[edit] durch Sirius Inkasso wer noch?

Frage, hattest du nun einmal bei Quelle bestellt und wer hat die Ware entgegen genommen (Zustellnachweis anfordern)? So wie ich dich lese, könnte es auch ganz gut so sein, dass es eigentlich um eine Forderung geht, die dich womöglich gar nicht betrifft. Inkassounternehmen ermitteln die Anschriften der Schuldner - nicht selten werden dann einfach namensgleiche oder namensähnliche Leute belästigt, nur weil das Inkasso irrtümlich davon ausgeht, dass dies der Schuldner sei.
 
Deine Schilderung hat was von Leichenfledderei...

ja, das waren auch so meine gedanken als das theater losging.

Frage, hattest du nun einmal bei Quelle bestellt und wer hat die Ware entgegen genommen (Zustellnachweis anfordern)? So wie ich dich lese, könnte es auch ganz gut so sein, dass es eigentlich um eine Forderung geht, die dich womöglich gar nicht betrifft. Inkassounternehmen ermitteln die Anschriften der Schuldner - nicht selten werden dann einfach namensgleiche oder namensähnliche Leute belästigt, nur weil das Inkasso irrtümlich davon ausgeht, dass dies der Schuldner sei.

ich hatte schon anfang der 90er jahre bei quelle gekauft und es gab auch einen titel. gab damals einigen stress in meinem leben - gehälter wurden von mehreren arbeitgebern im laufe von 2 jahren nicht gezahlt, konkurs, etc. aber aus den nachzahlungen der konkursausfallgeldkasse (damals einige tausend DM am stück) hatte ich die offene forderung an quelle direkt bezahlt. das alles ist jetzt über 20 jahre her. wir sind im laufe der zeit zwar ein paar mal umgezogen, aber ich hatte bis vor einigen jahren noch alle belege aufgehoben. weil in all den jahren nichts kam, hab ich die sachen von vor 2005 vor ca. 3 jahren entsorgt. und nun das
 
Das blöde dabei ist jetzt nur daß Du Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels nicht hast geben lassen. Oder wenn, das Ding entsorgt hast.
Und so ein Titel gilt 30 Jahre.
Deine Chance ist jetzt daß die jetzt vielleicht die vollstreckbare Ausfertigung auch nicht haben sondern eben wie schon bemerkt Leichenfledderei betreiben
 
das schlimmste, was mir passieren kann ist, dass ich zumindest die hauptforderung und die zinsen für die ersten 3 jahre nochmals zahlen muss. der rest der letzten jahre - komische kosten und zinsen - wurden nie tituliert und sind inzwischen auch verjährt. da kann ich gern ne negative feststellungsklage anstrengen. ich kann denen auch sagen, sie sollen über den GV vollstrecken. dann würden sie nämlich auch nur die hauptforderung und besagte kosten und zinsen für 3 jahre bekommen, d. h. max. 120 € (die ich ihnen nicht gönne), aber keineswegs die knapp 500 € (die ihnen nicht zustehen), die sie jetzt haben wollen. und genau DAS wissen die auch, denn wenn sie angeblich die vollstreckbare ausfertigung haben, wieso schicken sie keinen GV? die reißen hier voll auf die blödheit der leute.
 
Die versuchen halt das Beste draus zu machen.
Ich frage mich, was in der Angelegenheit eine notariell beglaubigte Vollmacht von der insolventen Quelle an Sirius bewirken soll. Hätten die den Titel gekauft, bräuchte es das nicht.
 
....hatte ich die offene forderung an quelle direkt bezahlt...
Per Überweisung nehme ich mal an. Hast du irgendwo noch deine alten Kontoauszüge?

Ich glaube nicht, dass es einem Schuldner zu zumuten ist, dass dieser nach Abschluss eines Verfahrens alle Unterlagen über einen längeren Zeitraum hinaus noch aufhebt. Du könntest nun hoch pokern und einfach behaupten, dass die Restschuld längst ggü. der Quelle getilgt worden ist. Damit man dir glaubt wird man aber einige Eckdaten haben wollen. Letztendlich gehe ich mal davon aus, dass die evtl. gar deine Behauptung entkräften müssen, da sie sich erst nach ungewöhlich langer Zeit bei dir melden.
 
Ich glaube nicht, dass es einem Schuldner zu zumuten ist, dass dieser nach Abschluss eines Verfahrens alle Unterlagen über einen längeren Zeitraum hinaus noch aufhebt.
Das wäre dann die klassische Argumentation mit der Verwirkung. Sofern ein Titel vorliegt/vorlag kann die Gegenseite aber daraus vollstrecken bzw eine neue Abschrift des Titels anfordern. Derjenige der sich auf Verwirkung beruft müßte dann darlegen dass das sog. Zeit und Umstandsmoment vorliegen. Um Einstellung der Zwangsvollstreckung durchzusetzen müßte Vollstreckungsgegenklage erhoben werden. Nur meckern beim Gerichtsvollzieher hilft nix, den interessieren nur Zahlungsbelege oder der entwertete Titel in den Händen des Schuldners.
 
Zahlungsbelege oder der entwertete Titel in den Händen des Schuldners.

