Finger weg My-Adventskalender.de

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a) Muss der Brief an die Anwaltskanzlei oder Adventskalender gerichtet sein? Oder gar beide?

b)Überall steht Ebf/Rückschein. Was ist das, und muss das sein?

Ich danke für eure Hilfe
Damit meint man wohl einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein. Damit man ganz, ganz, ganz sicher geht. Nur ist es höchst umstritten, ob so etwas überhaupt notwendig ist. Viele User stehen auf dem Standpunkt, dass dies hinausgeworfenes Geld wäre. Du wirst hier viele User finden, die erst dann reagieren wollen, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Die leben derweil auch ganz gut. ;)
Aber wie und ob du reagierst, bleibt dir überlassen.
Lies dir diesen Artikel durch, welcher genau diese Thematik beeinhaltet. Der ist sehr interessant.
Da der Link: http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
 
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Hallo,

mal im Ernst: wieso wollt ihr immer wieder auf die schwachsinnigen Briefe der "Anbieter", der Inkassobüros oder Anwälten antworten?

Was versprecht ihr euch davon? Das die Damen und Herren aufhören zu drohen? Neeee, oder?

Heftet die Schreiben brav ab und gut ist. Man könnte auch auf einen Mahnbescheid vom Gericht warten, wir müssen euch aber enttäuschen, da wird wohl sicherlich nix kommen. Und selbst wenn, ein Kreuz an der richtigen Stelle und dann ist Ruhe. Vor Gericht landen die Gesellen auf der Nase. Die leben bisher recht gut von den leichtgläubigen Opfern, welche sich dummerweise einschüchtern lassen und zahlen.

LG
wahlhesse
 
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Hehe ok, habs durchgelesen, danke. Ich werds wohl ohne machen.. kannst du mir noch sagen an wen ich das jetzt schicken muss? Der Brief ist ja von der Anwaltskanzlei, aber die eigentliche Forderung kommt ja von Adventskalender.. *grübel* Darum bin i mir echt net sicher an wen i das richten muss.
 
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Hallo,

mal im Ernst: wieso wollt ihr immer wieder auf die schwachsinnigen Briefe der "Anbieter", der Inkassobüros oder Anwälten antworten?

Was versprecht ihr euch davon? Das die Damen und Herren aufhören zu drohen? Neeee, oder?

Heftet die Schreiben brav ab und gut ist. Man könnte auch auf einen Mahnbescheid vom Gericht warten, wir müssen euch aber enttäuschen, da wird wohl sicherlich nix kommen. Und selbst wenn, ein Kreuz an der richtigen Stelle und dann ist Ruhe. Vor Gericht landen die Gesellen auf der Nase. Die leben bisher recht gut von den leichtgläubigen Opfern, welche sich dummerweise einschüchtern lassen und zahlen.

LG
wahlhesse


Ich will auf der sicheren Seite sein, und mindestens ein Schreiben verfasst und denen geschickt haben.. Und weil es jetzt ein Brief von der Anwaltskanzlei ist, dachte i ... ein brief wäre nicht verkerht.
 
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Hehe ok, habs durchgelesen, danke. Ich werds wohl ohne machen.. kannst du mir noch sagen an wen ich das jetzt schicken muss? Der Brief ist ja von der Anwaltskanzlei, aber die eigentliche Forderung kommt ja von Adventskalender.. *grübel* Darum bin i mir echt net sicher an wen i das richten muss.
Dein Schreiben wird weder die einen noch die andere interessieren.
Ich will auf der sicheren Seite sein, und mindestens ein Schreiben verfasst und denen geschickt haben.. Und weil es jetzt ein Brief von der Anwaltskanzlei ist, dachte i ... ein brief wäre nicht verkerht.
Wo bitte besteht der Unterschied, ob dir der Anbieter oder eine Anwältin so einen Brief schickt? Klar, viele Leute kriegen das Zittern, nur weil sie das Wort "Anwalt" hören. Aber ein Anwalt ist kein Gericht. Außerdem solltest du wissen, dass die dir diesen Brief nicht persönlich geschrieben hat, sondern dass es sich (wieder einmal) um ein Massenschreiben handelt, dass von vielen informierten Usern nicht ernstgenommen wird. Davon gibt es viele, viele Tausende. Die Anwältin kennt deinen persönlichen Fall gar nicht.
 
