hallo,
auch ich hatte vor ein paar wochen das zweifelhafte vergnügen einen brief von sirius zu bekommen. ich wurde aufgefordert doch umgehend eine forderung der fa. quelle zu begleichen, ansonsten drohten sie mir mit der palette von der kontosperrung bis zur pfändung von rentenansprüchen. eine forderungsaufstellung lag nicht bei, eine vollmacht ebenso wenig.
da ich seit jahrzehnten nichts mehr über rechnung bei versandhäusern bestelle, sondern nur noch dort wo ich auch per paypal bezahlen kann, hab ich natürlich keine ahnung, was das sollte. habe das üblich geschrieben in etwa, wie nett das sie mir schreiben, kenne weder sie noch die angeblichen quelle forderungen, lehne daher vorsorglich eine begleichung der angeblichen forderungen ab und man möge mir doch bitte mal die forderungsaufstellung, den nachweis über die titulierung der forderungen (vollständige kopie) und die vollmacht ihrer beauftragung im original gemäß 33 soundso zusenden. bis dahin alles noch ganz nett.
brief kam mit titelkopie von 92 und einer forderungsaufstellung, in der auch immer mal der posten vollstreeckungskosten aufgeführt wird, aber in den letzten 20 jahren wurde bei mir zu keiner zeit der betrag angemahnt oder versucht zu vollstrecken. die vollmacht lag übrigens weder als original noch als kopie bei. naja, kann man ja mal was vergessen. ich also wieder geschrieben, danke fü die zusendung der unterlagen und ich nehme an, dass man die originalvollmacht gemäß § 0815 unglücklicherweise vergessen hätte, man möge sie mir doch bitte zeitnah zuschicken.
nun der klopper in meinem briefkasten. nicht etwas sirius schickte mir die kopie, sondern ein rechtsanwaltbüro wagner, pauls & kalb aus düsseldorf schrieben mir mit einem schreiben vom 14.12.2012, welches nachweislich erst am 18.12.2012 die frankiermaschine der anzlei passierte und welches ich wie gesagt erst heute am 20.12. erhielt. darin enthalten war eine KOPIE einer vollmacht, dass sirius die kanzlei in sachen quelle beauftragt hätte und darüber hinaus war eine beglaubigte fotokopie eines notars vom april 2010 einer inkassovollmacht der fa. quelle an sirius enthalten. dazu schrieben mir die herren rechtsanwälte "ferner nehmen wir bezug auf ihre e-mail vom 02.12.2012 und überreichen ihnen die uns vorliegende vollmachtskopie. eine übersendung der vollmacht im original bedarf es nicht." komisch ist nun aber, dass die vollmacht, die sirius den rechtsanwäölten unterscvhrieben hat bereits vor ihren ersten brief an mich unterzeichnet wurde, nämlich am 01.10.2012. frage: wieso habe ich dann am 29.10.2012 noch ein schreiben von sirius und nicht schon von den anwälten bekommen. ich bezweifle nun, dass diese vollmacht tatsächlich am 01.10. ausgestellt wurde, frage mich aber, welchen sinn hat es diese zurückzudatieren. allgemein haben auch die herren rechtsanwälte ein komisches problem mit daten. denn im besagten brief vom 14.12.2012, den ich am 20.12.2012 erhielt setzte man mir zur begleichung fragwürdiger forderungen eine frist bis zum 21.12.2012. im brief keine mailadresse, aber es gibt eine - s. homepage. ich habe denen heute lediglich per mail den eingang am heutigen tag bestätigt und darauf aufmerksam gemacht, dass die fristsetzung unzulässig kurz ist, so dass mir keine ausreichende möglichkeit für die prüfung ggf. durch einen anwalt bleibt. hinzukommt, dass ich sehr verwirrt bin, weil eben diese forderung auch von einem zweiten inkassbüro - proceed collection service - versucht wird einzuziehen. auch diese firma hat mir eine solche inkassovollmacht der firma quelle (nur wenige tage vor der von sirius ausgestellt) vorgelegt. allerdings haben sie mir geschrieben, dass sie mir den angeblichen titel nicht in kopie vorlegen können. das alles bedarf gradezu einer überprüfung, wofür sie als seriöse anwälte in düsseldorf doch sicherlich verständnis haben dürften.
man soll hier einfach wissen, dass quelle die altforderungen scheinbar nicht ausgebucht, sondern an mehrere inkassobüros verkauft hatte - unabhängig davon, ob diese schon bezahlt wurden, im saftladen quelle hat man einfach schlampig zahlungseingänge vergessen zu buchen. stattdessen hat man die alten Offenen-posten-listen meistbietend verhöckert.
auch offen bleibt für mich die frage wieso ein inkassobüro, dessen tagesgeschäft in der einziehung offener forderungen besteht, das nicht selbst kann und noch einen anwal beauftragt? das ist schon von daher unsinnig, weil der "schuldner" gar nicht verpflichtet ist, die kosten des anwalts zu zahlen, wenn vorher ein inkassobüro zugange war (entweder oder, aber keineswegs RAUND INKASSOBÜRO). auch die kosten des inkassobüros muss er nicht tragen, wenn das inkassobüro aufgekaufte forderungen eintreiben will und praktisch in eigener sache unterwegs ist. da ist der gesetzgeber eigentlich sehr klar, weil der gläubiger nach §254 BGB nicht unsinnig viele kosten zulasten des schuldners erzeugen darf. das ist auch nicht durch § 91 ZPO gedeckt.
hat jemand dazu noch einen netten tipp? wenn ja, bin ich gespannt. kennt jemand das besagte anwaltsbüro aus düsseldorf? die können ja auch nicht ganz koscher sein.... wie mir scheint.