[edit] durch Sirius Inkasso wer noch?

Nein es hat keine Rücklastschrift gegeben. Es ist ja kein Mahnbescheid sondern ein Vollstreckungsbescheid.
Was heißt wiedersprechen wo, wie und auf welchem weg?
Ich hatte bis jetzt noch nie etwas in der Art und suche deshalb hier hilfe.

Danke für die Antwort
 
Es handelt sich um 190 Euro, werden die Kosten des Anwaltes nicht Höher ausfallen und so schneide ich noch schlechter ab? wie ich hier gelesen habe darf man das ja auch nicht ignorieren da ein Vollstreckungsbescheid ja wohl einem gerichtlichen Urteil gleichkommt oder ist.
 
Hast du genau kontrolliert, ob es keine Rücklastschrift zu diesem Betrag gegeben hat? Wenn nicht, würde ich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.

Passagier schrieb;

Ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hagen zugestellt bekommen:

Da besteht ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Bei letzterem ist es kurz vor 12

Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber soweit ich weiß, kann man auch gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben. Dies dann aber recht schnell, am besten vom Anwalt ( Prozesskostenhilfe? ).
 
Frist von 14 Tagen läuft ab dem Tag an dem du den Vollstreckungsbescheid erhalten hast. Spute dich, dass du schnellstens Einspruch einlegst.
Danach ist die Summe ohne wenn und aber fällig.
EGAL WAS VORHER GELAUFEN IST ODER AUCH NICHT!!
 
Ein Vollstreckungsbescheid fällt nicht vom Himmel.
Dem gehen üblicherweise einige Schreiben voraus, dann kommt der Mahnbescheid und wenn ma da den Arsch auch nicht in die Höhe kriegt der Vollstreckungsbescheid.
Da kannst Du innerhalb 14 Tagen nochmal gegen angehen.
Ist in dem Thread von Teleton beschrieben

http://forum.computerbetrug.de/thre...-habe-angst-bitte-im-hilfe.52219/#post-392653

Ja das weiß ich, aber diese Schreiben gab es ja nie. Der Einkauf wurde ganz normal bezahlt per EC- Karte. Dies belegt auch mein Kontoauszug. Der Leiter des Rewe Marktes (ein ehemaliger Nachbar) hat auch bestätigt, dass da nie eine Rechnung offen steht/stand und dies auch bei der Zentrale nochmal angefragt. Es handelt sich aber um eben diesen Einkauf, das weiß ich mittlerweile. Aber was ich hier von Sirius gelesen habe ... da wundert mich nichts mehr. Habe einen Anwalt kontaktiert, mit diesem werde ich Wiederspruch einlegen.
 
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