flirt-fever bucht einfach bei mir ab

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Ok danke für die schnelle Antwort.

Aber soll ich nicht doch lieber sicherheitshalber ein Brief schicken,indem ich den vertrag kündige beziehungsweise bestreiten das ich ein abo eingegangen bin, wie du es geschrieben hast.

Ich hab halt echt keine lust irgendwann vor gericht zu landen und hohe strafen zahlen zu müssen.

Oder kann ich mir echt sicher sein, trotz den fehlern die ich gemacht habe, dass flirtfever eine abzockerfirma ist die nie eine Chance vor Gericht hätte und das auch nie vor gericht bringen würde.
Ich hätte halt gernen ne bestätigung von nem Anwalt oder so was oder von ner verbraucherzentralle aber auf deren homepage hab ich nur ne teure 0900 nummer gefunden und auch keine sonstige kontaktmöglichkeit
 
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Nochmal: seit über 1 Jahr gibt es hier diesen Thread, seither sind keine Gerichtsverfahren bekannt geworden.

Da ich zwar eine Glaskugel habe, diese jedoch lediglich dekorativen LED-Beleuchtungszwecken und nicht der Wahrsagerei dient, kann ich Dir nicht 100-%-ig weissagen, ob es der "Firma" nicht wider Erwarten eines Tages doch einfallen könnte, jemanden zu verklagen. Wie gesagt: die bisherige Erfahrung spricht aber nicht dafür. Und selbst wenn: auch dann kann man sich noch wehren, mit einem Anwalt. Alle die Argumente, die ich oben gebracht habe, kann man auch bei einer Klage immer noch vorbringen, es gibt keinen Nachteil, wenn man sich vorher zur Sache nicht geäußert hat.

Widerspruchschreibseleien führen erfahrungsgemäß nur zu weiteren Mahnungen und Drohungen mittels vorgefertigter Textbausteine.

Wenn Dich diese Antwort nicht zufriedenstellt, kannst Du Dich bei der Verbraucherzentrale für ca. 15 Euro oder bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.
 
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ich den vertrag kündige
Widerspruchschreibseleien
Der Florian hat sich angemeldet, wie er selbst schrieb:
ich habe mich vor ein paar Wochen bei Flirtfever angemeldet, und aus Neugierde weil ich anscheinend Post bekommen hatte ein 2 Wochen Probeabo abgeschlossen für 1,99
Nach Meinung des Anbieters hat sich das wissentlich abgeschlossene Probeabo automatisch verlängert. Da ein Widerspruch jetzt eh nicht mehr greift, würde ich persönlich zumindest zusehen, dass wenigstens das Laufzeitabo mit einer Kündigung beendet wird. Über den Rest kann man sich dann immer noch anderweitig Gedanken machen.

Übrigens, in der letzten Zeit wird immer wieder was von
geschrieben. Was das bedeuten soll, erschließt sich mir allerdings nicht.
 

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Meines Erachtens wird auf dem Screenshot über die automatische Vertragsverlängerung nach dem Testzugang nicht transparent aufgeklärt. Das Wort "Einmalzahlung" suggeriert, dass hier eben wirklich nur eine einmalige Zahlung erfolgen soll, ohne weitere Kostenpflicht. Wenn man den unten klein gedruckten Pferdefuß, der sich oben durch das winzig kleine Sternchen zaghaft andeutet, liest, erfährt man erst, dass es sich eben doch nicht um eine Einmalzahlung handelt (wenn man nicht richtig liest bzw. die Kündigung vergisst).

Damit entspricht m.E. die Preisauszeichnung nicht den Erfordernissen von Preisklarheit und Preiswahrheit gem. PAngV, und auch nicht den Bestimmungen in § 312c BGB iVm EBGB.
 
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Hallo, ich habe ein ähnliches Problem.

Mein Vater hat sich bei Flirtfever für diese einmaligen 1,99 € angemeldet.
Diese wurden von meinem Konto abgebucht. Jetzt wollen die 69 € und fordern es von mir ein, ich bin doch nur der Kontoinhaber, aber auf jedem Mahn- und Anwaltsschreiben steht mein Name !

Ausserdem steht da nirgends was von weiteren Kosten als den 1,99 € und zwischenzeitlich kommt auch nur noch ein Fenster das nach Benutzername und Passwort frägt, die Seite ist ohne das wohl nichtmehr erreichbar! Geht euch das auch so ? Und dürfen die die Mahnungen usw. an mich richten wenn ich nur der Kontoinhaber bin ?
 
