GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

AW: GEZ-Gebühr für Internetfähige PC's

Viel schlimmer. Sie sehen in der Meinungsvielfalt des Internet eine ernste Bedrohung, von der sie nicht wissen, wie sie ihr begegnen sollen.
Diese Dummheit, gepaart mit Angst, sind ideale Voraussetzungen für Lobbyisten und Interessensverbände, sich das Netz durch passende Auftragsgesetzgebung nach ihren Vorstellungen zu formen.
Dem ersten stimme ich zu. Die Feststellung aber, es wäre Dummheit im Spiel, bestreite ich. Macht gründet sich seit Jahrhunderten (auch) auf einem Vorsprung an Information und in neuerer Zeit in der Möglichkeit seine Sicht der Dinge öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und weit zu streuen. Das Web egalisiert hier und stellt damit die alleinige Machtposition bisherigen Zuschnitts in Frage. Dies stellt aus Sicht der bisher allein Mächtigen einen Angriff dar, auf den reagiert werden muss und auf den man auch reagiert. Es hat zwar etwas gedauert, bis allgemein bekannt wurde, dass aus dem und durch das Internet Gefahr droht, die bisherige Machtverteilung in Frage gestellt wird, aber nun, wo dies bekannt ist, wird gehandelt. Das ist aber nicht dumm. Im Gegenteil: das ist konsequent (aus deren Sicht). Gerade deshalb sollte man das Bemühen von Politik, Kirchen, Wirtschaft, Verbänden, Gruppierungen und sonstigen Klüngeln um Machterhalt und damit den Willen zu Eingriffen nicht unterschätzen.

M. Boettcher
 
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Der Hirnriss x-ter Teil
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79845
Die Ärztekammer Berlin hat die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer in
Arztpraxen scharf kritisiert. "Diese Gebühren lehnen wir für niedergelassene Mediziner strikt ab,
weil sie absolut nicht gerechtfertigt sind", sagte Ärztekammer-Sprecher Sascha Rudat in einem
dpa-Gespräch. "Es ist wirklichkeitsfern anzunehmen, Ärzte und ihre Praxismitarbeiter hätten im
Arbeitsalltag Zeit, Radio zu hören oder fern zu sehen." Stattdessen bedeuteten die GEZ-Gebühren
mehr bürokratischen Aufwand und weitere finanzielle Belastungen.
Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die GEZ nur ausführendes "Organ" ist.
Verantwortlich und Urheber des Irrsinns sind ARD und ZDF.
 
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Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die GEZ nur ausführendes "Organ" ist. Verantwortlich und Urheber des Irrsinns sind ARD und ZDF.
Dass die ÖRs Urheber, sprich Forderer dieser Gebühren sind, OK, aber sind nicht eher sachverstandsfreie Politiker, die so einem Schwachsinn erst zu einer gesetzlichen Grundlage verhelfen, die eigentlich Verantwortlichen?
 
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aber sind nicht eher sachverstandsfreie Politiker, die so einem Schwachsinn erst zu einer gesetzlichen Grundlage verhelfen, die eigentlich Verantwortlichen?
Jein, wenn keine absurden Forderungen gestellt würden, würden diese nicht von
Politikern, in dem Fall den Länderchefs genehmigt werden.

Ist in etwa vergleichbar mit der Situation ungezogener Kinder. Wenn Eltern
den Wünschen und Forderungen ihrer Blagen ständig nachgeben, könnte man
den Eltern die Schuld am Fehlverhalten geben.
Die Frage ist halt, wielange die Eltern dem ständigen Genörgel und Geplärre
standhalten, und das Genörgel und Geplärre ist nervtötend...
Es geht noch etwas weiter, aber das ist mir zu heikel über weitere und engere
Verflechtungen zu spekulieren...
 
