flirt-fever bucht einfach bei mir ab

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AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

Und falls der Härtefall kommen sollte kann ich mir ja dann immer noch Rechtsbeistand holen, weil nicht reagieren ist ja in dem Fall wie schweigen oder?
Einem Mahnbescheid muß innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.

Das Werkzeug dafür: ein Kugelschreiber um ein Kreuz auf dem Antwortbogen zu setzen,
ein Briefumschlag und ein Gang damit zur Post.

btw: was machen wir, wenn der Jackpot bei dir eintrifft...
 
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Och keine ahnung :D ich glaubs aber eher nicht, wenn doch in dubio pro reo.
Denn ich glaube kaum das sie mir irgendwas nachweisen könnten (wüsste auch nicht was :D) und somit steht Aussage gegen Aussage.

---------- Artikel hinzugefügt um 13:59:01 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:58:20 ----------

Lecker Whiskey :D
 
AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

hey guten tag leute !!
jetzt war so lange ruhe lol kommt doch glat einen neue e-mail :wall:

wir teilen Ihnen mit, dass wir die Erwirkung des Vollstreckungstitels gegen Sie im automatisierten
Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nun eingeleitet haben.

Sobald uns der Vollstreckungstitel vorliegt, werden wir diesen an den für Sie zuständigen
Gerichtsvollzieher weiterleiten.

Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i.H.v. EUR 122,92 abwenden!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

es hört echt nicht auf:cry:
 
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Don´t panic ...
Da kommen noch je nach Einstellung des Mahnpupsroboters noch 10 + x mehr oder weniger gleichlautender Mahnpupsmails.
Aber mehr wird nicht passieren
Zurücklehnen und entspannen ist angesagt
 
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AWT haben bei mir postalisch nix erreicht nun beginnt das Telefon(stalking)inkasso.
 
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schilder_smilie_43.gif
Hitparade zum Ärgern von CCAs - Antispam Wiki

Könnte auch bei Inkassostalking funktionieren ...
 
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hi,
hab mich auch, dummerweise bei dem verein angemeldet, hät ich mal 10 mins recherachiert, aber ich bin nicht allein. 2 wochen sind vorbei, 81euro abgebucht. versucht zu kündigen..... generierte mail......... noch mal (bösere mail) mail...... generierte mail..........
nächster schritt : lastschrift zurückbuchen.......... abwarten .......
( scheint es sich nicht um einen gültigen vertrag zu handeln,: nur mailadresse und einen namen.= vertrag per mail.. ?? bestimmt nicht nebenbei die abbuchung erfolgt als lastschrift mit nichtmal eine benachrichtigung für den endverbraucher. also mir -.-)

hier mal die mail :
Hallo,
es kann nicht sein, dass eine Antwort durch eine lediglich generierte mail, erfolgt, da der Zeitpunkt zw. meiner mail und der von mir erhaltenen mail nur wenige sekunden betragen hat. in meiner aller ersten Mail an flirt-fever (Mitte Dezember) habe ich einen 14 tägigen Testabo zugestimmt, nicht jedoch einen ganzen abonoment über mehrere Monate. Auf der Startseite wird mit einer „kostenlosen Anmeldung“ geworben und jeglichen Hinweis wird vermieden, dass es sich bei dieser Seite um ein Abonnement mit laufenden Kosten handelt. Selbst in den AGB werden die Kosten nicht aufgeführt und auf kein Abonnement verwiesen. Diese Informationen sind lediglich in den “gesonderten BGB-Informationen” enthalten, welche nur über Umwege einsehbar sind. Nach näheren Recherchen ist mir klar geworden, dass ich nicht der einzige bin bei dem "fehlerhaft" abgebucht wurde. Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Es besteht also der Tatbestand der arglistigen Täuschung, welche strafbar ist. Die laufenden Kosten wurden vor mir bewusst verschleiert bzw. versteckt. Ich werde den Betrag selbst zurückbuchen und verlange das der Vertrag/Abo sofort gekündigt bzw. mein Profil gelöscht werden soll. Nebenbei handelt es sich um alle meiner erhaltenen Mail (eben bei flirtfever) höchstwahrscheinlich um "Fakeaccounts", welche meist mit teueren internetseiten etc verlinkt waren. Falls keine der entsprechenden Schritte eingeleitet werden sollten, werde ich genötigt sein mich an meinen Anwalt zu wenden bzw. an bekannte Boulvardzeitschriften um über die dreiste Vorgehensweise der prebyte media ag bzw. dem flirtfever unternehmen zu berichten.