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Wieso hat Dein Vater Deine Kontonummer angegeben? Hat er kein eigenes Konto?

Wenn man sich da nicht selbst angemeldet hat, kann man das den Klabautermännern so mitteilen. Wer es stattdessen war, das herauszufinden ist deren Sache.
Allerdings kriegst Du dann wahrscheinlich trotzdem weitere Mahnungen. Also kann man sich überlegen, ob man überhaupt eine Brieffreundschaft anfängt. Denn: klagen tun die sowieso nicht. Nach ein paar Drohbriefen schläft das Kasperletheater von selbst ein.
 
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Ich hab denen jetzt geschrieben das Sie doch bitte meine Porto-Unkosten auf mein Konto überweisen sollen :P
 
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Hallo,

hatte das gleiche Problem ( diesen kurz Test gemacht und auf einmal war ich volles Mitglied) und mich hier belesen.
So Geldbetrag von 81€ zurück überwiesen und ne Kündigung geschrieben, welche auch angekommen ist und bestätigt wurde.
Nun habe ich nen Brief von flirt-fever bekommen, das ich die zurück geholten 81€ nun zahlen soll oder sie werden diesen Vorgang an Ihre Anwälte weiterreichen.

Was soll ich nun tun?


MfG
hrrrk
 
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Wenn die Kündigung rückbestätigt wurde, dann ist doch alles in Butter.

Dann besteht kein Anspruch mehr, und man kann die Forderung als unberechtigt betrachten.

Bei einer unberechtigten Forderung hat man keine Rechtspflicht, sich an die Gegenseite äußern zu müssen.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Abzockern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Stories zum Schmunzeln
 
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Die können auch zum St. Nimmerleinstag bestätigen. Aber sie können damit nicht mehr bestreiten, eine Kündigung zum fristgemäßen Zeitpunkt erhalten zu haben. Weitere Brieffreundschaften kann man sich da m.E. schenken.
 
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guten abend !!

mir haben die auch schonwieder 59 euro abgebucht zum x ten mal :(

und mitlerweile bekommen ich schon e-mails von den:

Sehr geehrter Herr xxx,

unsere Mandantschaft moniert die ausbleibende Zahlung. Sie fordert uns auf, nunmehr einen
Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken und die Zwangsvollstreckung einzuleiten.


Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung
in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung
zu sprechen. Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden der
dringenden Aufforderung unserer Mandantschaft zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung
jetzt nachkommen müssen.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung
in Höhe von 122,29 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich

19.08.10

Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise
ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieher-
kosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
 
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Mal zu diesen Mahnpfürzen im Einzelnen: :wink:

Mahnflatulenz schrieb:
unsere Mandantschaft moniert die ausbleibende Zahlung.

Na sowas. Da ist zu befürchten, dass die ehrenwerte Mandantschaft[TM] auf den Zahlungseingang noch ein bißchen länger warten muss. Nämlich so ungefähr bis zum jüngsten Gericht. :sun:
Und dann?

Mahnflatulenz schrieb:
Sie fordert uns auf, nunmehr einen
Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken und die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Eher gibt es Bananenstauden am Südpol.
Der Mahnbescheid kostet den Abzocker 23 Euro Gerichtsgebühr, und die kriegt er auch nicht wieder, wenn einfach widersprochen wird.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Der Mahnbescheid ist bei einer unberechtigten Forderung (und das ist ja hier der Fall...) als amtlicher Mahn-Droh-Müll zu betrachten, wo ein Kreuzchensetzen bei "Widerspruch" reichen würde, um dem Spuk ein Ende zu machen. Und genau daher haben wir auch bisher in diesen AWT-Fällen nie von Mahnbescheiden gehört. Das ist denen viel zu teuer.


Mahnflatulenz schrieb:
Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung
in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung
zu sprechen.

Bloß keine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben! Die enthält ein Forderungsanerkenntnis, man kommt dann da nicht mehr raus und muss (unnötigerweise...) eine eigentlich völlig unbegründete Forderung bezahlen.

Mahnflatulenz schrieb:
Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen.

Und man kann auch noch das weitere anwaltliche Gequake unkommentiert verstreichen lassen.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Stories zum Schmunzeln

Mahnflatulenz schrieb:
Wir werden der dringenden Aufforderung unserer Mandantschaft zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung jetzt nachkommen müssen.

