Goblin
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was soll ich jetzt machen
Die anderen Beiträge lesen. Es wurde alles schon bis zum Erbrechen gefragt und beantwortet
Wer nicht zahlt kann sein Geld behalten
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was soll ich jetzt machen
Sie sind in die Abofalle getappt?
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Hier und anderswo gibt es so viele Hinweise darauf, dass man bei solchen Forderungen gar nichts tun sollte. Wer nichts bezahlt, kann wein Geld behalten und Schreiben an die Forderungssteller sind unnötig, da die dort ohnehin nicht die erwartete Beachtung finden. Am Besten ist immer noch der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg:was soll ich jetzt machen?
Sie sind in die Abofalle getappt?
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Die Tropmi Payment GmbH ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 24541 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Eine Bekanntgabe zu dem Wechsel finde ich nicht:Haben die Büttelborn-Brothers einen neuen Butzen gegründet?
Der lügt ja ganz flüssig ...Dass es sich hier um eine Abzock-Seite handelt, bestreitet der Anwalt. „Meines Erachtens wird nicht versucht, einen kostenlosen Dienst vorzuspiegeln. Bis man als nicht registrierter Nutzer tatsächlich zur Anmeldemaske gelangt, hat man insgesamt mindestens sechs Hinweise auf die Kostenpflicht, teilweise in Fettdruck, passiert“, so der Anwalt.
So sind im August zahlreiche Forderungsschreiben über 141 Euro durch die Firma "aninos - Anwaltinkasso Osnabrück" in diverse Internetnutzer verschickt worden. Die Empfänger dieser Schreiben hätten sich angeblich für die Nutzung einer Internetseite angemeldet und damit einen kostenpflichten Vertrag abgeschlossen. aninos Anwaltinkasso Osnabrück fordere das Geld für dieses Internetportal ein.
Die Polizei bitte weitere Geschädigte werden, sich unter der Telefonnummer 0541/ 327 3303 zu melden.
Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24541 Bekannt gemacht am: 05.09.2011 22:00 Uhr
Externe Inkassobüttel sind neuerdings so unzuverlässig ...Neue Firma: Tropmi Payment GmbH. Neuer Gegenstand: das Finanz- und Liquiditätsmanagement, das Cash-Pooling sowie die Erledigung von Rechtsangelegenheiten (insbesondere das Inkasso) innerhalb verbundener Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG), soweit hierzu keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Rodgau grüßt Büttelborn.Externe Inkassobüttel sind neuerdings so unzuverlässig ...
Letztes Jahr habe ich die 96 Euro gezahlt..wie lang geht das, mit den Mahnbriefen von denen?
Und kann ich mein Geld, das ich letztes Jahr schön brav überwiesen habe, wieder irgendwie zurück bekommen?
Theoretisch schon. Du hast im Rechtsirrtum und aufgrund arglistiger Täuschung sowie Einigungsmangels eine eigentlich unberechtigte Forderung bezahlt. Jetzt hättest Du theoretisch Anspruch auf Rückzahlung ("Herausgabe aus Bereicherung", § 812 BGB). Praktisch sieht das aber nicht so einfach aus. Der Abzocker wird natürlich das Geld nicht freiwillig herausrücken, das bedeutet, dass Du vor Gericht klagen müsstest. Es haben zwar bereits hin und wieder einige Betroffene erfolgreich das Geld wieder herausgeklagt, trotzdem sollte man wissen, dass es hierbei ein gewisses Kostenrisiko gibt. Je nachdem, an welchen Amtsrichter man gerät, kann man damit unter Umständen mal Pech haben und zahlt dann auch noch die Gerichtskosten drauf. Die meisten Betroffenen verbuchen es als Lehrgeld, die Entscheidung musst Du selbst treffen.