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Ich warte mal bis einer meiner Server für die GEZ rekrutiert wird.
Dann sehen wir weiter.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79938
SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig...
Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über
den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im
Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt. Beim Server-Housing sei
dies anders. Hier stellt der Kunde seinen eigenen Server im Rechenzentrum eines
Unternehmens unter und könne auch "körperlich zugreifen".
Irgendwie fehlen mir die passenden noch NUB zulässigen Ausdrücke
In Kafkas Romanen finden sich viele Passagen, die solche Denke beschreiben,
warum man dieses Affentheater auch mit kafkaesk beschreiben könnte
http://www.fakata.de/kafka/kafkaesk.htm
Erik:
"Kafkaesk ist etwas, was mit dem Verstand nur schwer zu verstehen, zu durchschauen und zu verfolgen ist. Man wird ohne Erläuterung in die Geschichte hineingeworfen. Es wird nichts erklärt und jeder bleibt nach Ende der Lektüre hilflos und rätselratend zurück."
 
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Die Anlehnung an Kafka trifft es sehr gut. Letzendlich kommt es vllt. so, wie so oft, man begreift die Dinge "ansatzweise" :gruebel:
 
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SWR schrieb:
Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig...
Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über
den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im
Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt. Beim Server-Housing sei
dies anders. Hier stellt der Kunde seinen eigenen Server im Rechenzentrum eines
Unternehmens unter und könne auch "körperlich zugreifen".
Eine sehr merkwürdige Unterscheidung, die in der Praxis wohl kaum zutrifft. Das liest sich für mich so, als bestünde zwischen dem Zugriff (Nutzung, Wartung) auf ein Leasing-Fahrzeug und einem gekauften Kfz ein Unterschied. Der in Co-Location betriebene Server wird dem RZ-Betreiber übergeben. Ob der einen Zutritt des Kunden zu den RZ-Räumen ermöglicht, hängt wohl vom Betreiber ab und muss sich nicht von dem Zugang zu Mietservern unterscheiden. Natürlich kann man am Ende des Co-Location-Vertrages von ISP die Herausgabe der Hardware verlangen, bei einem Mietserver nicht. Wenn das den Unterschied bzgl. der GEZ-Pflicht ausmachen soll, ist das ziemlich hanebüchen. Sonst sind ARD, ZDF und GEZ übrigens deutlich weniger großzügig. Selbst Lautsprecher unterliegen der GEZ-Pflicht, wie man bei gez.de nachlesen kann.

M. Boettcher
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/80896
Immerhin zeigen Länder, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
kennen, wie tief man im Fernsehen sinken kann. Aber ach, es häufen sich die
Alltagsabende und Wochenenden, an denen jeder über die GEZ an die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geleitete Cent schmerzt. Wenn
Traumpaare in der ARD um die Wette tirilieren, während so genannte
volkstümliche Musikanten und andere, eher minderbegabt Schlager darbietende
Figuren im ZDF vor sich hinjodeln, ergibt sich fast schon automatisch die Frage,
ob nicht in Wirklichkeit die Privatsender das wahre Korrektiv sind.
Es schmerzt, aber die privaten haben mittlerweile auch einen Tiefpunkt erreicht,
dass man wirklich darüber nachdenkt, TV ganz abzuschaffen, wenn da nicht der
PC wäre, der einem in jedem Fall zur Zahlung der Zwangsabgabe verdonnert.
 
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Wie ist denn jetzt nun eigentlich der aktuelle Stand ? Volle Fernsehgebühr für PC oder nur Radiogebühr ab 2007 ? Langsam bin ich fei echt verwirrt !

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http://www.call-magazin.de/multimed...internetfaehige-rechner-abgesegnet_19814.html
Nun ist es endgültig durch: Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer
haben am gestrigen Donnerstag (19.10.2006 Anm. d Verf) die GEZ-Gebühr für
internetfähige Rechner und Handys durchgewinkt. Damit muss jeder, der nicht
schon mindestens ein Radio angemeldet hat, ab Januar jeden Monat 5,52 Euro
zahlen.
PS: Was genau ein internetfähiger Rechner ist, ist allerdings nach wie vor ungeklärt.
( bei Servern z.B....)
 