Nun aber wirklich. Doch, wirklich! Gleich. Bald. Sofort. Oder doch nicht? (S. Kasperpyramide) :sun:

Mahnflatulenz schrieb:
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin...

Namens und in Ohnmacht Eurer hochauserwählten Mandantschaft könnt Ihr uns mal da, wo der Pavian keine Haare hat.

Mahnflatulenz schrieb:
...setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung
in Höhe von 122,29 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich
...bla...

Und wenn die auch rum ist? Na, dann geht es mit Kasperbriefen weiter. :cool:
Denn klagen werden die nicht, da verlieren sie.

Mahnflatulenz schrieb:
Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen

Gar nichts müssen wir.

Mahnflatulenz schrieb:
und die Forderung zumindest ratenweise
ausgleichen

Das hätten die wohl gerne, dass man auf ihre Ratenzahlungsvereinbarung mit Forderungsanerkenntnis reinfällt.
Gar nichts muss man hier.

Mahnflatulenz schrieb:
...da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!

Das anwaltliche Mahnkasperle rasselt wieder heftig mit der Klapper.
Von diesen angeblich jedem säumigen Schuldner bevorstehenden Prozess haben wir noch in keinem einzigen Fall gehört.

Und der Gerichtsvollzieher kann nur kommen, wenn man dem Mahnbescheid nicht widersprochen hat (aber auch der kommt ja nicht...), oder wenn man verklagt und verurteilt wurde (wird kaum jemals passieren...) und immer noch nicht zahlt.

Mahnflatulenz schrieb:
Mit freundlicher Empfehlung

Und ihr uns auch.
 
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So Antiscammer, heut kam der Brief der Rechtsanwälte rein.
Ich schulde den Herren nun über 120€, da ich ja auch nach der Mahnung zur Zahlung nicht folge geleistet bin.

Soll ich das nun weiter ignorieren, oder was ist dein Rat? ....


Nachher arbeitet Antiscammer noch für die Leute und versucht nur höhere Summen raus zu holen :wink:
 
AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

Ich schulde den Herren nun über 120€, da ich ja auch nach der Mahnung zur Zahlung nicht folge geleistet bin.

Na, eigentlich haben die Herren doch beim letzten Mal schon angedroht, dass sie angeblich...
...der dringenden Aufforderung unserer Mandantschaft zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung jetzt nachkommen müssen.

Na, was ist denn jetzt? :scherzkeks:

Immer noch sind sie der "dringenden Aufforderung" ihrer geschätzten Mandantschaft nicht nachgekommen, und immer noch klagen sie nicht.

Sondern sie schreiben weiter Kasperbriefe.

Und wenn sie morgen noch nicht geklagt haben, dann werden sie auch übermorgen und überübermorgen weiter außergerichtlich rumnölen. :cool:

Na und? Who cares?
 
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Naja beim letzten mal gabs nur ne Nachricht mit

"Wir bitten Sie, den nicht eingelösten Betrag in Höhe von 81€ bis zum 27ten auf das Konto zu zahlen"

Und jetzt halt die Nachricht der Herr Rechtsanwälte.. bei denen man schon ein bisschen mulmiges Gefühl hat, hat man ja nicht immer mit solchen Instanzen zu tun.
 
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Und jetzt halt die Nachricht der Herr Rechtsanwälte.. bei denen man schon ein bisschen mulmiges Gefühl hat, hat man ja nicht immer mit solchen Instanzen zu tun.

Rechtsanwälte sind keine "Instanz", sondern in den Fällen des Inkassostalkings
nichts weiter als bezahlte Schreibknechte ohne jede Sondervollmacht.
 
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Naja beim letzten mal gabs nur ne Nachricht mit

"Wir bitten Sie, den nicht eingelösten Betrag in Höhe von 81€ bis zum 27ten auf das Konto zu zahlen"

Und jetzt halt die Nachricht der Herr Rechtsanwälte.. bei denen man schon ein bisschen mulmiges Gefühl hat, hat man ja nicht immer mit solchen Instanzen zu tun.

Und beim nächsten Mal drohen mit Gehaltspfändung, Schufa und haste nicht gesehen.

Weitere Mahnungstexte siehe hier: Stories zum Schmunzeln


:-D
 
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