Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Vielleicht auch noch Herrn XXX mitteilen, das bei allen genannten Firmen der Geschäftsführer ein und die selbe Person sein soll ??
 
So,

der von mir geschilderte Vorfall ist nun an unsere Compliance Abteilung weitergeleitet worden, und dort wird geprüft, ob Handlungsbedarf besteht...


ich halte Euch weiter auf dem Laufenden.
 
Der Ladex war ausverkauft, koxxte xur xoch 9 der bexötigtex 10 X's bekommex ;) Irgexdwo musste ich daxx da sparex ;)

Heute immer xoch xicht zu bekommex. Daher das x im Soxderaxgebot und sofort zugeschlagex.

x= Buchstabe zwischex M uxd O !!
 
abgeleh_t.gif


Danke....
 
HAS

Zurück zum Thema - die HAS/DWML versucht offensichtlich ihre Produkte auf gesunde Beine zu stellen.

Der übliche Dialer mit dem roten Türchen zeigt nun auch eine (tatsächlich beider RegTP) registrierte Nummer, die 090090000200. Der Registrierungsverpflichtete ist unser Userkollege "Matthias".
Schade nur, dass dann aber nicht die 0900er Nummer angewählt wird sondern eine 069-Festnetznummer und dass überhaupt die Einwahl jetzt so und nacher wieder anders erfolgt. Ein Feldversuch am lebenden Objekt so zu sagen, ohne Rücksicht auf Verluste bei den Internetanwendern.
 
DWM

Ich hab ebenfalls eine Rechnung der DWM erhalten, die ich ignoriert habe.
Mittlerweile kam schon die 2.Mahnung mit Inkassowarnung.
Ist es für eine Beschwerde schon zu spät?
Muss ich reagieren? Wenn ja, wohin schicke ich meine Beschwerde?
Auf allen 3 Briefen ist folgende Anschrift vermerkt:
DWM
BCM Box 3386
London WC1N 3XX

Bring doch nix, wenn ich nach London an ein Postfach schreibe, oder???
 
Re: DWM

Fonzi schrieb:
Bring doch nix, wenn ich nach London an ein Postfach schreibe, oder???
Warum nicht, wir haben doch nun das "vereinigte Europa".
Allerdings hast Du die 14-tägige-Widerspruchsfrist verstreichen lassen und da ist das nun auch noch wurscht - letztendlich haben hier im Forum viele darüber berichtet, dass die Widersprüche von Haus aus nicht beachtet werden.
 
Ich hab heut das erste Mal in dieses Forum geschaut und natürlich nicht alle 48 Seiten gelesen..
Vielleicht könnte mich jemand kurz informieren, wie ich mich verhalten sollte?
Danke!
 
Fonzi schrieb:
Ich hab heut das erste Mal in dieses Forum geschaut und natürlich nicht alle 48 Seiten gelesen..
Vielleicht könnte mich jemand kurz informieren, wie ich mich verhalten sollte?
Danke!
Weiter lesen.

Ich bitte um Nachsicht, aber diese Steilvorlage konnte ich nicht auslassen.
 
Fonzi schrieb:
Schade, ich hatte gehofft hier gibts brauchbare Antworten.

Wenn einer zu faul ist zum Lesen, wird er die brauchbaren Ratschläge nicht finden.

Anregung an die Forenbetreiber: Für diese Lesefaulen den Thread als Audiodatei ,
wie für kleine Kinder ;)

.
 
Re: DWM

Reducal schrieb:
Fonzi schrieb:
Bring doch nix, wenn ich nach London an ein Postfach schreibe, oder???
Warum nicht, wir haben doch nun das "vereinigte Europa".
Allerdings hast Du die 14-tägige-Widerspruchsfrist verstreichen lassen

Die Frist für die Ausübung des gesetzlichen Rechts, die angebliche Bestellung eines (Fernabsatz-)Vertrags mit der Digital Web Media Ltd. widerrufen zu können, dürfte noch gar nicht begonnen haben:

Die Widerrufsfrist beginnt nämlich nicht, bevor nicht schriftlich und in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form die Anschrift der Niederlassung der DWM Ltd., bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift der Digital Web Media Ltd. und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Namen eines Vertretungsberechtigten mitgeteilt wurde.
§§ 312c, 312c, 355 BGB, § 1 BGB-InfoV.

Eine Postfachadresse ist keine ladungsfähige (Unternehmens-)Anschrift, und der Name eines Vertretungsberechtigten der Digital Web Media Limited ist auch noch nie genannt worden.

Das alles spielt aber keine Rolle, denn die Digital Web Media Ltd. kann als e-commerce-Anbieter nicht belegen, bei der angeblichen Bestellung eine Möglichkeit zur Korrektur von Eingabefehlern geschaffen und den Kunden auf diese Möglichkeit hingewiesen zu haben. Durch diese (nicht mehr nachholbare!) vorvertragliche Pflichtverletzung beginnt eine Widerrufsfrist nicht nur nicht, sondern sie kann auch nicht mehr durch eine (sinnlose) Nachholung nachträglich in Gang gesetzt werden! --> (mindestens) sechsmonatiges Widerrufsrecht.
§ 312e BGB.

und da ist das nun auch noch wurscht - letztendlich haben hier im Forum viele darüber berichtet, dass die Widersprüche von Haus aus nicht beachtet werden.

Genau!

Ein vollständiges Ignorieren sämtlicher(!) Rechnungs-, Mahn- und Inkassoandrohungs-Schreiben hat noch niemals irgendjemandem geschadet.

gal.
 
Re: DWM

Reducal schrieb:
galdikas schrieb:
... der Name eines Vertretungsberechtigten der Digital Web Media Limited ist auch noch nie genannt worden.
Kleine Stichelei am Rande - auf den Rechungen nicht aber: http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/d...d=1338642&sScriptID=67®nr=90090000200-1338642

  • 1. (engl. für) Johann Schmidt
    2. unser Userkollege Matthias

Ist dieser Mr. J. S. ein Vertretungsberechtigter der DWM Ltd?
Laut Handelsregisterauszug ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=52009#52009 ) nicht. Und die Euro Line Deutschland GmbH ist "nur" ein (gegenüber der RegTP) Registrierungsverpflichteter, aber damit nicht berechtigt, die DWM Ltd. gegenüber ihren Kunden zu vertreten. Der Vertretungsberechtigte der Euro Line GmbH ( ihr Geschäftsführer Mattias M.) darf zwar die Euroline gegenüber der RegTP vertreten, aber nicht die DWM Ltd. gegenüber (angeblichen) Kunden, würde ich sagen.

gal.
 
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