Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Er meinte, dass man nur um rechtlich ein wenig mehr abgesichert zu sein, dennoch an die Herren ein Schreiben schicken soll, in dem steht warum man nicht bezahlt und warum ( Betrug, böswillige Täuschung, etc.)
Ungefähr so nötig, wie ständig mit einem Blitzableiter auf dem Kopf rumzulaufen.
zum 1789. Mal:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
Es gibt in fast sieben Jahren Abofallenabzocke bei Millionen Betroffener nicht einen einzigen belegten Fall, dass jemand auf Grund von Nichtreagieren auf Abofallenabzockgekläffe Nachteile entstanden wären.
Erzähl das deinem Rechtsgelehrten
 
Danke für die Antwort. Das alles war ja schon knapp ein Jahr her, ( da gab es den angegebenen Thread noch gar nicht) ich bin in der Zeit ja auch schlauer geworden und habe heute nur noch ein müdes Lächeln übrig dafür, passiert ist ja nie was. Daher für alle die vielleicht noch folgen werden damit: Sinnvollste Handeln bei so etwas, als SPAM markieren und fertig.
 
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20111209145418AA5NcAm
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.**

--------------------------------------…
Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
Kontonummer: 3221776
Bankleitzahl: 50561315
Bank: Vereinigte Volksbank Maingau
Blickt da noch jemand durch, wer wem was wann abtritt?
 
Hallo zusammen,

ich hab auch eine E-Mail bekommen, wie schon vor einem Jahr werde ich darauf nicht reagieren.
Und da ich in Wiesbaden bin hab ich mir mal das Büro der Fa. Tropmi Payment angesehen und durch zufall bin ich auch an eine Handynr. des Geschäftsführers A. V. gekommen.
Was könnte man damit anstellen?
 
Hallo ihr alle dort :))

Habe mit der neuen Bank telefoniert....Sehr interssantes Gespräch.
Diesmal eine Volksbank....in Maingau.
Wie oft diese Abzockfirma schon neue Konten in Deutschland eröffnet hat ,ist schon erstaunlich....grins.
Und man mag es nicht glauben es gibt laut Bank genug eingeschüchterte Menschen ,die bezahlt haben.

Lg C.
 
:-)
Zitat aus der Mahnmail:

// Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes als das vorgenannte Konto zahlen!//

Einschlägige Erfahrung mit wechselnden Konten, sag ich da nur.
 
Ist das tatsächlich themenfremd? Ok, einen neuen Thread ist das schon wert, aber es bezog sich doch aktuell auf die Tropmi Payment GmbH, btw. auf software-und-tools.
 
Allso ich habe eine driengende frage die lautet . mein jüngerer sohn hatt sich auf premiumdownload angmeledet[natürlich ohne meine einferständnis] und seit dem kommen mir mahnung davon das ich ein abo dort gekauft hätte was soll ich tuhen bezahlen.einige raten mir ich soll es nicht bezahlen und anfordern das ein minderjähriger einen internetvertrag ohne erwachsenen erlaubnis bestätigt hatt und er damit is er ungültig oder so was [und noch was er hatt sich mit faltschen namen und nachnamen und geburtsdatum angemeldet?]
 
Alles wiederholt sich endlos. Man muss nur wenig lesen.

Es hat noch niemanden hier im Forum seit 7 Jahren geschadet, den Müll wegzuschmeißen.
 
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande (egal ob bei Erwachsenen oder bei Minderjährigen).
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich auch nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekannt geworden.

Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

Solche Abzocker leben nur von der hohlen Drohfassade. Hinter dieser Fassade ist gar nichts.

Bei einer unberechtigten Forderung hat man auch keine Verpflichtung, irgendwelche Erklärungen an die Gegenseite abgeben zu müssen. Nach ein paar bösen Drohbriefen (auch von Inkassobüros oder Anwälten) schläft das ganze dann sang- und klanglos von selbst ein - auch, wenn man gar nicht reagiert.

Wer nicht zahlt und auch nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Schreibselei an Abzocker bringt nichts, es wird trotzdem weiter gemahnt - aber die Drohungen werden so oder so nicht wahr gemacht.
 
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