AW: Gewinnspiel Profiwin
Eine Rechtschutzversicherung für einen akuten Fall abschließen geht nicht!
Sonst würde man sich ja erst Versichern, wenn was passiert. Das liegt weder im Interesse der Versicherungen, noch im Sinn von Versicherungen (wenn wir mal außen vor lassen, dass die Versicherungsgesellschaften sich von dem eigentlichen Sinn von Versicherungen bereits meilenweit entfernt ahben).
Übrigens gegen kalte Füße helfen dicke Wollsocken.
Nur mal so eine Überlegung:
Eine Firma lässt einen Mahnbescheid zusenden. Diesem wird widersprochen.
Was würde ich als Gläubiger machen? Nun, ich würde mir sagen: Diese Spacken wollen sich vor der Zahlung drücken, aber nicht mit mir.
Und meinem Anwalt das OK geben für die Klage.
Bin ich jetzt ein Abzocker, würde ich mir natürlich sagen:
Klagen? Na, dann gibt es ja sehr wahrscheinlich ein Urteil, in dem einem meiner "Kunden" bestätigt wird, dass ich keinen Forderungsgrund habe und jeder weitere "Kunde" könnte dies in seiner Begründung bei einer Klage heranziehen. Schon stehen meine Karten dann evtl. wieder etwas schlechter.
Ergo gehe ich hin und tue so, als ob ich dem "Kunden" noch eine letzte Möglichkeit gebe. Als goldenen Weg biete ich Ihm eine Ratenzahlung an. Sagt er dieser zu, dann habe ich einen Vertrag in der Hand und schon ist meine Position um 1000% besser als vorher.
Nur so mal als gedanke.
Wenn Deinem Mann die Füße zu kalt sind, dann könnt Ihr auch die Entscheidung herbeiführen.
Bei einem Mahnbescheid kann auch der angebliche Schuldner eine Verhandlung beantragen, nicht nur der angebliche Gläubiger.
Dann braucht Dein Mann nicht die von mir vermuteten nächsten Monate und mehrere "allerletzten Mahnungen" über mit kalten Füßen rumsitzen. :sun: