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Außerdem kann man einen Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und kostet denen 23 Euro im Voraus. Siehe auch das obige was Anwalt Udo Vetter geschrieben hatte und ich zitiert hatte.
Absolut sinnlos. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, in deren Zuständigkeit sowohl die Drahtzieher als auch der Strohmann ihren "Geschäftssitz" haben, stellten bislang alle Ermittlungsverfahren ein. Der zuständige Oberstaatsanwalt M. sieht einen strafrechtlichen Verstoß nicht als gegeben an.Dazu hätte ich eine Frage: Kann man diese Mails nicht als Betrugsversuch ansehen, welcher angezeigt werden kann? Wäre es nicht denkbar, dass sich einige Betroffene über ihre Rechtschutzversicherung an einen Anwalt wenden, der dieser Firma ein wenig einheizt?
Absolut sinnlos. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, in deren Zuständigkeit sowohl die Drahtzieher als auch der Strohmann ihren "Geschäftssitz" haben, stellten bislang alle Ermittlungsverfahren ein. Der zuständige Oberstaatsanwalt M. sieht einen strafrechtlichen Verstoß nicht als gegeben an.
Dazu muss man wissen, dass Strafrecht und Zivilrecht zwei paar Stiefel sind. Das Strafrecht sah bislang in der Aboabzocke keinen strafrechtlichen Tatbestand. Doch zivilrechtlich trauen sich die Aboabzocker nicht, die angeblich geschuldeten Beträge geltend zu machen, da sie dabei womöglich Schiffbruch erleiden. Dieses Risiko geht man nicht ein.Danke für diese Info - das war mir nicht bekannt. Aber wie ist denn damals der Stein bei Antassia ins Rollen gekommen?
MfG
wubro
Du kannst anzeigen was du willst, egal wie dünn der Sachverhalt auch ist. Bei Fällen, wie deinem spricht man von "Massenphänomenen". Die zuständigen Staatsanwaltschaften (Darmstadt, Mainz, usw.) haben sicherlich Anzeigen zum Säue füttern. Allein das Aufstellen einer Forderung ist aber keine Straftat, weshalb Anzeigen (wie von dir geschildert) eingestellt werden müssen. Es geht immer nur um die ursächliche Forderung - wurde der Preis angezeigt oder nicht bzw. wer hat die Forderung mit dem Befüllen der Anmeldemaske ausgelöst?
An dem Tag wird vermutlich Weihnachten und Ostern zeitgleich stattfinden. Oder die Hölle friert ein.Sollte aber tatsächlich ein ger. Mahnbescheid eintrudeln
Der neue Inkassobüttel der Büttelborner Brüder und deren Tropmi-Payment-"Geschäftsführer"....Virtueller Mahndrohknüppel: http://www.aninos.de/image/aninosbackground3.png