Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

was soll ich jetzt machen?
Hier und anderswo gibt es so viele Hinweise darauf, dass man bei solchen Forderungen gar nichts tun sollte. Wer nichts bezahlt, kann wein Geld behalten und Schreiben an die Forderungssteller sind unnötig, da die dort ohnehin nicht die erwartete Beachtung finden. Am Besten ist immer noch der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg:
Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Selbst die renommierte Redaktion von "Welt Online" beschäftigt sich mit dem Thema und erklärt > HIER < die Dreistigkeit solcher Beteiligten, genau so wie wir hier in einer zwischenzeitlich unüberschaubaren Anzahl von Threads.
 
Wie kommt man denn nun an die Kohle?

http://www.tropmi.de/download/notarielle_abtretungsbestaetigung.pdf
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

Die Tropmi Payment GmbH ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 24541 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
 
http://www.noz.de/lokales/56769232/polizei-osnabruecker-skandalanwalt-olaf-tank-hat-einen-nachfolger
Dass es sich hier um eine Abzock-Seite handelt, bestreitet der Anwalt. „Meines Erachtens wird nicht versucht, einen kostenlosen Dienst vorzuspiegeln. Bis man als nicht registrierter Nutzer tatsächlich zur Anmeldemaske gelangt, hat man insgesamt mindestens sechs Hinweise auf die Kostenpflicht, teilweise in Fettdruck, passiert“, so der Anwalt.
Der lügt ja ganz flüssig ...

https://www.noz.de/lokales/56756354/neuer-abofallen-anwalt-in-osnabrueck
So sind im August zahlreiche Forderungsschreiben über 141 Euro durch die Firma "aninos - Anwaltinkasso Osnabrück" in diverse Internetnutzer verschickt worden. Die Empfänger dieser Schreiben hätten sich angeblich für die Nutzung einer Internetseite angemeldet und damit einen kostenpflichten Vertrag abgeschlossen. aninos Anwaltinkasso Osnabrück fordere das Geld für dieses Internetportal ein.
Die Polizei bitte weitere Geschädigte werden, sich unter der Telefonnummer 0541/ 327 3303 zu melden.
 
Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24541 Bekannt gemacht am: 05.09.2011 22:00 Uhr
Neue Firma: Tropmi Payment GmbH. Neuer Gegenstand: das Finanz- und Liquiditätsmanagement, das Cash-Pooling sowie die Erledigung von Rechtsangelegenheiten (insbesondere das Inkasso) innerhalb verbundener Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG), soweit hierzu keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Externe Inkassobüttel sind neuerdings so unzuverlässig ...
 
Hallo,
ich bin ebenfalls in die Falle getappt, habe nun eine Email erhalten, dass ich den Betrag von 96 Euro überweisen soll. Mich schüchtern die ganz schön ein, und ich habe ehrlich gesagt total Schiss! Letztes Jahr habe ich die 96 Euro gezahlt..wie lang geht das, mit den Mahnbriefen von denen? Und kann ich mein Geld, das ich letztes Jahr schön brav überwiesen habe, wieder irgendwie zurück bekommen?
 
Letztes Jahr habe ich die 96 Euro gezahlt..wie lang geht das, mit den Mahnbriefen von denen?

Wie lange die Klabautermänner tatsächlich mahnen, wissen wir nicht, weil wir nicht in deren kranke Hirne hineinschauen können. Rein theoretisch können sie auch in 100 Jahren noch mahnen, das ist in Deutschland halt nicht verboten. Allerdings steht auch in keinem deutschen Gesetz, dass Du so eine alberne Forderung zahlen müsstest.

Eine unberechtigte Forderung bleibt auch mit der 57. Mahnung (Brief meinetwegen mit Goldrand und Siegellack von irgendwelchen Advokaten...) immer noch unberechtigt. Es ist also völlig wurst, wie oft da gemahnt wird. Und Papier ist geduldig, sehr geduldig. Der typische Ablauf der Nutzlos-Mahnspirale ist ca. 5-10 Mahnungen, selten mehr. Danach wird es dann auch den Abzockern irgendwann zu dumm, Porto, Papier und Toner kosten schließlich auch Geld. Danach schläft die Sache sang- und klanglos ein. Es ist seit 7 Jahren immer dasselbe, mit Millionen von Betroffenen bundesweit.

Und kann ich mein Geld, das ich letztes Jahr schön brav überwiesen habe, wieder irgendwie zurück bekommen?

Theoretisch schon. Du hast im Rechtsirrtum und aufgrund arglistiger Täuschung sowie Einigungsmangels eine eigentlich unberechtigte Forderung bezahlt. Jetzt hättest Du theoretisch Anspruch auf Rückzahlung ("Herausgabe aus Bereicherung", § 812 BGB). Praktisch sieht das aber nicht so einfach aus. Der Abzocker wird natürlich das Geld nicht freiwillig herausrücken, das bedeutet, dass Du vor Gericht klagen müsstest. Es haben zwar bereits hin und wieder einige Betroffene erfolgreich das Geld wieder herausgeklagt, trotzdem sollte man wissen, dass es hierbei ein gewisses Kostenrisiko gibt. Je nachdem, an welchen Amtsrichter man gerät, kann man damit unter Umständen mal Pech haben und zahlt dann auch noch die Gerichtskosten drauf. Die meisten Betroffenen verbuchen es als Lehrgeld, die Entscheidung musst Du selbst treffen.
 
