Teleton
Sehr aktiv
Steht doch alles im Gesetz:
Da steht nix davon, das dies nicht gilt wenn sich der Minderjährige "älter gemacht " hat.§ 108 BGB
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.