AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab
Natürlich ging es um die Einmalzahlung.
Heute ist dann auch der erste Brief bzw die erste Mahnung bekommen.
Mit der Aufforderung ich sollte doch das Geld ( 81 EURO ) bis zum 31.02.11
Überweisen. Dann würden auch keine zusätzlichen kosten entstehen
Werde in den Nächsten Tagen zur Verbraucherzentrale gehen, und Widerruf einlegen. Hier noch der Brief:
Kommt drauf an, was für ein "Paket" er gebucht hat. Die Einmalzahlung, oder gleich den 9-Wochen-Tarif?
Aus dem Angebot der "Einmalzahlung" geht nicht transparent im Sinne des § 312c BGB hervor, dass sich das Angebot nach Ablauf automatisch zum 9-Wochen-Abo verlängern soll.
Gemäß geltender Rechtsprechung erfüllt ein solcher "Sternchen-Hinweis" nicht die Erfordernisse der transparenten Aufklärung über die Zahlungskonditionen. Eine entsprechende Klausel in den AGB wird dann auch nicht wirksamer Vertragsbestandteil. (§ 305c BGB, überraschende Klausel)
Die Beschreibung "Einmalzahlung" lässt den falschen Schluß zu, dass es sich um ein einmal gezahltes Testabo handelt, was nach Ablauf ohne weiteres Zutun endet. "April-April-*-Sternchenhinweise" werden so nicht zum wirksamen Vertragsbestandteil.
Hier kann der "Vertrag" m.E. wegen eines Einigungsmangels (§ 155 BGB) für nichtig erklärt werden.
Natürlich ging es um die Einmalzahlung.
Heute ist dann auch der erste Brief bzw die erste Mahnung bekommen.
Mit der Aufforderung ich sollte doch das Geld ( 81 EURO ) bis zum 31.02.11
Überweisen. Dann würden auch keine zusätzlichen kosten entstehen
Werde in den Nächsten Tagen zur Verbraucherzentrale gehen, und Widerruf einlegen. Hier noch der Brief: