.4.013.846-3
 
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Der im Link zu Heise erwähnte distanzierte sich in einer PN ausdrücklich von der "B******firma" Happy Passion GmbH.
H***! Der im Link zu Heise erwähnte ist doch sonst nicht so öffentlichkeitsscheu und früher hat er sich klar geäußert. Hier geht ja wohl auch keiner davon aus, dass ein so dreistes Projekt auch nur von einem Partner des bei Heise erwähnten durchgezogen werden würde... (um es noch deutlicher zu machen: Gerade weil der bei heise erwähnte ja unstreitig Partner/Supporter der Frauenfelder war, ist er ganz natürlich immer (noch) die erste Anlaufstelle, um zu erfahren, was die "Jungs in und um Frauenfeld" so tun und nicht lassen. Aber er ist natürlich keineswegs verantwortlich für irgendwas - das ist ja hoffentlich allen klar.)

(Ausruf des Erstaunens editiert, um Missverständnisse zu vermeiden (aka))
 
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Hallo
Uns ist der gleiche scheiß passiert, habe jetzt schon die 3 Mahnung von Happy Passion bekommen.
Wollte mich mit denen in Verbindung setzen, aber die E-mail Adresse ist nicht gültig.Muß ich das bezahlen???
Was soll ich tun???
 
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Hallo
Uns ist der gleiche scheiß passiert, habe jetzt schon die 3 Mahnung von Happy Passion bekommen.
Wollte mich mit denen in Verbindung setzen, aber die E-mail Adresse ist nicht gültig.Muß ich das bezahlen???
Was soll ich tun???
Mit ein wenig lesen hier, wärst Du z.B. auf folgende Links gestoßen.

http://de.youtube.com/watch?v=Czf-TcAyhY4

http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=18561
 
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Am Rande bemerkt ist die Seite ein gutes Beispiel, wie man ohne Programmierkünste die sogenannte Preisinformation sicher unter dem Bildschirmrand versteckt, so dass sie nur durch scrollen sichtbar werden kann, egal, welche Auflösung ein Kunde haben mag.

Der sichtbare Seiteninhalt ist eine Tabelle, deren Höhe mit 100% formatiert wird. Fertig. Passt immer.

Das Bild zeigt den Quelltext, bei dem der Seiteninhalt gekürzt ist. Die sogenannte Preisinformation folgt dann einfach nach der 100%-Tabelle.
 

Anhänge

  • 100%.jpg
    100%.jpg
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Hallo,
mal sehen was morgen passiert. Ich denke mal, das morgen zu 100% die nächste und wahrscheinlich nicht mehr so freundliche 2. Mahnung bei uns eintrudeln wird. Warten wir mal ab....
Gruss
Patty
 
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Solche "Optimierungen" beobachten wir schon lange. Dieses Beispiel fiel mir dadurch auf, dass ich auch auf meinem Schirm nichts sehen konnte. Ich habe den Monitor hochkant gedreht und sehe senkrecht 1600 Pixel. Da gibt es einen großen freien Bereich und keinen Fußtext ohne scrollen.
 
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hallo ich bin auch so ein Depp der geklickt hat nach dem in der Mail stand dass mein Nacktbild eingestellt wurde !
jo die wollen 98 Kröten von mir !
ich versteh ja - einfach net zahlen aber bissel Panik schieb ich trotzdem
 
Mal vorstellen will

Hallo mein Name ist Annett und ich bin neu hier und find es super dass es sowas gibt !
Ich habe grad Ärger mit Happy Passion ! und war schon knapp davor zu blechen aber nun werd ich mich sträuben !

Ich bin 26 und habe 2 Kids !
 
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Hallo,
habe ja letzte Woche bei der Seco Beschwerde eingereicht. Heute kam die Anwort. Denke mal, dass ist für uns alle von Interesse:

Sehr geehrte Frau...,

Für Ihre Anfrage bedanken wir uns bestens.

Wir erlauben uns, Sie auf unseren Flyer "Vorsicht vor Internetschwindlereien" zu verweisen und bitten Sie, diesen aufmerksam zu lesen. Er enthält auch einen Formulierungsvorschlag, wie auf allfällige Zahlungsaufforderungen reagiert werden kann.

Link zum Flyer: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7979.pdf und zur Pressemitteilung vom 2.5.2008 Vorsicht vor Spam-Betrügerei der Happy Passion GmbH!:
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=18561

Im Übrigen erlauben wir uns die nachfolgenden Bemerkungen:

1. Die Partei, welche über eine Webseite irrtümlich einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat, kann den Vertrag innerhalb eines Jahres seit Entdeckung des Irrtums - am besten schriftlich per eingeschriebenem Brief - anfechten, indem sie der Gegenpartei erklärt, sie sei getäuscht worden und den Vertrag deshalb als ungültig betrachte. Nach Schweizer Recht und auch nach deutschem Recht hat die Anfechtungserklärung die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge (Art. 23 ff. Obligationenrecht, http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf ).

2. Falls eine Inkassogesellschaft oder sonst ein Vertreter der Gegenpartei auf Bezahlung der fraglichen Geldforderung beharrt, sollte die getäuschte Partei auch gegenüber dem Vertreter der Gegenpartei auf die Ungültigkeit des Vertrags hinweisen.

3. Nur der Zivilrichter kann auf erhobene Klage derjenigen Partei, die am Vertrag festhält, in Kenntnis sämtlicher Umstände definitiv beurteilen, ob ein angefochtener Vertrag ungültig ist.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.

Freundliche Grüsse

*****, Rechtsanwalt
Ressort Recht
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
[email protected]
Gruss
Patty
 
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Hat irgendwer von euch einen Widerspruch an Happy Passion gemailt ?
Ich find nämlich keine Adressse wohin ich die richten kann !
 
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