Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Das Urteil ist aus 2009, und es ist kein Strafrecht gewesen, sondern reines Zivilrecht (eine Unterlassungsklage). Ähnliche Unterlassungsklagen haben auch in Deutschland u.a. die Verbraucherzentralen mehrfach gegen Betreiber von Abofallen geführt (und gewonnen), es ist also nichts neues.

Danach haben der "Viliam", der Halmfruchtverwamser und der Stacheldrahtkönig dann jedes mal umfirmiert, und weiter ging es wie gehabt - denn das Unterlassungsurteil greift immer nur gegen eine bestimmte Firma.
 
Die sind wohl aus dem Koma erwacht. Hatte heute auch Post vom "Forderungsmanagement zur Beitreibung der offenen Forderung" :) Nun ja, dann fordert mal. Wir befinden uns ja erst Ende des dritten Jahres....:)

Auszug:
"Die neue Gesamtbelastung bei gerichtlicher Durchsetzung beträgt 239,66 EUR.


Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann die Forderung über einen Zeitraum von 30 Jahren durch einen Gerichtsvollzieher oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Lohn- oder Gehaltspfändungen beigetrieben werden."


Mit hartnäckigsten Grüßen...

Auch witzig:
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Hat sich keine normale Bank mehr gefunden?
 
http://www.noz.de/lokales/osnabruec...osnabrucker-inkasso-anwalt-olaf-tank-geplatzt
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter A. G. sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei. Allerdings sei auch bekannt, dass es über 100 verschiedene Layouts sogenannter Landing-Pages gegeben habe, die auf die Hauptseite verwiesen haben. In den Akten seien gerade einmal vier dieser Seiten dokumentiert – noch dazu alle vom selben Tag.

Dazu habe es regen E-Mail-Verkehr zwischen drei der Angeklagten und T. gegeben. Zwei beschlagnahmte Festplatten mit etwa einem Terabyte Geschäftsverkehr seien bis dato überhaupt nicht ausgewertet worden, bemängelte G.. Damit sei der Fall derzeit nicht entscheidungsreif. „Das ist aber keinesfalls ein Freibrief für die Angeklagten“, betonte er.

Ob es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen wird, dürfte in erster Linie davon abhängen, wie ein Verfahren gegen das Quartett vor dem Landgericht Darmstadt ausgeht. Dabei geht es um ähnliche Fälle zwischen September 2008 und Februar 2010. Einen Termin für das Darmstädter Verfahren gibt es nach Auskunft der dortigen Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht.
Und wenn sie nicht gestorben sind, warten sie noch immer.
 
Jetzt, wo es die Seiten und die dazugehörigen Links nicht mehr gibt, dürfte es wohl nicht mehr möglich sein, seitens der Ankalge eine lückenlose Dokumentation der Webseiten vorzulegen. Früher wollte das niemand haben, wäre bei der Masse der Verfahren auch kaum zu stemmen gewesen.
 
Wer traut sich, dem Staatsanwalt mitzuteilen, dass die Zahlenangaben so nicht stimmen können?

1,6 Mio. Anschreiben und nur ca. 26.000 Zahler? Das sind ja allenfalls 1,6 % Realisierungsquote!

Die Wahrheit und das zeigten ja die Ergebnisse über alle Abofallen hinweg, lag bei ca. 10 % initialer Realisierungsquote. Das nachrangige Inkasso brachte nochmal ca. 10 bis 15 %. Mit einem Inkassoanwalt kam man schon mal an die 50 %!

Das können allenfalls die Zahler gewesen sein, die versehentlich die Grundforderung + Inkassogebühr auf die Schmidtlein-Konten direkt, anstatt auf Tanks Konto überwiesen haben. Wahrscheinlich war man zu feige gewesen, die entsprechenden Unterlagen beim Inkassoanwalt, dem "Kollegen" sicherzustellen.

Warum schließt sich der Staatsanwalt nicht mit seinem Frankfurter und Hamburger Kollegen zusammen, die die Strafbarkeit der Handlungen vom Gericht bestätigt bekamen?

So jedenfalls geht das Ding in die Hose! (Kopfschüttel)
 
Och nöööö, isses nicht süß, das Gejammere des Strafverteidigers auf höchstem Niveau. Ich will den wahrscheinlich größten Raubzug durch Deutschlands Geldbörsen mit anwaltlicher Unterstüzung noch mal vor Augen rufen.... wohlgemerkt, das ist die Betrachtung von nur einer von vielen Abofallen und 5.000 Nutzer/Tag war ein eher maues Einspielergebnis....
Kalkulation Abofalle.png
 
Wenn sich die Behörden als überfordert erweisen, können die notorischen Abzocker ja gut die diesjährige Weihnachtsernte einfahren:

http://www.polizei-praevention.de/a...nach-alter-abofalle-in-top-of-softwarede.html
Erneute Forderungen nach alter Abofalle in top-of-software.de
vom 09.12.2014
Um die Bezahlung so schnell wie möglich zu gewährleisten, werden die passende Bankverbindung (IBAN: RO12BREL000200... usw.) oder die Zahlung über "ebank2pay" mitgeliefert. Die IBAN und die BIC weisen auf eine Bank in Rumänien hin. Weiter wird ergänzt, dass eine Nichtzahlung zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht, Mahngebühren) zu Folge hat.
Rufen Sie nirgendwo an, füllen Sie kein Kontaktformular aus, loggen Sie sich nicht ein! Es ist vertane Zeit!
 
Mal so eine Frage nebenbei.

Habe mal ein Standartdrohbrief per email bekommen, die sich als Inkasso ausgaben und Geld fordern, allenfalls werden sie vor ein deutsches Gericht ziehen.
Ist das überhaupt zulässig? Ich wohne nicht in Deutschland. .... Von daher denke ich deutsche Gerichte sind gar nicht zuständig.
 
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1812001A.html
Tropmi Payment meldet sich zurück

Alle Jahre wieder und ganz aktuell schreibt Tropmi Payment GmbH Verbraucher an und fordert das Begleichen einer Rechnung in Höhe von 102 Euro. Sie sollen sich von Ihrer Altlast befreien. Hier lesen Sie, weshalb Sie das nicht tun müssen...
Den Betrag sollen Sie auf ein rumänisches Konto überweisen.
Versteckt die Bande sich jetzt in Rumänien?
Forderungen aus dem zweiten Vertragsjahr, die 2011 entstanden sind, verjähren mit Ablauf dieses Jahres. Sollte Tropmi Payment GmbH die Forderungen durchsetzen wollen, müsste die Gesellschaft noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid beantragen.
Einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid können Sie auch ohne Anwalt einlegen.
 
Die "Smith & Wesson Brothers" bei den Muränen? Das würde zu ihnen passen. Vielleicht in Sibiu (Hermannstadt), der "deutschen Ganovenhauptstadt"? ;) Dort sollen "ausländische Neuinvestoren, besonders aus Deutschland," ordentliche Subventionen erhalten.
 
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