jupp11
Sehr aktiv
Ungefähr so nötig, wie ständig mit einem Blitzableiter auf dem Kopf rumzulaufen.Er meinte, dass man nur um rechtlich ein wenig mehr abgesichert zu sein, dennoch an die Herren ein Schreiben schicken soll, in dem steht warum man nicht bezahlt und warum ( Betrug, böswillige Täuschung, etc.)
zum 1789. Mal:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Es gibt in fast sieben Jahren Abofallenabzocke bei Millionen Betroffener nicht einen einzigen belegten Fall, dass jemand auf Grund von Nichtreagieren auf Abofallenabzockgekläffe Nachteile entstanden wären.Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
Erzähl das deinem Rechtsgelehrten