Ich habe heute eine Mahnung der vermutlichen Rechtsnachfolger von www.top-of-software.de bekommen und die Antwort stelle ich euch zur Verfügung. Die Urteile, die in der Mahnung (per E-Mail!) benannt werden, habe ich mir angesehen - sie sind allesamt mit anderen Dingen befasst, als mit der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Die Damen und Herren wissen nämlich genau, dass sie vor Gericht keine Chance haben, daher versuchen sie, Leute einzuschüchtern und zur Zahlung zu bringen, indem sie mit ein paar Rand-Urteilen wedeln. Lasst euch nicht drauf ein.
_________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer E-Mail teilen Sie mir mit, dass ich einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung einer Seite geschlossen hätte. Ungeachtet der Tatsache, dass ich anlässlich Ihrer E-Mail überhaupt nicht weiß, wer Sie sind, insbesondere ob Sie berechtigt sind, in irgendeiner Weise für Dritte oder in eigenem Interesse tätig zu werden, teile ich Ihnen vorsorglich das Folgende mit:

Dass ich im Jahr 2010 einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag auf der Seite www.top-of-software.de geschlossen haben soll, habe ich selbstverständlich schriftlich bestritten. Die insoweit rechtlich erhebliche Einwendung liegt dem Inhaber von wwww.top-of-software.de vor.

Ich habe mir die Mühe gemacht, Ihre Hinweise unter Nr. 5 aufgeführten Hinweise auf diverse Rechtsprechung zu prüfen.


1. Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10: keine Entscheidung zur Forderung, nur Anwaltshonorar
2. Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 - 32 C 276/10: Zuständigkeit - unerlaubte Handlung; keine Aussage über die Forderung
3. Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10: Derselbe Sachverhalt wie 2.! Es geht jeweils lediglich um die Kosten des Rechtsanwalts, nicht um die Rechtmäßigkeit der Forderung.
4. Amtsgericht Mainz, 06.01.2011 - 80 C 374/10: siehe 2.; siehe 3.
5. Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C 236/10: wieder die RA-Kosten - völlig irrelevant
6. Amtsgericht Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10: RA-Kosten, unerlaubte Handlung
7. Amtsgericht Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11: Rückforderung schon geleisteter Zahlung
8. Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 - 6 C 202/10: hier ist nicht einmal der Sachverhalt verständlich

Abgesehen davon, dass Sie hier offensichtlich bewusst Urteile zur falschen Darstellung einer Rechtssituation zu missbrauchen versuchen (die verkürzten Darstellungen der Urteile sind jeweils nur unter [plainwww.tropmi.de[/plain] zu finden), sind die benannten Urteile nicht geeignet, Ihre Position auch nur ansatzweise zu unterstützen.
Selbst nach Ihrer eigenen Darstellung hat nicht ein einziges Urteil die Rechtmäßigkeit der Forderungen festgestellt.

Sollten Sie auf Ihrer unberechtigten Forderung bestehen, stelle ich Ihnen Klage anheim.

Hochachtungsvoll

____________________________

Gruß aus Berlin
 
Habe ich das richtig verstanden, egal was und wie, nicht antworten und nicht zahlen. Auch wenn ich so doof war und im letzten Jahr den Betrag überwiesen habe. Es besteht kein Vertrag bzw. einer der auf betrügerische Art entstanden ist. Will mein Geld diesen [xxx] nicht geben.

[Modedit by Hippo: bitte die Contenance bewahren ...]


 
Theoretisch schon. Du hast im Rechtsirrtum und aufgrund arglistiger Täuschung sowie Einigungsmangels eine eigentlich unberechtigte Forderung bezahlt. Jetzt hättest Du theoretisch Anspruch auf Rückzahlung ("Herausgabe aus Bereicherung", § 812 BGB). Praktisch sieht das aber nicht so einfach aus. Der Abzocker wird natürlich das Geld nicht freiwillig herausrücken, das bedeutet, dass Du vor Gericht klagen müsstest. Es haben zwar bereits hin und wieder einige Betroffene erfolgreich das Geld wieder herausgeklagt, trotzdem sollte man wissen, dass es hierbei ein gewisses Kostenrisiko gibt. Je nachdem, an welchen Amtsrichter man gerät, kann man damit unter Umständen mal Pech haben und zahlt dann auch noch die Gerichtskosten drauf. Die meisten Betroffenen verbuchen es als Lehrgeld, die Entscheidung musst Du selbst treffen.

Wie wäre es zum Beispiel wenn man die dann auch mit Mahnschreiben bombadiert? Ja, ich weiss man soll mit denen keine Brieffreundschaft eingehen aber die Vorstellung alleine denen dann auch Mahnungen und Zahlungsaufforderungen am laufenden Band zu schicken find ich schon witzig.
 
Zurück
Oben