GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

AW: GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

Der Irrsinn ist, dass selbst wenn er die Radios abgeklemmt hätte, die Gebührenpflicht -nach Ansicht der GEZ- nicht entfällt.

"Wieder Anklemmen müssen" ist sicherlich kein erheblicher technischer Aufwand.
Wenn man mein Autoradio von der Batterie abklemmt, muss man nach dem Wiederherstellen der Stromversorgung eine PIN eingeben.

M. Boettcher
 
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Beim Kunden anrufen müssen "Wassn Deine Pin vonnes Radio?" lassen die sicherlich auch nicht als "erheblicher technischer Aufwand" durchgehen.
Sicher nicht! Aber der Mechniker, der z. B. die Winterreifen aufzieht, wird es sich sicher zweimal überlegen, ob er den Stress mit mir - "Sie verd... I..... ! Glauben Sie D... eigentlich, ich kenne die PIN auswendig oder finde auf die Schnelle das verd... Handbuch?" - riskiert. Lieber zahlt der freiwillig GEZ, ohne auch nur daran zu denken mit den Dreckfingern in die Nähe des Radios zu kommen :)

M. Boettcher
 
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Die Firma meines Vaters hatte vorige Woche Besuch.
Man stellte sich als Mitarbeiter des MDR vor (mit entsprechendem Ausweis) und wollte eine Befragung zum Ferseh- und Rundfunkverhalten durchführen.

So ganz nebenbei wurde gefragt, ob in den Betriebswagen Autoradios sind und ob im Büro ein Radio steht.

Ins Büro hat sie mein Vater nicht gelassen (Gott sei Dank).

Nach einer Weile outete man sich dann als Mitarbeiter der GEZ und bemerkte, dass für die Firma nur ein Autoradio angemeldet ist.

Ergebnis: Nachzahlung für 1 Jahr!:steinigung:

Auf Nachfrage sagte man uns, dass der Computer gebührenfrei ist, solange er in einem Büro steht und nur zu Bürozwecken genutzt wird.

Wir hatten da noch Glück. Im Nachbarort ist ein Fernsehhändler. Der darf für alle Radios und Fernseher im Laden nachzahlen. Fast 2000 €.

Was da wohl Media Markt, Saturn und die anderen zahlen dürfen?
 
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Man stellte sich als Mitarbeiter des MDR vor
Soviel zu der Unschuldsmiene der Sender, die ja immer behaupten mit den fragwürdigen
Methoden der GEZ Mitarbeiter nichts zu tun zu haben.
Die Ausweise sind ja wohl nicht aus Versehen ausgestellt worden sondern mit
vollem Wissen der damit verbundenen Täuschungsabsicht.
 
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heise online - 21.11.08 - Gericht: Verein muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
Auch Vereine, die für ihre Mitgliederverwaltung einen Internet-fähigen PC verwenden, müssen gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) seit dem 1. Januar 2007 "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" GEZ-Abgaben entrichten. Entsprechend meldete der norddeutsche Amateurmusikverein MSG Peine-Ilsede seinen Vereins-Rechner bei der GEZ an, reichte aber parallel beim NDR einen Antrag auf Gebührenbefreiung ein. Der NDR lehnte den Antrag jedoch ab, woraufhin der Vereinsvorsitzende Klage einreichte. Der Fall kam vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Verhandlung. Wie in früheren Fällen schlug sich das Verwaltungsgericht auf die Seite des Klägers.
 
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heise online - 22.11.08 - ORF verliert Kampf um Programmentgelt von Nicht-Seher
Wer die Programme des Österreichischen Rundfunks (ORF) nicht empfangen kann, muss auch kein Programmentgelt an den ORF bezahlen. Was für Außenstehende nahe liegend klingt, wurde vom ORF und seiner Inkasso-Tochter GIS bislang anders gehandhabt. Erstmals aber hat ein Betroffener nicht freiwillig gezahlt, sondern auf dem Rechtsweg eine höchstgerichtliche Entscheidung erfochten. Erst vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat der Mann Recht bekommen
"tu felix austria...."
 
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heise online - 24.11.08 - Gericht lehnt Rundfunkgebühren für gewerblichen Internet-PC ab
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie ein Internet-PC würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht heute.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,592436,00.html
Seit Januar 2007 wird sie erhoben, umstritten ist sie noch immer: An der GEZ-Gebühr für Internet-fähige Geräte scheiden sich die Geister - auch vor Gericht. In einem aktuellen Urteil zweifelt ein Verwaltungsgericht die generelle Rechtsgrundlage der Gebühr an.
 
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Gemein finde ich hier in Österreich, wenn man z.B einen Zweitwohnsitz hat, ein Gartenhaus etc, das man da auch noch mal die GEZ zahlen muß. Man kann ja schlecht, wenn man Single ist an beiden Orten gleichzeitig fernsehen. Man zahlt ja so und so schon die GEZ.