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Ziemlich jede Firma zahlt GEZ Genühren. Das ist wohl für die GEZ ein Schuss in den Ofen, da kommt nix raus.
Bist Du sicher? Selbständige Ärzte, Rechtsanwälte, Freiberufler zahlen eher nicht. Zudem steht für Notebooks im Raum, dass der Grundstücksbezug fehlt, so dass für diese in jedem Fall extra zu zahlen ist. Interessant ist m. E., dass die Regeln, abweichend vom bisherigen Ansatz, überhaupt den Grundstücksbezug für Firmen vorsehen. Die Entscheider und Gierhälse in den Anstalten haben selbstverständlich gewußt, was passieren würde, wenn man etwa von Daimler Chrysler, dem Allianz-Konzern, der Deutschen Bank oder den Versicherungen für jeden PC eine Gebühr verlangt hätte. Also hat man die Konstruktion der Abzocke bewußt so gewählt, dass mit der Gegenwehr großer, einflußreicher Konzerne gar nicht zu rechen ist. Denn in der Tat ist das für die eine marginale, kaum spürbare Zusatzbelastung. Für Kleinunternehmer sieht das aber ganz anders aus. Und entgegen allen Beteuerungen: dem Gesetz nach muss ein Lehrer, der nur eine einzige schulische Tätigkeit mit einem "neuartigen Rundfunkgerät" durchführt, z. B. eine Mail an Schüler oder Eltern senden, den Text einer Aufgabe oder Arbeit verfassen, für dieses Gerät (PC) die Gebühr bezahlen. Denn die Befreiung für weitere Geräte gilt nur dann, wenn die Nutzung ausschließlich privat erfolgt. Genau das ist bei der Arbeitvorbereitung am heimischen PC aber nicht der Fall.

M. Boettcher

PS: natürlich bestreite ich, dass meine Geräte die Kriterien für "neuartige Rundfunksempfangsgeräte" erfüllen. Es dürfte dem GEZ-Schnüffler nahezu unmöglich sein, das Gegenteil zu beweisen. Denn rein kommt er hier nicht. Wenn das nun sehr viele so machen, dann ist die Folge, dass die Bereitschaft Gesetze einzuhalten, generell sinkt. Der Ehrliche ist dann der Dumme. Eine tolle Entwicklung!
 
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PS: natürlich bestreite ich, dass meine Geräte die Kriterien für "neuartige Rundfunksempfangsgeräte" erfüllen. Es dürfte dem GEZ-Schnüffler nahezu unmöglich sein, das Gegenteil zu beweisen.
So ist es.
Denn rein kommt er hier nicht.
Will er bestimmt auch nicht... http://www.hovawart-balou.de/images/boese.jpg
Wenn das nun sehr viele so machen, dann ist die Folge, dass die Bereitschaft Gesetze einzuhalten, generell sinkt.
Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht sinken.:rolleyes:
Der Ehrliche ist dann der Dumme. Eine tolle Entwicklung!
Alte Binsenweisheit. :-?

Gruß A. John
 
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Ich such grade eine vierbeinige Verstärkung fürs Team hier :)
OT:
Balou wäre da vermutlich nicht die beste Empfehlung. Er hängt zwar gerne mal den Breiten heraus, ist im Grunde seiner Seele aber eher sanftmütig.
Nichtmal einen Abmahnanwalt würde der beißen. (Die haben zu wenig Substanz).
Näheres gerne via P-Mail

Gruß A. John
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/82511
Die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro wird nur erhoben, wenn weder
ein Fernseher noch ein Radio vorhanden sind. Das ist bei den wenigsten
Privathaushalten, aber zum Beispiel bei vielen Arztpraxen der Fall. Auch
Freiberufler und Handwerker sehen sich zu Unrecht belastet – sie würden im
Dienst nun wirklich nicht fernsehen, halten sie der GEZ vor. "Es gibt einige, die
es tatsächlich nicht nutzen", gibt Flosbach zu, "und da haben wir dann schon
ein schlechtes Gefühl."
Irrsinn pur, kenne keine Arztpraxis, in der ferngesehen wird und wenn würde ich
einen großen Bogen drum machen. Die meisten Pcs in Arztpraxen sind nicht mal
im Ansatz für TV Empfang geeignet
Das "schlechte Gefühl" ist mehr als berechtigt.
 
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PS: natürlich bestreite ich, dass meine Geräte die Kriterien für "neuartige Rundfunksempfangsgeräte" erfüllen.
http://www.dihk.de/inhalt/download/merkblatt_rundfunkgebuehr.pdf
Als neuartige Rundfunksempfangsgeräte gelten in erster Linie
1...
2...
3...
4...
5. Server
...
...
Nach Auskunft GEZ
es sind auch solche PCs gebührenpflichtig, die weder mit mit einem Lautsprecher
noch einer Soundkarte ausgestattet sind. Begründet wird dies damit, dass
diese Geräte grundsätzlich in der Lage sind, Sendungen zumindest aufzuzeichen
Durchgewunken hat die Politik diese Regelung von der GEZ, samt den hirnrissigen
Auslegungen

PS:das war kein DDoS letztens, Heiko hat zuviel ferngesehn.
 
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http://www.dihk.de/inhalt/download/merkblatt_rundfunkgebuehr.pdf

Durchgewunken hat die Politik diese Regelung von der GEZ, samt den hirnrissigen Auslegungen
In vielen Diskussionen zum Thema erlebt man, dass Teilnehmer der Ansicht sind, es käme auf einen Internet-Anschluß des PC an. Selbst das ist nicht der Fall. GEZ und Anstalten "argumentieren", ein solcher Anschluß könnte bei Vorliegen von Schnittstellen (USB, seriell) problemlos hergestellt werden, z. B. durch ein Modem. Das man das auch erst einmal kaufen muss, wird natürlich geflissentlich übersehen. Mit dem gleichen "Argument" könnte man selbstverständlich auch eine Rundfunk- bzw. Fernsehgebührenpflicht für die begründen, die gar kein entsprechendes Gerät besitzen. Oder für alle Telefonkunden, die sich ja einen PC kaufen könnten. Warum sich die GEZ-Haie hierbei die letzten Jahrzehnte zurückgehalten haben, verstehe wer will. M. E. begründet aber genau dies einen Verfassungsverstoß; ebenso wie die Forderung einer Gebühr für Server ohne Monitor und ohne Soundkarte, einzig auf Grund des Anschlusses an das Internet und den vorhandenen Datenträger. Dass die Richter am BVerfG dies so bestätigen, ist m. E. dennoch recht unwahrscheinlich. Im Großen und Ganzen sind die nämlich integraler Teil des Irrsinns-Systems, das mit der ursprünglichen Idee dieser Republik nicht mehr viel gemein hat.

M. Boettcher
 
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Nachdem die Seite der VGRZ leider vom Netz genommen wurde, hier ein weiterer interessanter Link, der meine Ansicht (warum es letztendlich kaum jemanden interessiert) untermauert:

Gebühren-Igel: Wie wehrt man sich gegen die PC-Gebühr?


Und wer noch etwas Zeit oder gerade wieder Post vom Verein bekommen hat:

Kanne Kaffee kochen, die letzten Lebkuchen vom Weihnachtsfest ausbreiten, und Horizont erweitern (sehr sachlich und informativ, lohnt sich, aufmerksam zu lesen und den Links zum Thema zu folgen):

Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung" - Online lernen bei akademie.de

Link nochmal H I E R


Viel Spaß beim Lesen wünscht
Tonguru
 
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