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Das gehört zur Methode.Seltsamerweise kommt aber kein Brief per Post sondern immer nur per Spam!
Wie konnten die Büttelborn-Banditen so weit sinken? Nach dem Motto: Heute im Abzock-Discount zum Sonderpreis.Obwohl diese Forderung mehrfach angemahnt wurde, konnten wir kein Zahlungseingang feststellen und müssen davon ausgehen, dass Sie nicht bereit sind, die Rechnung zu zahlen.
Dies hat zur Folge, dass wir nun unsere Forderung von 102,00 EUR an ein Inkassounternehmen weiterleiten, was für Sie mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden sein könnte und zu weiteren Unannehmlichkeiten führen.
Diesen Weg würden wir gerne letztmalig verhindern und haben nach Rücksprache mit dem Forderungsinhaber eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.
Sie leisten eine Einmalzahlung in Höhe von nur 4,90 EUR bis zum 17.03.2014.
Der Forderungsinhaber verzichtet nach Zahlungseingang auf die gesamte Restforderung. Sie erhalten eine Bestätigung über die Stornierung des kompletten Vertrages.
Sie hätten sich 2009 auf der Seite opendownload.de angemeldet und fällige Rechnungen noch nicht beglichen. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements.
Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung nicht bezahlen und sich auf Verjährung berufen
Opendownload.de mahnt wieder ab
Viele Internetnutzer erhalten Zahlungsaufforderungen für angeblich uralte Abos. Juristen und Verbraucherschützer raten: nicht zahlen!
Doch nach fünf Jahren erhielt er eine Mahnung für das zweite Vertragsjahr von der Tropmi-Payment GmbH. 99 Euro sollte Ü. auf ein Konto bei einer Frankfurter Bank überweisen, bei fristgerechter Zahlung erlasse ihm das Unternehmen zwei Prozent der Summe. Das Konto gehört der Inside Heute GmbH
Aktuell wieder einmal mit einem Rabattangebot, diesmal aber nicht so hoch wie im März. Diesmal wird ein Verzicht auf die weitere Forderung angeboten, wenn binnen sieben Tagen 48,00 EUR auf ein Konto der Inside Heute GmbH auf ein Konto der Sparkasse Schweinfurth (IBAN: DE31 7935 0101 0021 3930 87; BIC: BYLADEM1KSW; Kontonummer: 21393087; BLZ: 79350101) gezahlt werden. Anderenfalls drohen "weitere Unannehmlichkeiten" durch Abgabe an ein Inkasso-Unternehmen.
Reagieren Sie nicht darauf. Markieren Sie Mails von Tropmi Pament GmbH und Unside Heute GmbH als dass, was sie sind: Spam!
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe heute auch eine solche Mail bekommen(Von Tropmi wegen softwaresammler von 2009). Ich verstehe nicht warum man nichts gegen solche Betrüger machen kann. Man sollte einfach diese Webseiten sperren.
Auf deren Webseite wird den Leuten vor allem gedroht, was nicht sehr seriös ist
An alle die die Mails bekommen haben: NICHT ZAHLEN
Rufen Sie nirgendwo an, füllen Sie kein Kontaktformular aus, loggen Sie sich nicht ein! Es ist vertane Zeit!
AG Göppingen: Forderung von top-of-software.de besteht nicht
Das Amtsgericht in Göppingen hat ganz aktuell entschieden (Urteil v. 22.05.2014, Az.: 16 C 573/14), dass eine Forderung seitens der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de aus einem möglichen Vertrag (aus abgetretenem Recht) tatsächlich nicht besteht. Die Firma, die vorliegend die Zahlung für die Betreiber geltend machen wollte, unterlag demnach nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale warnt an verschiedenen Stellen seit geraumer Zeit vor Zahlungsaufforderungen der Betreiber und mit ihr verbundenen Unternehmen.
Mittels Anerkenntnisurteil vom 22.05.2014 hat das Amtsgericht in Göppingen entschieden, dass eine Forderung der Betreiber von top-of-software.de gegen den Kläger in Höhe von 102 EUR aus einem möglichen Vertrag über die Nutzung der Datenbank top-of-software.de – aus abgetretenem Recht – nicht besteht. Die Firma, welche die Zahlung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für die Betreiber geltend machen wollte, hat überdies die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Seit vielen Jahren passiert nichts, allein seit dieser Meldung vergehen 2 Jahre, und die Bande mahndroht ungerührt weiter.Das Landgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 26.03.2012 die Anklage zugelassen und das Verfahren vor der sachlich zuständigen allgemeinen Strafkammer eröffnet.