mit freundlichen Grüßen,
M. Fischer

p.s. alle vor mir gesendeten Mails bzw. empfangenen werden dokumentiert und als eventuelle Beweise aufbewahrt


wie gesagt, geld zurückbuchen, warten........ ich hab ne menge foren durchstöbert.......... in keinem stand dann mal ein gerichtsvollzieher oder ähnliches vor der tür ^^ ..........von daher rechnen die damit dass sie genug angst und schrecken verbreiten dass einige doch zahlen werden..... nicht mit mir ;-P
 
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... in keinem stand dann mal ein gerichtsvollzieher oder ähnliches vor der tür ^^ ..........von daher rechnen die damit dass sie genug angst und schrecken verbreiten dass einige doch zahlen werden..... nicht mit mir ;-P

So isses ;-)
Aber ich möchte trotzdem von Brieffreundschaften mit diesen Firmen abraten.
Denn wer nix sagt sagt auch nix falsches ...

schilder_smilie_43.gif
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
 
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hier mal die mail
Glaubst Du wirklich den Quatsch liesst da jemand ?
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
und als eventuelle Beweise aufbewahrt
Es ist Aufgabe des Vorderungsstellers etwas zu beweisen,nicht Deine
in keinem stand dann mal ein gerichtsvollzieher oder ähnliches vor der tür
Wie auch ? Der kommt erst wenn ein Vollstreckbarer Titel vorliegt
Es besteht also der Tatbestand der arglistigen Täuschung, welche strafbar ist
Ist sie nicht. Arglistige Täuschung ist reines Zivilrecht
 
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Arglistige Täuschung ist reines Zivilrecht

Stimmt eigentlich nicht ganz. Bei konsequenter Anwendung des § 263 StGB (Betrug) ist mit einer arglistigen Täuschung im Fernabsatz eigentlich immer eine strafbare Betrugshandlung verbunden, denn der Täter stellt Tatsachen falsch dar bzw. unterlässt es, auf wichtige, wahre Tatsachen hinzuweisen. Der Übergang zur bewussten Täuschungshandlung ist jedoch fließend, und in Deutschland setzen die Staatsanwälte bei Wirtschaftsdelikten unangemessen hohe Hürden für die Zumessung des sogenannten "Vorsatzes". Daher hast Du de facto leider recht. Die Strafverfahren werden meistens eingestellt, während die Zivilrichter jedoch einen Zahlungsanspruch wegen arglistiger Täuschung verneinen.
 
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Die Strafverfahren werden meistens eingestellt...
...in Sachen Prebyte Media GmbH (nicht AG, wie der Herr Fischer schrieb) werden konkret alle Verfahren eingestellt.

...während die Zivilrichter jedoch einen Zahlungsanspruch wegen arglistiger Täuschung verneinen.
...was aber bei flirt-fever noch nicht festgestellt wurde. Insbesondere kann darauf verwiesen werden, dass die Preisangabe nicht wirklich geringfügig ist, wie man hier sieht: http://forum.computerbetrug.de/atta...t-fever-bucht-einfach-bei-mir-ab-74285856.jpg

Das mit den Fakeaccounts mag gelegentlich stimmen, ist aber nicht immer so. Bei um die 3 Mio. registrierten Nutzern schlüpfen vergleichsweise auch bei anderen Portalen dieser Art Werbeträger gern unter. Es steht aber schon in den AGB, dass der Anbieter das nicht wünscht.
 
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