Antiscammer
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Das Urteil ist aus 2009, und es ist kein Strafrecht gewesen, sondern reines Zivilrecht (eine Unterlassungsklage). Ähnliche Unterlassungsklagen haben auch in Deutschland u.a. die Verbraucherzentralen mehrfach gegen Betreiber von Abofallen geführt (und gewonnen), es ist also nichts neues.
Danach haben der "Viliam", der Halmfruchtverwamser und der Stacheldrahtkönig dann jedes mal umfirmiert, und weiter ging es wie gehabt - denn das Unterlassungsurteil greift immer nur gegen eine bestimmte Firma.
Danach haben der "Viliam", der Halmfruchtverwamser und der Stacheldrahtkönig dann jedes mal umfirmiert, und weiter ging es wie gehabt - denn das Unterlassungsurteil greift immer nur gegen eine bestimmte Firma.