Das bedeutet, dass wenns Mugglkiebschn seinen Kram entsorgt hat, er nun womöglich doppelt zu zahlen hat. Bislang habe ich mir allen Kram 5-10 Jahre aufgehoben - ab sofort (obwohl bislang keine titulierten Sachen dabei waren) kommt alles in einen Umzugskarton und bleibt auf dem Speicher bis ich in die ewigen Jagdgründe eintrete.
 
Die Zusammenarbeit von Sirius Inkasso GmbH und den Anwälten Wagner, Pauls und Kalb hat System.

Sohnemann hatte eine (wohlgemerkt berechtigte) Forderung eines großen Versicheres (Al...). Mit Sirius Inkasso wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Aber Sohnemann konnte nicht, wie gefordert, am 1. des Monats bezahlen, sondern wenige Tage später. So haben sich Zahlung und böser Brief von Sirius jedesmal überschnitten, der Zahlungseingang wurde aber in jedem Brief berücksichtigt und wir konnten nachvollziehbar mitrechnen. So weit, so gut.
Bei der letzten Rate kam aber nicht Post von Sirius, sondern von den Anwälten Wagner, Pauls und Kalb und die wollten natürlich saftige Anwaltsgebühren kassieren, die fast genauso hoch waren wie die Restforderung.
Heute kam nun wieder ein Brief von den Anwälten Wagner, Pauls und Kalb mit dem Restbetrag unter Berücksichtigung der letzten Ratenzahlung (die wieder an Sirius ging). Der Restbetrag ist aber nicht etwa die Anwaltsgebühren, die übrigens identisch sind mit der Inkassovergütung von Sirius. Einfach nur Restbetrag.

Auch der Briefaufbau der beiden Unternehmen ist identisch, nur Beträge und jeweilige Absenderadressen werden ausgetauscht. Beide haben ihren Sitz in Düsseldorf und haben jeweils ein Konto beim selben Geldinstitut (Helaba).

Ach ja, die Anwälte haben in ihren Briefen keine HRB Nr. angegeben.:cool:

Alles was die von uns bekommen ist ein Widerspruch.
 
Bei Anwälten muss primär die zuständige Anwaltskammer aufgeführt sein.

Die Angabe fehlt auch.

Bei den Anwälten sind drei Adressen ahgegeben. Einmal ein Postfach und dann eine Mindener Straße. Unterm Aktenzeichen steht ganz klein in Klammern, dass Schreiben an die Zweigstelle Werdener Str. zu richten sind. Und die Adresse von "Zweigstelle" ist haargenau die von Sirius Inkasso.
Somit ist klar, dass die einfach nur noch ein bisschen zusätzliche Kohle abgreifen wollen.
 
Sieh es anders herum - Sirius braucht gewisse Voraussetzungen um mit Genehmigung des Präsidenten des zuständigen Amtsgerichtes Inkasso machen zu können. Diese Voraussetzungen erfüllen Rechtsanwälte und die lagern das Inkasso einfach in eine eigene Firma aus. wen wunderts, dass der Sitz der Anwälte auch der selbe ist, wie der des Inkassounternehmen?

Im vorliegenden Fall sollte man sich weniger um Belange des fordernden Unternehmens kümmern als inhaltlich um die Forderung selbst.
 
als inhaltlich um die Forderung selbst.

Versteh ich jetzt nicht ganz. Ich schrieb ja, dass die Forderung bezahlt ist. Jetzt wollen sie aber noch mehr Geld, indem sie die Forderung durch die Anwaltsgebühren in die Höhe treiben.
Auch Sirius Inkasso sollte schon von der Schadensminderungspflicht gehört haben.
 
Das Weglassen formal erforderlicher Angaben auf der Webseite unterstreicht sicherlich die Unseriosität dieser Inkassofirma, letztendlich kommt es aber primär darauf an, ob der Anspruch an sich gerechtfertigt ist.

Fakt ist: Inkassogebühren können allenfalls bei bestehendem Zahlungsverzug geltend gemacht werden. Und dann nicht gleichzeitig Inkassobüro und auch noch Anwalt, sondern nur eins von beiden.
 
Danke Antiscammer:)

Die Forderungsaufstellung im 1. Brief der Anwälte sah so aus:

Derzeitige Forderung: XX.XX€ (Überweisung war unterwegs)
Bisherige Anwaltskosten: 26,78€
Gesamtforderung: XX.XX€

Im 2. Brief:

Hauptforderung: XXX.XX€ (Korrekt)
Kosten: XX.XX€ (Die Anwaltsgebühren + Kosten von Sirius)
Inkassovergütung: 26,78€
abzgl. Zahlungen: XXX,XX€ (Korrekt)
Restbetrag: XX,XX€
 
Wenn sowieso schon ein Inkassobüro zugange war (das darüber hinaus auch noch an gleicher Adresse residiert...), dann verstößt die Einschaltung der Anwälte gegen die Schadensminderungspflicht. Man kann also zumindest die Zahlung der Anwaltskosten verweigern.
 
Das sehe ich genauso. Der Widerspruch geht am Montag den Postweg per Einschreiben mit Rückschein.
Adressat: Zweigstelle (Sirius Inkasso GmbH) ;)
 
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