Jetzt gibts in Österreich so und so nur mehr die DVBT Box oder eben spezielle ORF Karten für den Satreceiver. So wollen die hier das schwarz sehen einschränken, bzw kann man über die Premiere Karte den ORF empfangen.
 
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https://www.echo-online.de/kundenservice/a_detail.php3?id=587816
Die GEZ hat keine hoheitlichen Befugnisse. Die als GEZ-Beauftragte auftretenden Außendienstmitarbeiter sind in der Regel auf Provisionsbasis arbeitende Beschäftigte der Rundfunkanstalten.
das erklärt einiges...
Sie dürfen zum Beispiel bei ihrer Suche nach „Schwarzsehern und -hörern“ keine
Wohnungen ohne Zustimmung des Besitzers oder Mieters betreten.
hört, hört...
 
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heise online - 13.03.09 - GIS verliert: Wiener Internetnutzer muss keine Rundfunkgebühren zahlen
Im österreichischen Streit um die Gebührenpflicht von Computern mit Internetzugang muss das GEZ-Pendant GIS (Gebühren Info Service, eine Tochter des ORF) einen Rückschlag hinnehmen. Die Finanzbehörde hat einen GIS-Bescheid, mit dem in Wien lebenden Deutschen Constantin E. Rundfunkgebühren vorgeschrieben wurden, ersatzlos aufgehoben. E. besitzt weder Radio- noch TV-Apparat, wohl aber einen Laptop mit Breitband-Internetanschluss.
...
"Für mich ist die Sache damit erledigt, auch wenn ich damit rechne, häufiger Besuch vom GIS zu bekommen", sagte E. zu heise online, "Der erfreuliche Bescheid ist keine endgültige Entscheidung über die Gebührenpflicht von Computern, aber er sagt viel über die Vorgangsweise des GIS-Außendienstmitarbeiters aus. Nur in der GIS-Amtsstube wird eine bloße Vermutung zu einer zweifelsfreien Feststellung." Das GIS war Freitagvormittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Das Verhalten der GEZ scheint also ein deuschsprachiges Phänomen zu sein...
 
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http://www.focus.de/digital/compute...-beruflich-genutzten-computer_aid_384317.html
http://www.heise.de/newsticker/Ober...-fuer-beruflich-genutzten-PC--/meldung/135249
Rundfunkgebühr: Computernutzer müssen zahlen - Fernsehen - Feuilleton - FAZ.NET
Computernutzer müssen zahlen
...Diesen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil nun noch einmal bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen (Az.: 7 A 10959/08.OVG).
...
Dies gilt nur dann nicht, wenn jemand im Büro oder in einem beruflich genutzten Auto ein Radio hat, für das schon Gebühren gezahlt werden.
 
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heise online - 03.08.09 - Urteil: Keine generellen Rundfunkgebühren für Firmen-Computer
Für gewerblich genutzte Computer werden nicht generell Rundfunkgebühren fällig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig heute nach einer Klage einer Softwarefirma gegen die Rundfunkgebühr für einen internetfähigen Rechner entschieden (Az. 14 A 243/08 ). Internet-Computer seien nicht ohne weiteres als Rundfunkgeräte anzusehen, urteilte das Gericht. Am Arbeitsplatz würden diese nicht typischerweise als Rundfunkgeräte eingesetzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt.
 
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Schleswig-Holstein: Pressemitteilung vom 17. Juni 2008: Urteil gegen Außendienstmitarbeiter der GEZ rechtskräftig
Pressemitteilung vom 17. Juni 2008: Urteil gegen Außendienstmitarbeiter der GEZ rechtskräftig

Das Urteil des Amtsgericht Neumünster vom 10.09.2007 (Aktenzeichen 23 Ds 291/07), durch das ein Außendienstmitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, ist nach Rücknahme der vom Angeklagten eingelegten Berufung rechtskräftig geworden.
 
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heise online - 30.09.09 - GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. Das geht aus dem jetzt zugestellten Beschluss (PDF-Datei) vom 22. September hervor (Az.: 10 A 2535/08 Z).
 
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Auch ohne Rundfunkgerät Die totale Gebühr
Jedes Gerät, das Rundfunk empfangen kann, unterliegt der Bezahlpflicht, also auch das Handy, der Blackberry, der iPod. Diese Grundsatzentscheidung ist längst gefallen, nur ist sie den wenigsten bewusst. Könnte man mit einem Toaster die Programme von ARD und ZDF aufwärmen, taute sie der Kühlschrank auf, wären auch diese Gerätschaften rundfunkgebührenpflichtig. Ein Rundfunkempfangsgerät ist ein Rundfunkempfangsgerät ist ein Rundfunkempfangsgerät.
 
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