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Hallo,

es macht keinerlei Unterschied, ob der Anbieter selbst, ein Inkassobüro, ein Anwalt oder Lieschen Müller etwas schreibt. Ein Schreiben von einem Anwalt hat keinerlei höheren Wert. Es kommt auf den Inhalt an. ;) Und was von dem Inhalt der Schreiben zu halten ist, ist hoffentlich bekannt.

LG
wahlhesse

(verdammt, der Österreicher ist immer schneller als ich :) )
 
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Okay, dann keinen Brief. Und wenn doch was kommt sag ich.. Dieser Wembley von Computerbetrug ;) Danke für die Informationen, kenne mi mit sowas nicht besonders aus.

Werde nicht auf das Anwaltsschreiben reagieren.
 
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Okay, dann keinen Brief. Und wenn doch was kommt sag ich
Dass nix mehr kommt, kann ich dir nicht versprechen. ;)
Denn es kommen vielleicht noch Schreiben vom Anbieter, Anwälten, Inkassobüros. Aber alle sind gleich wenig Wert wie das Schreiben dieser Anwältin.
Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (welcher aber auch noch kein Beinbruch wäre) muss man reagieren, wenn man die Zahlung verweigern will. Aber dass der kommt, ist sehr unwahrscheinlich.
 
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Absender


Einschreiben mit Rückschein
Adresse des Anbieters

Ort, Datum

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

(Formulierungsvorschlag bei Verträgen mit Minderjährigen):
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.


(Formulierungsvorschlag bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen):
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Vorsorglich widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)
...
 
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Hey, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen, denn ich bin auch auf diesen Verein reingefallen und hab gerade die letztmalige außergerichtliche Mahnung erhallten. Nicht Bange machen lassen. Jedes Mal, wenn ich von Denen eine Mahnung bekommen habe, hab ich das obige schreiben ausgefüllt per Einschreiben per Rückschein an die Rechtsanwältin geschickt. LG Susi PS. Nicht vergessen( ganz wichtig), sollte doch ein schreiben vom Gericht kommen, auf jeden fall Widerspruch einlegen.
 
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Sicher ist man aber vor weiterer Belästigung nicht. Aber gut, wenn Du die Deutsche Post so unterstützen möchtest?
 
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Also, ich hab es zuerst an Advents-Kalender gesendet.Nach einiger Zeit kamen dann von der Anwältin die 3 Mahnungen. Angeblich brauch man erst, wenn Dir das Gericht schreibt ,Widerspruch einlegen, aber ich hab es vorsorglich trotzdem gemacht. LG Susi
 
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Sorry sascha, bin noch nicht so lange hier, darum hab ich nicht gewusst dass Du denn Bericht hier schon reingesetzt hast. Bitte um Verzeihung. LG Susi
 
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Sorry sascha, bin noch nicht so lange hier, darum hab ich nicht gewusst dass Du denn Bericht hier schon reingesetzt hast. Bitte um Verzeihung. LG Susi

Wir haben ihn sogar schon ca. 8456-mal hier reingesetzt. Aber dafür ist er ja da. Deshalb schadet auch der 8457. Verweis nichts ;)
 
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Jetzt habe ich aber doch mal a Froch!

Wie war das damals mit dem Adventskalender - wie kamen die User zu dem Problem?


  • Kann es sein, dass das Teil per eMail-Spam einlief?
  • Kann es sein, das sich in der Nachricht nur ein Link befand, den die Leutchens klickten?
  • Was passierte danach?
 
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Ah perfekt. Ich hab in diesem Thread auch paar Beiträge geschrieben, dass i auch betroffen bin. Ich hab zwischenzeitig, immer mal wieder Mahnungen bekommen und jetzt eine "die letztmalige außergerichtliche" Mahnung bekommen. Hatte wieder bisschen Angst bekommen ^^ Aber schon wieder beruhigt *g* Danke ^^
 
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